Hallo,
wir verlassen unsere Wohnung auch nicht einfach so, als wenn wir auf der Flucht wären, sondern wir machen viele Dinge auch, die Holzwurm auf Seite 2 so ausführlich beschrieben hat.
Wobei sich die unmittelbaren Nachbarn aufmerksam um die Wohnung kümmern, aber auch meist eines unserer Kinder Kontrollgänge durch die Wohnung machen.
Man sollte übrigens auch einen PKW-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen, damit dieser notfalls den Wagen auch mal wegsetzen kann. Denn bei notwendigen Reparaturarbeiten, z.B. bei einem Wasserrohrbruch, bleibt man sonst auf den etwaig entstehenden "Abschleppkosten" sitzen, auch wenn der Wagen ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt war.
Ohne mich in die Diskussion über die AGB's reinhängen zu wollen, nur ein kleiner Hinweis:
Bei Eigenschäden kann die Versicherung den Einwand der Verletzung der üblichen Sorgfaltspflicht machen. Bei Drittschäden muss die Versicherung bezahlen, kann sich allerdings u.U. den gezahlten Schadenbetrag vom VN wieder zurückholen, wenn eine Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht, bzw. grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nachgewiesen werden kann.
Beim Wasserschaden in Verbindung mit einer Geschirrspül- oder Waschmaschine muss man unterscheiden zwischen der reinen Wasserleitung (also das Rohr in der Wand) und dem Zulauf- oder Ablaufschlauch zwischen Ventil bzw. Abfallrohr und Maschine). Die Wasserleitung in der Wand darf logischerweise ständig unter Wasserdruck stehen, der Zulauf- oder Ablaufschlauch nicht. Und das auch nicht nur während der Urlaubszeit, sondern auch bei "normaler" Abwesenheit. Die Versicherungen versuchen ja sogar, sich um die Schadensersatzleistung zu drücken, wenn während eines Einkaufs der Zulauf- oder Ablaufschlauch platzt.
Wir schließen nach jedem Wasch- bzw. Spülmaschinenvorgang grundsätzlich das Ventil, auch wenn wir zu Hause sind, also nicht nur während der Urlaubszeit.
Gruß, Hardy