Die Formulierungen Eco/Spar etc. kommen von den Veranstaltern und nicht von den Hotels, insofern ist es schlichtweg unmöglich, den Hotels zu erklären, was Ihr als Sparzimmer anseht und was nicht. Entscheidend sind die gebuchten Ausstattungsmerkmale, wozu auch meist eine Lage/Aussicht gehört, die Ihr hier bemängelt.
Habt Ihr Garten oder Poolsicht gebucht, steht Euch diese zu. Hingegen stehen dem Bucher eines o.g. Zimmers auch nur die ihm vertraglich zugesicherten Ausstattungsmerkmale zu, oft steht bei Beschreibungen "können Nachteile in der Lage haben z.B. Nebengebäude oder in Aufzugnähe". Der Spar/Ecobucher hat dann keinen Anspruch auf Nachbesserung, bzw. nur anhand der ihm vertraglich zugesicherten Eigenschaften wie Zimmerausstattung, Bebettung, Dusche/Wanne, AC etc..
Daß man seinen Vetragsinhalt kennen sollte, um die zugesicherten Bestandteile zu bekommen, ist kein Alleinstellungsmerkmal für gebuchte Urlauberzimmer
Und ja, sollte die gebuchte Unterbringung von Hotelseite nicht möglich sein, steht Dir eine Kompensation zu, entweder vom Veranstalter oder auch auf freiwilliger Basis von Hotelseite. Ausflüge, Versorgungsleistungen und Spaanwendungen sind da gern angebotene Goodies.
Solche Zimmer buche ich persönlich nur in Hotels, die ich kenne und weiß, was mir im übelsten Falle zugewiesen werden kann, oder die mir vertraglich zugesicherten Ausstattungsmerkmale ausreichen und die Lage wumpe ist.