Liebe Community und lieber Dirk-1708
Wer aus Unkenntnis heraus haltlose Vermutungen und vage Mutmaßungen aufstellt sollte sich seiner Sache ziemlich sicher sein.
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen ist eine strafrechtlich relevante Anspruchsgrundlage.
Ganz egal ob auf der Seite mit der italienischen Grußformel oder an dieser Stelle.
Es ist einfach unwahr, dass HolidayCheck vor der Veröffentlichung einer Hotelbewertung Informationen an Dritte herausgibt.
Derart haltlose Unterstellungen weisen wir klar zurück.
Fakt ist, dass in diesem Thread eingangs ein Sachverhalt beschrieben wurde, der von vornehinein eine fehlerhafte Darstellung enthielt. Klartext: Es gab nie ein postalisches Einschreiben.
Danke weiterhin für konstruktive Beiträge.
Content Team