@gastwirt sagte:
Egal, wem die Eltern vielleicht ein Papier ausstellen, wenn irgend was schiefgeht wird man sich zuallererst ans Elternhaus halten!
Genau so ist es.
Eltern sind keineswegs verpflichtet, einem Volljährigen die Aufsichtspflicht zu übertragen.
Sie können ihren Kindern erlauben, alleine zu verreisen. Wenn ein Minderjähriger allein oder in minderjähriger Begleitung unterwegs ist, gibt es keine Aufsichtspflicht - die obliegt ausschließlich den Eltern.
Ein volljähriger Begleiter hat nicht automatisch die Aufsichtspflicht, man kann sie ihm nicht auferlegen.
Wenn Jugendgruppen/Vereine Reisen unternehmen, übernehmen die jeweiligen Gruppenleiter die Aufsichtspflicht bzw. lassen sie sich übertragen. Auch bei Veranstaltungen ist dies manchmal der Fall.