hier nochmals zum Thema "Sammelklage":
Weder das deutsche, das österreichische noch schweizerische Recht kennt die Institution der Sammelklage.
Selbst bei der grössten Katastrophe mit mehreren hundert Betroffenen haben die EINZELNEN zu klagen, dies war z.b. der Fall beim Brand der Gletscherbahn in Kaprun.
Unserem Recht ist eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Hingegen ist es üblich, dass die einzelnen Prozesse zusammengelegt werden, d.h. anstatt dass das Gericht 187 Prozesse durchführt, wird in einem Prozess entschieden, aber auch hier sind es die Klägerin X, der Kläger Z etc. etc. die Klage erhoben haben.
Die viel zitierte amerikanische Sammeklage befasst sich zudem meistens mit "allgemeinen" Sachverhalten. Beispiel: Eine US-Firma zahlt Frauen tiefere Löhne als den Männern für die gleiche Arbeit. Eine Mitarbeiterin klagt darum gegen die Firma. Hier haben wir somit ein klassisches Feld für die Sammelklage: Anstatt dass nun alle Frauen gegen die Firma einzeln klagen müssen, können sie sich einer Sammelklage anschliessen.