Hallo Nochmal Danke
Habe bei TUI gebucht und nochmal die AGB`s durchgelesen ( hätte ich wohl eher machen sollen) da steht
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
In meiner Buchungsbestätigung steht eindeutig der Flug wird mit TUI Fly ausgeführt
voraussichtliche Flugzeiten xy
Hat sich somit für mich erschlossen
LG Anke