• Silvia28
    Dabei seit: 1075852800000
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    geschrieben 1184248080000

    Hallo!!

    Mir ist das letztes Jahr selber passiert das ich wegen einen akuten Krankheitsfall in der Familie meinen Urlaub vorzeitig abbrechen mußte.

    Der Reiseveranstalter war 1-2-Fly. Bin zu der Reiseleitung mußte 50Euro umbuchungsgebühren bezahlen und hätte direkt am nähsten Tag abreisen können. Zwar dann nicht nach Düsseldorf sondern nach Münster/Osnabrück aber das wäre ja dann egal gewesen.

    Hatte über die Zürich Versicherung ein Rundumsorglospacket mit abgeschlossen gehabt. Somit die Umbuchungsgebühren Aufenthaltskosten (inkl. Verpflegung) für den nicht genutzten Zeitraum (1Woche) zurückbekommen. Immerhin knapp 400Euro die direkt für den nähsten Urlaub aufs Sparbuch gewandert sind :p .

    Wie schon erwähnt wurde gibt es freie Plätze im Flieger ist das gar kein Problem. Ist man zudem noch vernünftig abgesichert gibts sogar noch Geld zurück.

    LG

    Silvia

  • Silvia28
    Dabei seit: 1075852800000
    Beiträge: 162
    geschrieben 1184249037000

    Ich nochmal :p

    Habe nochmal genauer gelesen und es fiel mir noch was ein.

    Bei mir war das so das ich mit unserer Tochter alleine verreist war.

    Mein daheimgebliebener Mann ist dann überraschend ist Krankenhaus gekommen (massive Oberkieferknochenentzündung, seine li. Gesichtshälfte war angeschwollen wie ein Ballon und es Bestand die Gefahr das die Entzündung über die Blutbahn auch aufs Gehirn übergreift). Da kriegt man schon die Panik und malt sich das Schlimmste aus und will nur noch heim. Wie oben schon geschilder war die Rückkehr kein Problem.

    Dann habe ich mich an mein Reisebüro gewand, ich bekam Formular die ich ausfüllen mußte. Die habe ich an die Versicherung geschickt mit dem Krankenhausbericht, innerhalb von 4Wochen war das Geld ohne jegliche Probleme auf meinem Konto.

    Gehen wir mal bei euch von dem allerschlimmsten Fall aus und ihr müßt vorzeitig heim, dann bekommt ihr auch vom krankenhaus Unterlagen die ihr den Versicherung vorlegen könnt. Und ich glaube nicht das die euch Schwierigkeiten machen. Den die Erkrankung in eurem Fall ist ja viel Schlimmer wie in meinem.

    Ich hoffe trotzdem das es euch erspart bleibt und ihr den Urlaub ein wenig geniessen könnt.

    LG

    Silvia

  • reisenele
    Dabei seit: 1183766400000
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    geschrieben 1184250869000

    Hallo, soweit ich richtig informiert bin übernimmt eine RRKV keinen Reiseabbruch. Dafür ist die Reiseabbruchversicherung zuständig. Solange Flugplätze vorhanden sind kann man ohne Probleme immer frühzeitiger die Rückreise antreten. Die Reiseleitung kümmert sich problemlos darum. Bloß ich glaube nicht das ihr die Umbuchungsgebühren und die nicht genutzte Hotelleistung erstattet bekommt. Schaut nochmal genau nach welche Versicherungen ihr abegeschlossen habt. Liebe Grüße

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1184252604000

    Die Versicherung wird bei einer akuten Krebserkranung höchst wahrscheinlich nicht zahlen, denn der Zustand und wahrscheinliche Verlauf ist bekannt, somit ist ein erhöhtes Risiko, dies ist nur versichert, wenn es bei Abschluss der Versicherung angezeigt wird.....

    Es ist etwas ganz anderes, wenn der Urlaub abgebrochen wird weil plötzlich und unerwartet das Ereignis eingetreten ist!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Sandra1971
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    geschrieben 1184258532000

    Nochmal ich...

    Bei wem habt Ihr die Reise denn versichert? Habt Ihr auch eine RRKV mit "Feriengarantie", dh, man bekommt nicht genutzte Leistungen erstattet (wenn man zB am 2. Tag heim fliegt, bekommt man die anderen 12 Tage zurückbezahlt abzgl Flug). Wie gesagt, nach meinen Erfahrungen mit der Europ. RV, mit denen wir jetzt beim Anwalt sind, wäre ich sehr, sehr vorsichtig, sie werden Euch auf jeden Fall einen Strick daraus drehen, weil die Krankheit schon länger besteht, überlegt es Euch SEHR gut, ob Ihr nicht jetzt schon storniert, um die Kosten so gering wie möglich zu halten...

  • JulieL.
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    geschrieben 1184259475000

    Es gibt auch RRV bei denen ein Reiseabbruch mitversichert ist, ein Abbruch findet sogar statt, wenn man aufgrund von Krankheit länger am Urlaubsort bleiben muß, aber ich denke auch, dass bei einer Krebserkrankung die Kosten eines Abbruches nicht bezahlt, werden, denn diese Erkrankung ist ja bekannt und weiterhin ist auch bekannt, wie ein Verlauf dieser Krankheit aussehen kann.

