Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1573053828414

    Einige User haben angezweifelt, ob es angesichts der Insolvenz überhaupt einen neuen Versicherungstopf für TC-Reisen für das neue Geschäftsjahr geben kann. Dazu kann ich nur sagen, den gibt es. Der Vertrag zwischen den TC-Unternehmen und der Zurich besteht definitiv auch noch vom 01.11.2019 bis 31.10.2020. Denn hätte der Vertrag nicht bestanden, hätte TC überhaupt keine Reisen ab dem 01.11.2019 anbieten/verkaufen dürfen.

    Leider falsch. Solange der Reiseveranstalter einen gültigen Versicherungsvertrag am Laufen hat, darf er Reisen verkaufen. Ab dem 1.11.19 darf er keine Reisen mehr verkaufen, wenn er keine Vertragsverlängerung mehr bekommt, da das Datum der Reisebuchung und nicht das Reisedatum zählt.

    Da ab Insolvenzbeginn keine neuen Reisen mehr verkauft wurden, scheint es auch keinen neuen Vertrag mehr zu geben zwischen TC und Zurich. Woher auch sollen die Gelder dafür herkommen, bestimmt nicht vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1573054373317 , zuletzt editiert von Cliffideo

    Und hier mal eine interessante Info für alle, die wissen wollen, was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:

    Insolvenzschutz Reiseveranstalter

    Sicherlich kann man noch davon ausgehen, dass Großkunden wie TUI und TC pauschale Sonderpreise erhalten. Denkbar wäre es, wenn die Versicherungen demnächst dieses Angebot auch direkt an Endkunden machen und somit jeder Reisende selbst dafür sorgen kann, dass seine Reise gegen Insolvenz versichert ist, genau wie jetzt schon bei Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Sam70
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    geschrieben 1573054517341

    @ Cliffideo

    Solche Versicherungen gibt es bereits jetzt. Als Extraleistung buchbar.

    Ansonsten wird es - zumindest solange die EU - Richtlinie nicht geändert wird - Aufgabe des Reiseveranstalters bleiben, sich zu versichern.

  • mauseknatschi
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    geschrieben 1573058207033

    @cliffideo sagte:

    Leider falsch. Solange der Reiseveranstalter einen gültigen Versicherungsvertrag am Laufen hat, darf er Reisen verkaufen. Ab dem 1.11.19 darf er keine Reisen mehr verkaufen, wenn er keine Vertragsverlängerung mehr bekommt, da das Datum der Reisebuchung und nicht das Reisedatum zählt.

    Sorry, wenn es falsch sein sollte, was ich geschrieben habe. Mir wurde es von einem Fachmann aus der Touristikbranche anders erklärt. Und zwar so, dass die Versicherung auch für den Reisezeitraum bestehen muss.

    Ich habe mir gerade einen Wolf gegoogelt, um herauszufinden, ob du oder der Touristikfachmann Recht hat und konnte leider nichts finden. Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573059961158

    @Mauseknatschi

    Ich mach´s kurz:

    Alle Buchungen bis 31.10.2019 (wobei es nach dem 25.9. bereits keine mehr gab) sind versichert, ganz gleich wann sie stattfinden, und zwar bis maximal 110Mio.

    Es bleibt demnach einfach falsch von einem "zweiten Topf" zu fabulieren und dazu den 651r wunschgemäß auszudeuten, sportlich wird´s wenn man dann auch noch titelt "wird ein "zweiter Topf immer wahrscheinlicher". Sorry, aber das ist doch hier kein Werbespot für Cola Zero?!

    Nachlesen kann man das übrigens im § 651r BGB ... :smirk:

    Ferner ist die mögliche Auszahlung im Dez seitens Zurich/Karea kein Indiz betreffend die Durchführung der 2020er Reisen; es wird zunächst einfach nach der glasklar feststellbaren maximalen Schadenshöhe quotiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • towi1802
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    geschrieben 1573062312846

    @sam70 sagte:

    Solche Versicherungen gibt es bereits jetzt. Als Extraleistung buchbar.

    Für private Reisewillige? Wo?

  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
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    geschrieben 1573062443391

    @cliffideo sagte:

    was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:

    ....

    Die Bedeutung der Bonitätsprüfung auf die Prämienhöhe nicht vergessen:-).

  • Sam70
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    geschrieben 1573062774204

    Thomas Cook muss sich insofern jetzt bald festlegen, da eine Entscheidung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ansteht.

    Die Mitarbeiter bekommen seit September Insolvenzgeld. Dieses ist auf 3 Monate maximal beschränkt und endet daher mit Ablauf des Monats November.

    Dies bedeutet im Ergebnis, dass ab diesen Zeitpunkt die Mitarbeitergehälter entweder wieder aus eigenen Mitteln bestritten werden können müssten, oder die Mitarbeiter kein Gehalt (und auch keine Sozialabgabenanteile des Arbeitgebers) mehr erhalten und das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden muss.

    Bislang handelt es sich ja noch immer um ein VORLÄUFIGES Insolvenzverfahren. Über die Eröffnung eines regulären Verfahren muss noch entschieden werden. Genaus dies geht auch aus der Pressemitteilung vom 04.11. der Insolvenzverwalter hervor. Die dort benannte "Einstellung des operativen Geschäftes zum 01.12.2019" bedeutet nichts anderes als den Übergang in die Abwicklungsphase des Unternehmens und damit letztlich in das reguläre Insolvenzverfahren.

    Daher wird eine Entscheidung in Laufe des Monats November erfolgen müssen - betreffend aller noch offenen Reisen der Gesellschaft.

    Die Gläubiger können später neben der Versicherung ihre Ansprüche auch zur Insolvenztabelle anmelden - ob da bei der Quote was rauskommen wird, ist aber ungewiss.

    Der nächste Schritt der Versicherung wird sein, dass eine Deadline gesetzt werden wird, bis zu welcher die Ansprüche angemeldet worden sein müssen.

  • towi1802
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    geschrieben 1573062889349

    @sam70 sagte:

    ...

    Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann.

    Man kann auch bei Grün paar Stunden lang von einer auf die andere Straßenseite gehen.

  • sabineherr90
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    geschrieben 1573066177833

    @sam70

    Falls ihr nicht zwingend auf die Anzahlung angewiesen seid, gibt es Möglichkeiten bereits jetzt zu buchen. Wir haben zb über die AIDA gebucht und können dort kostenlos stornieren, wenn unsere Reise doch stattfindet.

    So wissen wir nun wenigstens dass es in den Urlaub geht ☺️

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