bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?

  • meiche
    Dabei seit: 1241654400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1241719677000

    Hi Alle,

    ich reise Ende Mai mit meinen Freunden nach Italien. Ich und ein anderer

    Freund sind schon 18, die anderen 5 sind zwischen 16 und 17 Jahre und ein einziger ist erst 14 Jahre alt.

    Von dem 14-Jährigen, fährt seine 17 jährige Schwester mit.

    Wir fahren mit einem gemieteten Bus nach Italien.

    Die Urlaubszeit beträgt 1 Woche.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    1.Welche speziellen Papiere muss der 14-Jährige mitbringen

    (Personalausweis, Einverständniserklärung der Eltern etc.)

    2.Haften ich und/oder mein 18-jähriger Freund automatisch für den erst

    14-Jährigen?

    Und wenn das so ist, nur bei der Anreise (also im Bus) oder den

    kompletten Urlaub über?

    Sprich: muss ein 18 auf den 14-jährigen "aufpassen" oder nicht?

    Schon einmal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

    lg meiche

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1241734092000

    Zur Frage 1 hast Du schon die Antworten gegeben. Wenn Du als Betreuer fungierst, hast Du auch die Verantwortung. Und dies den ganzen Urlaub über.

  • meiche
    Dabei seit: 1241654400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1241734486000

    erstmal vielen dank, dass mir jemand antwortet =)

    aber im eigentlichen sinne fungier ich nicht als betreuer.

    wir sind alle aus einem volleyball-verein und wollen nur zusammen (als freunde) in den urlaub gehen.

    also ich bin nicht der trainer von allen.

    bin ich dann automatisch verantwortlich, wenn ich 18 bin???

    lg meiche

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1241736304000

    Nein, meiche, ich habe Dir auf Deine PN geantwortet - vielleicht möchtest Du die zunächst mal lesen?

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1241752765000

    Wenn die erziehungsberechtigten Eltern (e.E.) in ihrer Einverständniserklärung die Aufsichtspflicht selbst behalten, dann haften die e.E. im Falle eines Schadens. Übertragen die e.E. in der Einverständniserklärung einem Volljährigen die Aufsichtspflicht, dann ist der Volljährige für den Fall eines Schadens haftbar. Der Jugendliche ansich ist beschränkt haftbar. Auf alle Fälle benötigt der Minderjährige ein schriftliches Einverständnis der e.E. – und das auch noch auf Italienisch.

    Die e.E. sind verpflichtet die Aufsichtspflicht gegenüber ihres minderjährigen Kindes generell wahrzunehmen. Ist dieses jedoch entfernungsbedingt nicht möglich, müssen die e.E. die Aufsichtspflicht einem vertrauenswürdigen Volljährigen übertragen. Sprechen die e.E. diese Übertragung nicht aus, verletzen die e.E. ihre Aufsichtspflicht und handeln selber zuwider und machen sich gemäß strafbar.

    Gesetzestexte, Paragraphen, Ausführungen und der Gleichen, suche ich jetzt nicht heraus.

    So, nun bin ich schön müde und hoffe, nun endlich einzuschlafen zu können...

    ...nur gut, dass jetzt schon Freitag ist! :p

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • meiche
    Dabei seit: 1241654400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1241801119000

    hey danke...

    wow ich hätte nicht gedacht dass ich so hochwertige und konkrete antworten bekomme.

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
    Beiträge: 974
    geschrieben 1241802440000

    ...., will hier wirklich nicht als Spaßbremse auftreten: aber müßt ihr unbedingt ins Ausland? Mit einem gemieteten Bus, den ein Führerschein-Neuling fährt? Bleibt doch im Lande, sucht euch einen prima Campingplatz o.ä. und die Probleme sind nur noch halb so viel

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1241822315000

    @Dylan

    wie will man im Ausland, wenn man als Elternteil nicht dabei ist, die Aufsicht behalten? Ansonsten stimme ich Dir und gutenmorgen voll u. ganz zu.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1241832218000

    Der gesetzlichen Aufsichtspflicht haben die gesetzlich Aufsichtspflichtigen nachzukommen, auch wenn sich der gesetzlich zu Beaufsichtigende nicht im Dunstkreis des gesetzlich zu Beaufsichtspflichtigen befindet.

    Zu den gesetzlich Aufsichtspflichtigen gehören z.B. Eltern, Lehrer, Erzieher...

    Dazu kommt die Gefälligkeits-Aufsicht.

    Kein Richter hat bisher die Gefälligkeits-Aufsichtspflicht einem 18jährigen (Volljährigen) auferlegt, das wäre schlicht lebensfremd.

  • meiche
    Dabei seit: 1241654400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1241832224000

    eigentlich muss es schon ausland sein, weil nord- und ostsee weiter entfernt sind wie venedig und am bodensee ist es auch sind sehr "cool" zu campen. ;)

    1. sind wir 2 fahrer und wechseln uns ca. alle 2-3 std ab

    2. hab ich, wenn wir in den urlaub fahren schon über 1 jahr fahrpraxis, da ich meinem führerschein mit 17 gemacht habe und dann mit meinen eltern als beifahrer gefahren bin (baden-württemberg)

    wo soll denn da das problem liegen? :frowning:

    ich finde "fahranfängern" zwischen 18 und 21 wird generell zu wenig zugemutet, nur weil 1mal im monat ein zeitungsbericht über einen betrunken jugendlichen am steuer, oder ähnliches kommt. :?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!