Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1570554588414

    @candecor sagte:

    Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

    Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1570555030493

    Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...

    1. Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
    2. Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
    3. In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
    4. Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
    5. Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
    6. Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.

    Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

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  • Candecor
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    geschrieben 1570555061072

    Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

    Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Malini
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    geschrieben 1570555135809 , zuletzt editiert von Malini

    @ballonflieger sagte:

    Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

    Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

    Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1570555302140 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @candecor sagte:

    Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

    Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

    Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

    Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1570555560024

    @malini sagte:

    Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

    Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

    Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

    Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

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  • Candecor
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    geschrieben 1570556274683

    @vonschmeling sagte:

    Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

    Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

    Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

    Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • mungo
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    geschrieben 1570556504201

    @teili sagte:

    Hallo mungo,

    danke für die schnelle Antwort.

    Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.

    Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.

    Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.

    Guten Flug

    MfG teili

    Sind auch am 27.10 Richtung KhaoLak unterwegs

    Mit freundlichen Grüßen mungo

    Beate & Holger
  • retromops
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    geschrieben 1570556534182

    @maus1602 sagte:

    Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!

    Kann man dieses Angebot über HC aber nicht buchen?

  • PERATOR
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    geschrieben 1570556547707

    Nabend,

    Kurze Info meinerseits,habe gerade e mail vom Hotel in der Dom Rep bekommen,das unser Zimmer storniert sei bzw auch kein Geld eingegangen ist.Vielleicht eine Info für Reisende ab 1.11.!Denn genau da wäre unsere Reise losgegangen,und Condor bestätigte mir das sie auch keine Toc Kunden über den 1.11.hinaus befördern werden. Insgeheim wusste ich es....

    Aber bestätigt bekommen ist dann was anderes.

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