agricola,
ich kann deinem Beitrag nicht so ganz folgen und auch nicht verstehen.
Der 18jährige s o l l die Verantwortung für seine minderjährigen Reisegefährten doch gar nicht übernehmen!
Und damit haftet er nicht.
Du sprichst von Strafrichtern, gefährlichen Konstruktionen und - mit anderen Worten - von der Delegation der Aufsichtspflicht.
Paragraphen sind nunmal theoretisch, sie bestimmen unser Leben, regeln nahezu alles; in dem von mir oben gesetzten Link sind sie - was das Thema anbetrifft - alle aufgeführt und mit leicht verständlichen Erklärungen versehen.
Edit + @ all:
Der Erziehungsberechtigte und damit Aufsichtspflichtige allein bestimmt oder erlaubt den Aufenthaltsort eines Minderjährigen. Er allein trägt die Verantwortung; er ist nicht verpflichtet, seine Rechte und Pflichten abzutreten, nur weil sich sein Kind/der Jugendliche außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereiches befindet.
Und genau darum geht es ja hier.
Wenn der Erziehungsberechtigte der Ansicht ist, dass sein 15jähriger Sohn in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, kann er ihm erlauben, auf Reisen zu gehen.
Das ist k e i n e Aufsichtspflichtverletzung, da auch Richter wissen, dass immer mal was nicht plangemäß verläuft.
Die Verpflichtungen um die Aufsichtspflicht verlaufen fließend, dem Alter entsprechend.
Von einem 10jährigen wird mehr erwartet als von einem 8jährigen; von einem 17jährigen mehr als von einem 14 jährigen.
Die Liste ließe sich variieren.
Zur Aufsichtspflicht gehört u.a. die Erziehung: das Kind auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. So auch die gängige - altersgemäße - Rechtsprechung: einem 5-jährigen Kind dürfte es durchaus auf Grund seiner Erziehung bewusst sein, dass es Nachbars Auto nicht zerkratzen darf = keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern. Ein Beispiel.
Das hier immer wieder erwähnte Jugendschutzgesetz = Pipifax.
Ein Gesetz, für dessen Brechen im Grunde genommen niemand bestraft wird, es sein denn, jemand käme zu Schaden. Und man kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was sehr schwer ist. Denn das Gericht muss - eher subjektiv - belegen, was einem jungen Menschen jedweden Alters abzuverlangen ist.
Und den betreffenden Eltern, die i.d.R. nur wissen, dass sie auf einen 6jährigen mehr aufpassen müssen als auf einen 16jährigen.
Wird der Jugendliche inhaftiert, wenn er länger in der Disse bleibt?
Nein.
Und die Eltern auch nicht.
Viel Text, aber scheinbar noch nicht genug...