bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1241947368000

    @Dylan + Juanito

    Scherzkekse ;)

    Es geht hier nicht um das Verstehen von mir, sondern um die Auslegung u. Handhabung einer solchen Sache :frowning:

    (Juanito, im Pass nicht).

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1241948095000

    @juanito außerdem ist meiner Tochter nicht schon als "BABY! eine Kokosnuss

    auf den Kopf gefallen :kuesse: :laughing:

  • bibikommt
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    geschrieben 1241951346000

    :frowning: :frowning:

    Hallo alle zusammen,

    muss jetzt auch mal was fragen:

    Unser Sohn möchte in der ersten Ferienwoche mit 7 Freunden (Jungen/Mädchen) nach Holland in ein Ferienhaus fahren. Alle sind 18 bis auf unseren, der wird kurz vorher erst 17. Wir haben dem ohne größere Bedenken zugestimmt, da wir fast alle als sehr vernünftig aus unserem Freundeskreis kennen. Der Urlaubsort und Anlage ist uns gut bekannt und in 4 Sunden zu erreichen.

    Nun dachte ich eigentlich, es genügt, wenn wir unserem Sohn schreiben, dass er nach Holland darf. Ist das jetzt wirklich ausreichend? Ich möchte niemandem die Verantwortung übertragen und ihn damit überfordern und denke eigentlich, dass ich mich auf unseren Sohn verlassen kann.

    Was ist aber wenn die 8 in eine Disco gehen? Gilt in Holland auch 0.00 Uhr für unter 18-jährige. Darf dann ein anderer der "Begleiter" sein?

    Ich muss zugeben, dass wir uns bei unserem "ja" über die rechtlichen Sachen gar keine Gedanken gemacht haben.

    Was muss ich jetzt konkret machen, damit keiner der anderen und auch unser Sohn keine Probleme bekommt??

    Danke schon mal für die Antworten.

    Gabi

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1241954452000

    Google doch einfach mal ;)

    Hier ein Auszug von dem, was ich gefunden habe.

    Niederlande

    Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?

    Bis 21 Jahre haben die Eltern die Pflicht, ihre Kinder zu unterstützen. Man wird bis 18

    Jahre als Kind betrachtet.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen,

    Parks) ohne Begleitung Erwachsener gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Ja, es gibt keine speziellen Richtlinien. Es hängt von den Entscheidungen der Eltern

    ab.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z. B.

    Orte, an denen sich ************* aufhalten) gestattet?

    Welche Orte gelten als jugendgefährdend?

    Es ist ihnen erlaubt, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten, aber nicht an Orten wie Fabriken

    oder Orten, die körperliche und geistige Gefahren für Kinder mit sich bringen.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, Restaurants gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten, Restaurants in Begleitung

    Erwachsener gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Ja, vom Alter eines Neugeborenen an.

    Ja, es ist ihnen erlaubt, sich in Begleitung Erwachsener in Restaurants aufzuhalten,

    ebenfalls vom Alter eines Neugeborenen an.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs oder vergleichbaren

    Vergnügungsorten gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Um sich in Nachtklubs aufzuhalten, muss man über 18 Jahre sein. In Bars kann man sich

    vom Alter eines Neugeborenen an aufhalten. Ab 16 Jahre darf man Alkohol kaufen.

    Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen in Begleitung

    Erwachsener gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Es hängt von der Geschäftspolitik des Unternehmens ab, ab welchem Alter der Zutritt

    gestattet wird. Die meisten Klubs erlauben den Zutritt ab 18 Jahren.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Genuss von Branntwein oder ähnlichen hochprozentigen

    Getränken gestattet?

    Ab welchem Alter? Ist die Abgabe eingeschränkt?

    Ist der Genuss anderer alkoholischer Getränke (Wein, Bier etc.) Kinder und Jugendlichen

    gestattet?

    65

    Ab welchem Alter? Ist die Abgabe eingeschränkt?

    Man darf ab 16 Jahren leichte Spirituosen kaufen. Hochprozentige Getränke darf man

    ab 18 Jahren kaufen. Kinder dürfen sie konsumieren, es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen

    für Alkoholkonsum.

    Welche Beschränkungen gibt es beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?

    Welche Altersabstufungen gibt es?

    Es gibt verschiedene Beschränkungen. Wir haben die so genannte „viewers guidance“

    (Zuschauerberatung). Jeder Film oder jedes Fernsehprogramm erhält eine Altersempfehlung,

    ebenfalls ein Symbol für Gewalt, Sex, Diskriminierung, Schimpfwörter oder

    eine Empfehlung zur gemeinsamen Ansicht mit den Eltern.

    - Es gibt Filme, die für jedes Alter empfohlen werden;

    - die nächste Kategorie sind 6 Jahre und älter;

    - die nächste Kategorie sind 12 Jahre und älter;

    - die nächste Kategorie sind 16 Jahre und älter und schließlich

    - die Kategorie für 18 Jahre und älter.

    Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?

    Ab welchem Alter?

    Nein, es ist ihnen nicht gestattet. Man darf sich dort ab 18 Jahren aufhalten

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1241964512000

    Also carsten, doch alle zur Feuerwehr! :kuesse: und Alkohol gibt es dort ja zum Glück auch nicht :laughing:

  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
    Beiträge: 316
    geschrieben 1241970250000

    Tja Freunde,

    mit dem Reisen Jugendlicher hat das so seine Probleme.

