Laut EU-Verordnung müssen Fluggesellschaften seit Februar 2005 bei Verspätungen Entschädigungen in Form von besserer Betreuung sowie Geld erbringen. Je nach Länge der Strecke stehen den Passagieren bei Nichtbeförderung Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu, etwa im Falle einer überbuchten Maschine.
Diese Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die aus der Europäischen Union starten oder auf europäischem Boden ihren Sitz haben, egal ob Sie einen Linien- oder Charterflug, einen Flug in einem Pauschalreisepaket oder einen Billigflug gebucht haben.
Bei Überbuchung und Annullierung muss von der Fluggesellschaft ein Ersatzflug angeboten werden, oder es gibt den kompletten Flugpreis zurück, wenn der Passagier nicht mehr fliegen möchte.
Nicht beförderte Personen können auf Ausgleichszahlungen pochen, wenn sie lange auf den Ersatzflug warten müssen:
► Kurzstrecke: 250 Euro Ausgleichszahlung bei annullierten Flügen bis 1500 Kilometer oder bei einer Flugverzögerung von über zwei Stunden.
► Mittelstrecke: 400 Euro Ausgleichszahlung bei annullierten Flügen zwischen 1500 und 3000 Kilometern oder bei einer Flugverzögerung von über drei Stunden.
► Langstrecke: 600 Euro Rückerstattung bei annullierten Flügen über 3500 Kilometern oder bei einer Flugverzögerung von über vier Stunden.
Bietet die Fluggesellschaft innerhalb dieser zeitlichen Rahmen eine Ersatzbeförderung an, kann der Passagier jeweils die Hälfte des Betrags als Entschädigung geltend machen.
Quelle: >>ZDF-vollekann<<
@PN8103 sagte:
...Aufenthalt bis 14:50 (...) dann kam jedoch der GROSSE Schock die Maschine startet erst um 19:45 (eigentlich war es dann 20:30) bis wir dann endlich gelfogen sind!
Demzufolge war Deine Maschine also nicht überbucht oder gar der Flug annulliert wurden. Es musste auch keine Ersatzmaschine geordert werden.
Maximal könntest Du nun (nur) 5% Abzug von einem Tagesreisepreis erwarten. Es könnte jedoch noch sein, dass es nach den ersten vier Stunden Verspätung noch nicht einmal eine volle Stunde Verspätung anzurechnen gibt. Denn, von 14:50 Uhr bis 19:45 Uhr sind es 4 Stunden und 55 Minuten (also keine volle fünfte Stunde).
Für die Stundenberechnung ging ich dabei von Folgendem aus:
► Um 19:45 Uhr dockte die Maschine vom Hangar ab (somit wurde die Startphase eingeleitet).
► Um 20:30 Uhr hob die Maschine endgültig auf dem Rollfeld vom Boden ab.