@jdinger sagte:
Wer sagt das? Sollte die Insolvenz eröffent werden, beleibt es Dir doch unbenommen deine Forderung geltend zu machen. Versicherung hin oder her. Ob allerdings die Forderung erfüllt werden kann, ist ne andere Frage.
Aber nur in die Insolvenztabelle kann ich mich eintragen lassen. An das eventuelle neue Unternehmen (Neckermann oder wie auch immer) kann ich keine Forderungen stellen.
Bei einer Privatinsolvenz lebe ich (glaube 7 Jahre) mehr oder weniger am Existenzminimum, jeder freie Cent geht an die Gläubiger. Dort kann ich nicht einen neuen Namen annehmen und neu anfangen.
Gruß