@Dylan sagte:
Keine ******* am Flughafen!
Nur Anwendung des Punkt 13.2 der Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingung der CONDOR.
Es ist wohl ******* bei CONDOR!!!!!!!!!!!!!!!
Ich hatte im Frühjahr das Vergnügen beim Handgepäck rd. 4 KG Übergewicht d.h. ich durfte € 80,-- löhnen.
Das Gewicht wurde auf einer besseren Personenwaage ermittelt, einem Instrument, das jeder aus dem Badezimmer kennt. Natürlich habe ich protestiert, war aber in diesem Moment so überrascht, daß ich mir die Waage nicht genauer angeschaut habe.
Auf demFlug ist mir dann eingefallen, daß es in Deutschland ein Eichgesetz gibt, nach dem Waagen kalibriert sein müssen, damit richtige Werte u.a. zum Verbraucher-
schutz ermittelt werden.
Dieses habe ich Condor mitgeteilt und auf ein unrichtiges Wiegen abweichend von den gesetzlichen Vorschriften hingewiesen.
Wie erwartet habe ich eine nichtssagende Antwort erhalten, schade um das verschwendete Papier.
Dann habe ich meinen Fall einem Eichamt geschildert und die entsprechenden Unterlagen überlassen- was glaubt Ihr, was passiert ist?
Kurze Zeit später erhielt ich mein Geld zurück mit einem Schreiben "ohne Anerkennung einer Rechtsplicht und weiteres bla- bla- bla."
Diese nur zur Info, also doch *******.
Gruß