Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Mam62
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    geschrieben 1571067649522 , zuletzt editiert von Mam62

    Komisch, wenn der Verbraucher 14 Tage Ziel hat, dann zieht er sich auch am 18. Tag noch Skonto ab. Da scheint den wenigsten was happig.

    Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist. Weil er seinen Lieferanten nämlich 180 Tage Zahlungsziel in die Verträge schreibt.

    Ausserdem wäre es für VA und die Hotels ein enormer und sehr teurer Aufwand, jede Buchung einzeln zu zahlen, bzw den Eingang zu überwachen und zu verbuchen. Da gehts nicht um vier oder fünf im Monat oder der Woche.

  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
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    geschrieben 1571070101288

    @ballonflieger sagte:

    M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: ...

    Nun, wir werden sehen, ob Dein Erachten zutreffend ist. So, wie es allen TC-Betroffenen zu wünschen ist, wird sich ggf. der Rest der Steuerzahler für etwaige Bedienung der Ansprüche (Schäden der -verhinderten- Reisenden, die im laufenden Geschäftsjahr der Zurich nicht abgedeckt sind) aus dem Steuersäckl freundlich "bedanken".

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1571070109857 , zuletzt editiert von vonschmeling

    M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."

    (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.

    (unnötiges Zitat entfernt)

  • towi1802
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    geschrieben 1571070254676 , zuletzt editiert von towi1802

    @mam62 sagte:

    Komisch, wenn der Verbraucher ...

    Und denkt mal drüber nach, warum der Discounter eures Vertrauens wohl so günstig ist.

    Was? Nachdenken? Zusammenhänge herstellen? 2x Nö. :kissing_smiling_eyes:

  • towi1802
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    geschrieben 1571070526004

    @towi1802 sagte:

    Nun, wir werden sehen, ob Dein Erachten zutreffend ist. So, wie es allen TC-Betroffenen zu wünschen ist, wird sich ggf. der Rest der Steuerzahler für etwaige Bedienung der Ansprüche (Schäden der -verhinderten- Reisenden, die im laufenden Geschäftsjahr der Zurich nicht abgedeckt sind) aus dem Steuersäckl freundlich "bedanken".

    Ähm, @Admins: Wieso steht meine Antwort auf @Ballonflieger plötzlich vor dessen Beitrag?

  • waldbader
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    geschrieben 1571070763584

    @arancjia sagte:

    Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.

    Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

    Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?

    Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

    Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?

    Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

    Wir sind auch gerade mit Schauinsland auf Mallorca, ebenfalls kurzfristig nachgebucht.

    wenn genug Zeit bis zum Abflug, dann kann man zumindest direkt über deren hompage per Lastschrift zahlen. Werde zukünftig nicht eher als 6 Wochen vorher buchen und Lastschrift wählen, sofern Pauschalreise. Viel Spaß im Urlaub, den Ärger über das verlorene Geld hat man früh genug wieder...

  • towi1802
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    geschrieben 1571073983742

    @waldbader sagte:

    ... Werde zukünftig nicht eher als 6 Wochen vorher buchen und Lastschrift* wählen, sofern Pauschalreise.

    Natürlich ist das eine Möglichkeit. Doch nicht jeder ist hinsichtlich der Urlaubszeit hinreichend flexibel und die Zeiten, in denen Last-minute Angebote echte Schnäppchen waren, sind wohl vorbei. Die aktuelle Situation im Mittelmeerraum, wo plötzlich 10 000de Gäste wegblieben, kann wohl kein Maßstab sein.

    Ich zahle für meine Ersatzreise, logischerweise kurzfristig gebucht, jedenfalls theoretisch rund 1500 € mehr bzw. ich kann meinen Langstreckenflug nicht in der gewünschten Buchungsklasse antreten, was dann zwar zu einem geringfügig höherem Preis führt, doch so war das nicht gedacht.

    *ob eine Rückgabe der Lastschrift im Bedarfsfall zu einem dauerhaften Verbleib des Geldes auf Deinem Konto führen kann wird sich übrigens im hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall zeigen.

  • Boxer181206
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    geschrieben 1571074210465

    Es gibt aber auch andere Beispiele wo die Leistung im Vorfeld bezahlt wird. Ich arbeite selbst in einem touristischen Unternehmen. Alle Buchungen die bei uns über TUI kommen sind bereits bezahlt. Die von Neckermann werden erst Wochen später abgerechnet.

  • Fugimaxi
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    geschrieben 1571076814839 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Jetzt habe Ich auch mal eine Frage zu unserer Buchung für Anfang Februar.

    Wir haben über Air Marin gebucht (TC Tochter).Die Anzahlung war fällig am 6.9 19,ist aber nie eingezogen worden,(Lastschrift)

    Ist jetzt überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

    Wenn es ab dem 1.1.2020 Air Marin nicht mehr gibt, weil es ja mit Neckermann als eigenständiger Veranstalter weitergehen soll.

    Schaden kann Ich ja nicht melden, da keiner entstanden ist. Wenn Neckermann das nun weitermacht, kann er dann die Buchung von AirMarin einfach so übernehmen, und die Lastschrift einziehen?

    Im Buchungsvorgang (HC) gleich eine RRV Versicherung mit abgeschlossen,die ist aber nicht mitversichert? und kann dann nicht als Schaden gemeldet werden?

    Neu buchen ist unter diesen Umständen wohl auch nicht möglich,oder?

    Werde dann bis zum 01.12 warten ob Neckermann dann operativ tätig wird.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1571077248091

    Ja, der Vertrag ist zustande gekommen.

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
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