@artex-design
Hallo.
Der Betrieb von elektronischen Produkten kann Störstrahlungen auslösen. Daher ist der Betrieb während der Start-und Landephasen nicht erlaubt.
Nun werden wir gleich hier wieder Beitrage lesen wie "Ich habe aber bei der Fluggesellschaft XYZ meine Videocamera benutzt und keiner hat etwas gesagt".
Kann alles sein, weil das Kabinenpersonal es übersehen hat oder weil man bei der Nutzung des Handys einschreitet, aber bei einem Camcorder auch mal wegschaut. Vielleicht auch weil die Dame vom Kabinenservice um 06:05 Uhr noch keine Lust hat, einen Passagier anzusprechen.
Möglicherweise achten aber auch Airlines deren Passagier-Sitze dringend repariert werden müssen, deren Bord/Klapptische sich nicht mehr alle befestigen lassen und die ihre Kabine nur in unregelmäßigen Abständen gründlich säubern, nicht immer zu 100% auf alle sicherheitsrelevanten Standards.
Trotzdem ist der Betrieb nicht gestattet.
Gruß
Hans