Rhodos-Peter:
Auch ich möchte gerne wissen, was denn nun das entscheidende Kriterium für das Freigepäck ist, der Veranstalter oder die Fluggesellschaft,
Gruß Peter
Ich meinte auch nicht den Beitrag von Demon-Spawn ...
Ihr/ sein Beitrag ist zweifellos richtig plaziert!
Das Durcheinander Veranstalter / Fluggesellschaft sehe ich in deinem ersten Beitrag zum Sachverhalt.
Maßgeblich ist nämlich die Art der Buchung:
Buchst du einen Flug direkt bei der Airline X3 (Einzelplatzverkauf) beläuft sich deine Freigepäckmenge auf 15kg (ab Termin).
Buchst du den Flug im Rahmen einer Pauschalreise (oder auch nur Flug) über einen Reiseveranstalter (beispielsweise TUI), so kann dieser abweichende Vereinbarungen für die aufpreisfreie Freigepäckmenge getroffen haben.
Zumeist sind diese bezüglich verschiedener Carrier (von Veranstalterseite) homogen, unabhängig von der Gepäckmenge, die die Fluggesellschaft für ihre EPV Plätze angibt.
Das macht auch durchaus Sinn, denn bekanntlich bleibt der Operator variabel.
Soweit zum Sachverstand.
Verschiedene Servicegrade bei verschiedenen Veranstaltern sind übrigens keine Neuheit - beispielsweise ist bei einigen Veranstalter Premium Paketen ein Sondermenü obligatorisch innerhalb der Pauschalbuchung, während bei anderen nur Wasser und Brot oder eben gar nichts gereicht wird (ohne Zuzahlung).
Für Demon-Spawn bedeutet das: Für ihn ist die Angabe von Schauinsland maßgebliches Kriterium; er hätte also kein zusätzliches Gewicht "kaufen" müssen - zumal der Operator seiner (Pauschal)Reise sich noch ändern kann ...
Es reicht für pauschale Arrangements also einfach aus, die Homepage des Veranstalters zu Rate zu ziehen, bzw. bei missverständlichen Angaben dort nach dem Freigewicht anzufragen.