Ja, du hast Recht, fast immer handelt es sich Flüge nach Brüssel. Nur heute war einer nach Budapest (FHY 656) dabei.
Theoretisch hat man das Recht, zu dem gebuchten Zielflughafen geflogen zu werden, aber da es sich um einen Charterflug handelt und der Kunde bei Abschluss der Buchung die AGB´s von GTI akzeptiert hat...
Auszug aus den AGB´s von GTI-Travel:
11. Flugdurchführung und Transfers
11.1. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.
...und GTI einen ja irgendwie zu dem gebuchten Flughafen befördert, hat man da wenig Chancen, Geld zurückzubekommen. Und wenn, dann nur über einen Rechtsanwalt. Und auch wenn man einen Teil zurückbekommt (was nie viel ist, da der An- und Abreisetag nicht der Erholung sondern der Beförderung dienen) hat man nicht viel davon, da der Kunde viel lieber direkt geflogen wäre als hinterher etwas erstattet zu bekommen.
Und GTI weiß genau über die Rechtslage bescheid, und selbst wenn Sie jeden Kunden hinterher entschädigen ist es für Sie immer noch günstiger, als alle Flüge direkt durchzuführen. Nur das der Ruf darunter leidet, das haben die Herren in Antalya nicht verstanden. Aber es gibt immer noch genug Personen, die entweder aus Unwissenheit oder weil andere Angebote schon ausgebucht sind GTI buchen. Nur mich haben Sie leider als Gast verloren. Aber das werden Sie verschmerzen. Wir als Reisende können auf GTI gut verzichten, nur nicht umgekehrt.