    Im übrigen steht bei allen Versicherungen in den Bedingungen " unerwartete schwere Erkrankung", eine bereits bestehende Krebserkrankung ist aber nicht unerwartet.

  • schappanei
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 66
    geschrieben 1184312109000

    Vielen Dank für die vielen und oft auch hilfreichen Antworten.

    Ich sehe das zwar ein bisschen anders, dass eine Krebserkrankung prinzipiell ausschließt, dass die RRV einspringt. Eine Krebserkrankung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen, das hieße in der Endkonsequenz, dass man in dieser Zeit nie in den Urlaub (für micht heißt das Ausland) fahren dürfte. Da aber die Akutsituation nicht vorher "geplant" werden kann, wäre dies schon ein Grund für mich, die RRV zur Kasse zu bitten. Weiterhin hieße es auch, dass jeder chronisch kranke Angehörige ein Grund wäre, nicht in den Urlaub zu reisen - eine akute Verschlechterung kann ja jederzeit eintreten.

    Es soll hier nicht so aussehen, als ob wir uns der Tragweite nicht bewusst sind - da wir aber wissen, dass eine ganz schwere Zeit auf uns zukommt, möchten wir gerne die "stabile" Krankheitsphase nutzen, um die Akkus aufzutanken (tut so langsam auch mächtig not).

    Übrigens ist in unserer RRV der Abbruch und evtl. Umbuchungskosten enthalten.

  • Sandra1971
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    geschrieben 1184316403000

    Schonwieder ich....

    Nochmal was zur Klärung UNSERER Situation: mein Vater hatte seit 4,5 Jahren Krebs. Sicher sind wir auch in der Zeit in Urlaub geflogen, er selbst und meine Mama ja auch. Sie waren sogar bis Anfang Februar 3 Wochen in Indien! Ende März mußten wir dann stornieren. Sicher heißt Krebs nicht, dass man nicht in den Urlaub fliegen darf. Wenn der Patient aber in letzter Zeit (oder im Moment sogar) stationär behandelt wurde, ist das für die Versivcherung IMMER ein Grund zu sagen, dass sich der Zustand verschlechtert hätte und man dann schon stornieren müßte. Mein Vater war schon Anfang und Mitte März mal im KH, aber es war da immernoch nicht zu sehen, dass er am 18.4 versterben würde, er hat selbst noch eine Bahnfahrt nach Hamburg für Anfang April gebucht. Trotzdem liegen wir deswegen mit der Europ. im Clinch und sind wie gesagt beim Anwalt.

    Also bitte, das sind meine Erfahrungen mit den "kulanten" RV......

    Überlegt Euch die Sache nochmal gut....

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1184326963000

    @schappanei sagte:

    Vielen Dank für die vielen und oft auch hilfreichen Antworten.

    Ich sehe das zwar ein bisschen anders, dass eine Krebserkrankung prinzipiell ausschließt, dass die RRV einspringt. Eine Krebserkrankung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen, das hieße in der Endkonsequenz, dass man in dieser Zeit nie in den Urlaub (für micht heißt das Ausland) fahren dürfte. Da aber die Akutsituation nicht vorher "geplant" werden kann, wäre dies schon ein Grund für mich, die RRV zur Kasse zu bitten. Weiterhin hieße es auch, dass jeder chronisch kranke Angehörige ein Grund wäre, nicht in den Urlaub zu reisen - eine akute Verschlechterung kann ja jederzeit eintreten.

    Es soll hier nicht so aussehen, als ob wir uns der Tragweite nicht bewusst sind - da wir aber wissen, dass eine ganz schwere Zeit auf uns zukommt, möchten wir gerne die "stabile" Krankheitsphase nutzen, um die Akkus aufzutanken (tut so langsam auch mächtig not).

    Übrigens ist in unserer RRV der Abbruch und evtl. Umbuchungskosten enthalten.

    Du hast es erkannt, genau das ist der Punkt!

    Du kannst Dich nicht "normal" versichern, ohne die Versicherung auf das erhöhte Risiko (Kranheit schon vorhanden) dass nun mal bei Euch besteht, hinzuweisen!

    Natürlich kannst Du in Urlaub fahren, aber die RRV wird Dir nix zahlen, sofern Du diese nicht auf dein erhöhtes Risiko hingewiesen hast.....die Versicherung wird dann sagen, ob sie dieses Risiko eingehen möchte (ggf. gegen eine höhere Gebühr) oder nicht.

    Eine Versicherung, die hinterher nicht zahlt nützt Dir ja auch nix......!

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  • schappanei
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1184330658000

    Nur zur Erklärung noch einmal, bei Abschluss der Reise und der damit verbunden Versicherung (November 2006) war noch nicht ansatzweise absehbar, dass wir im Februar 2007 eine Krebserkrankung in der Familien haben. Das wäre ja genauso, als wenn ich eine Lebensversicherung abschließe und 5 Jahre später melde, dass ich eine chronische Erkrankung habe. Wie gesagt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Versicherung war uns eine solch schwerwiegende Erkrankung nicht bekannt (und das lässt sich ja bekanntermaßen durch ärztliche Berichte und Diagnosestellungen belegen). Wofür, wenn nicht für solche Fälle schließt man sonst eine Versicherung ab?

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