    So mancher sollte sich den Beitrag von Erik1 zu Herzen

    nehmen. Verantwortlich sind bis 18 Jahre immer die

    Eltern.

    Gute Kinder oder schlechte Kinder so einfach ist das auch

    nicht. Auch guten Kindern juckt manchmal ganz gewaltig

    das Fell.

    Meine Neffe ist auf Mallorca mal aus dem Fenster gefallen

    mit Sprit im Kopf.

    Vorsichtige Eltern liegen da gar nicht so falsch.

    Meine Tochter hat mal zu mir gesagt:

    Wenn ich in die Disco wollte kamst Du immer zu spät,

    wenn Du mich abholen wolltest, kamst du immer eine 1/2 Std.

    früher. Früher hat sie das sehr genervt. Heute hat sie 3 Kinder

    und macht es fast genauso.

    Manchmal ist ein Nein schwieriger als ein Ja. Ich erinnere

    hier an die Komasauferei und die Tragödie in der Türkei.

    Für die Kinder ist es machmal einfacher bei ihren Freunden

    nein zu sagen, wenn sie sich auf die Eltern berufen können.

    In diesem Sinne

    kurt

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1241988703000

    @gastwirt

    da wo es richtig betrieben wird, sollte der Alc außen vor sein, daß ist richtig.

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1242146281000

    Ich habe heute mit einer Kollegin vom Jugendamt gesprochen und ihr das aktuelle Anliegen vorgetragen. Sie kam zu der Schlussfolgerung, dass alle minderjährigen Mitreisenden eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern benötigen und gültige Personaldokumente mitführen müssen.

    Einer der volljährigen Mitreisenden muss dann für diesen Zeitraum die volle Verantwortung für alle minderjährigen Mitreisenden übernehmen. In diesem Zeitraum ist der volljährige Mitreisenden voll haftbar für seine getroffenen Entscheidungen (z.B. geleistete Unterschriften bei Krankheitsfall der minderjährigen Mitreisenden oder bei Unternehmungen, die durch das Italienischen Jugendschutzgesetz geregelt werden).

    Geben die erziehungsberechtigten Eltern nicht ihr Einverständnis, dann machen sie sich durch unterlassene Aufsichtspflicht strafbar. Die Eltern müssen also die Aufsichtspflicht mit der Einverständniserklärung an einender volljährigen Mitreisenden übertragen.

    Die gute Dame vom Jugendamt empfiehlt, dass die Reisewilligen sich mit ihrem örtlichen Jugendamt in Verbindung zu setzten. Da gibt es noch Tipps und Hinweise sowie Vordrucke für die Einverständniserklärungen. Das Jugendamt wird dann auch noch mal den Aufsichtspflichttragenden über seine Pflichten und Rechte aufklären bzw. informieren.

    _____________________________________________

    Hallo Meiche,

    Du oder Dein anderer 18-jähriger Kumpel würdet auf Eurer Reise eine große Verantwortung übernehmen. Ich finde, dass das gut ist und ziehe den Hut vor Dir!

    Gerade in Vereinen sollte so etwas angesagt sein. Ihr treibt zusammen aktiv Sport und nehmt wahrscheinlich am aktiven Spielbetrieb teil; da ist Zusammenhalt und Teamgeist gefragt. Du wirst sicherlich Deine anderen Kumpels kenne und kannst auch einschätzen, ob Du die Verantwortung für sie übernehmen kannst. Du wirst selber am Besten einschätzen können, wie Deine Kumpels so drauf sind.

    Da ich selber Vorstandmitglied eines großen Sportvereines (mit aktiver Kinder- und Jugendarbeit im Spielbetrieb) bin, kenne ich so manche Situationen, wo sich Jugendliche freuen, wenn ihre volljährigen Mannschaftskameraden sich ihrer annehme. Denn genau das ist es ja, was eine integere Mannschaft ausmacht: "Zusammenhalt und Verantwortungsübernahme".

    Also:

    Vertrau Dir selbst und trage und zeige Verantwortung für Deine Kumpels. Es wird Dich selber stärken und Deine Kumpels werden es Dir mit Respekt danken.

    Gruß

    Dylan

    >Hier noch ein Link zum Italienischen Jugendschutz<

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1242148985000

    Nimm´s mir nicht übel. aber was da vom Jugendamt erzählt wurde, von wegen "muß" übertragen, ist Unsinn. Vielleicht war es ja eine Sozialpädagogin, die in ihrem eigenem Bericht sicher ausgezeichnetes leistet, aber vom BGB nicht die tiefsten Kenntnisse hat. Der Rat als "Empfehlung" ist sicher nicht schlecht, aber gesetzliche Grundlagen dafür gibt es keine.

    Und wenn man sich mal den link zum ital. Jugendschutz durchliest, findet man auch dort keine zwingenden Vorschriften.

  • Dylan
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    geschrieben 1242151153000

    @chepri

    Leider kann ich das nicht beurteilen, ob es Unsinn ist oder nicht. Ich habe persönlich mit der Leiterin des Jugendamtes gesprochen. Ob sie nun tiefste Kenntnisse im BGB besitzt, wirst Du nicht beurteilen können. Ansonsten darfst Du ja gerne mal, durch Hinzufügung des BGB, Deine Erkenntnisse zu der vorliegenden Thematik errörten.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
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