Meine Anmerkung zur Staatshaftung:
Man sollte die EU-Richtlinie lesen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1
Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.
Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.
So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten, riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.
Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.
Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.
Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.