bin 18 und geh mit freunden (zwischen 16-18 jahren) in Urlaub! Wer haftet für den 14-jährigen?

  • Erika1
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    geschrieben 1242157029000

    Vielleicht sollte sich die Leiterin des Jugendamtes eingehend mit dem

    Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)

    beschäftigen?

    Hier der Link:

    Familienhandbuch / Aufsichtspflicht

    Auf keinen Fall würde ich einem 18jährigen raten, sich vertraglich an die Aufsichtspflicht binden zu lassen.

    Und dazu ist auch nicht verpflichtet, nicht gesetzlich und schon gar nicht automatisch.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1242158093000

    Also das BGB regelt in den §§ 1626ff die elterliche Sorge und mich würde wirklich interessieren auf welche Rechtsnormen die Dame vom Jugendamt ihre Aussage stützt.

    Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht auch ein Text vom Auswärtigen Amt:

    Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument (s.u.) eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigte Person) mit zu geben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

    Quelle: Auswärtiges Amt

  • agricola
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    geschrieben 1242162937000

    Guten Abend Freunde,

    das ist hier doch alles sehr theoretisch. Meines Erachtens ist

    ein 18 Jähriger mit der Übernahme einer solchen Verantwortung

    überfordert.

    Jeder, der schon mal als Jugendleiter mit einer Jugendgruppe

    unterwegs war, wird mir da recht geben.

    Die Übernahme der Verantwortung nur damit ein anderer

    mitfahren kann, das ist doch nur eine Proformaverantwortung.

    Das Risiko kann der 18-jährige doch gar nicht einschätzen.

    Im Schadensfalle haftet er voll mit.

    Das sind alles sehr gefährliche Konstruktionen und alles nur

    wegen Oberflächlichkeiten.

    Im Schadenfalle ist man bei Verletzung der Aufsichtspflicht sehr

    schnell beim Strafrichter.

    Stellt sich heraus, daß andere Beteiligte hätten erkennen müssen,

    daß der 18-jährige diese Verpflichtung offensichtlich nicht erfüllen

    kann, dann können auch diese belangt werden.

    Einen schönen Abend noch

    kurt

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1242164182000

    agricola,

    ich kann deinem Beitrag nicht so ganz folgen und auch nicht verstehen.

    Der 18jährige s o l l die Verantwortung für seine minderjährigen Reisegefährten doch gar nicht übernehmen!

    Und damit haftet er nicht.

    Du sprichst von Strafrichtern, gefährlichen Konstruktionen und - mit anderen Worten - von der Delegation der Aufsichtspflicht.

    Paragraphen sind nunmal theoretisch, sie bestimmen unser Leben, regeln nahezu alles; in dem von mir oben gesetzten Link sind sie - was das Thema anbetrifft - alle aufgeführt und mit leicht verständlichen Erklärungen versehen.

    Edit + @ all:

    Der Erziehungsberechtigte und damit Aufsichtspflichtige allein bestimmt oder erlaubt den Aufenthaltsort eines Minderjährigen. Er allein trägt die Verantwortung; er ist nicht verpflichtet, seine Rechte und Pflichten abzutreten, nur weil sich sein Kind/der Jugendliche außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereiches befindet.

    Und genau darum geht es ja hier.

    Wenn der Erziehungsberechtigte der Ansicht ist, dass sein 15jähriger Sohn in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, kann er ihm erlauben, auf Reisen zu gehen.

    Das ist k e i n e Aufsichtspflichtverletzung, da auch Richter wissen, dass immer mal was nicht plangemäß verläuft.

    Die Verpflichtungen um die Aufsichtspflicht verlaufen fließend, dem Alter entsprechend.

    Von einem 10jährigen wird mehr erwartet als von einem 8jährigen; von einem 17jährigen mehr als von einem 14 jährigen.

    Die Liste ließe sich variieren.

    Zur Aufsichtspflicht gehört u.a. die Erziehung: das Kind auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. So auch die gängige - altersgemäße - Rechtsprechung: einem 5-jährigen Kind dürfte es durchaus auf Grund seiner Erziehung bewusst sein, dass es Nachbars Auto nicht zerkratzen darf = keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern. Ein Beispiel.

    Das hier immer wieder erwähnte Jugendschutzgesetz = Pipifax.

    Ein Gesetz, für dessen Brechen im Grunde genommen niemand bestraft wird, es sein denn, jemand käme zu Schaden. Und man kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was sehr schwer ist. Denn das Gericht muss - eher subjektiv - belegen, was einem jungen Menschen jedweden Alters abzuverlangen ist.

    Und den betreffenden Eltern, die i.d.R. nur wissen, dass sie auf einen 6jährigen mehr aufpassen müssen als auf einen 16jährigen.

    Wird der Jugendliche inhaftiert, wenn er länger in der Disse bleibt?

    Nein.

    Und die Eltern auch nicht.

    Viel Text, aber scheinbar noch nicht genug...

  • Lipo!
    Dabei seit: 1682369720656
    Beiträge: 1
    geschrieben 1682370024761

    Hallo Meiche, wie lief der Urlaub im Jahre 2009!? Ist das nicht heftig, dass ich gerade auf dieses Forum Stoße und genau das vor mir habe, was du vor 15 Jahren hattest!? :grinning: Ich möchte nämlich mit meinem Kumpel zusammen an den Bodensee fahren, aus Bremen mit dem Auto... Hab dann auch keinen Führerschein erst ein knappes Jahr und mit 17 gemacht...!

    Freu mich schon...! :grinning:

    Mir war einfach gerade danach, das hier zu schreiben, weil ich das Jahr 2009 gelesen habe und ich da ja erst 4 Jahre alt war...  Naja, so rennt die Zeit. Vielleicht hab ich dir ja hiermit eine schöne Erinnerungen von dem Urlaub wiederbelebt!?!

    LG

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1682398803227 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Lipo!

    Ob Meiche hier noch mitliest, noch im Forum tätig ist ? Ist bei 4 Postings in all den Jahren eher zweifelhaft. Du kannst ihm aber schreiben. Dafür einfach auf Nick oder Avatar klicken und du kommst zum Button "Nachricht schreiben".

    Ansonsten... du meinst bestimmt "hab dann auch meinen Führerschein" und nicht "hab dann auch keinen..." :wink:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Ahotep
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    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1682400608021

    Kourion,

    Lipo! veräppelt und doch und hat den 1. April verpasst.

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