• Shayla89
    Dabei seit: 1597298318131
    Beiträge: 13
    geschrieben 1599731897945

    Oh mann, da passiert ja so einiges. Wir fliegen morgen von Stuttgart nach Antalya. Von unserem hotel habe ich noch keine Rückmeldung zwecks Masken Pflicht. Im Moment müssen wir nach dem Rückflug am 18.09. mit negativen Test nicht in Quarantäne hoffe das bleibt so während wir weg sind. So extrem nervös war ich schon lange nicht mehr vorm Urlaub. Totales Gefühlschaos.

  • batschuwe
    Dabei seit: 1269648000000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1599736058703

    Hallo zusammen,

    Ich lese hier eifrig mit, aber eine Situation erschließt sich mir noch nicht so ganz.

    Ab dem 1. Oktober wird es wohl eine Reisewarnung für die ganze Türkei geben oder die Reisewarnung wird für die ganze Türkei aufgehoben und die Ausnahmeregelung für die touristischen Küstenregionen wird es nicht mehr geben.

    Was ist mit den Urlaubern, die Ende September verreisen und im Oktober zurückkehren?

    Wir haben vor Corona ab dem 28.September für 14 Tage das Tui Blue Seno in Sarigerme bei Tui gebucht.

    Danke für eure Meinungen.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1599736960242 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Zunächst ist das ganze Thema- das hier schon mehrfach angeschnitten wurde-- immer noch in der Schwebe. Besonders und gerade für die Türkische Riviera. Aber eben nicht nur für diese Destination

    Der DRV , Veranstalter und Politiker machen Druck und fordern eine differenziertere Behandlung der einzelnen Reiseziele.

    Da läuft gerade viel im Hintergrund ab.

    Ich hatte dazu auch einen anderen Beitrag schon etwas geschrieben.Klick bitte mal eine Seite zurück.

    Daher wundere ich mich jetzt schon, dass eine Reisewarnung für die Türkei ab dem 1.10. als finale Entscheidung dargestellt wird.

    Die vom AA präsentierte Ampellösung --gültig ab 1.Oktober -wird wohl kaum der Weisheit letzter Schluss sein.

  • batschuwe
    Dabei seit: 1269648000000
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    geschrieben 1599740954931

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Mit dem Kabinettentschluss soll, was ich absolut begrüße, die unterschiedliche Einstufung der türkischen Küstenregionen durch AA und RKI beseitigt werden. D.h., entweder gibt es eine Reisewarnung oder es gibt keine.

    Stand heute können wir nicht kostenfrei stornieren und müssen hinterher in Quarantäne. Ich bin mal gespannt, ob wir bei Abreise wissen, was uns bei der Rückkehr erwartet.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599742772834

    Sicher nicht ... 14 Tage sind eine lange Zeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • elif kelsoy
    Dabei seit: 1456358400000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1599746382420

    Hallo, kann mir villeicht jemand ein Antwort geben auf meine frage? Wollen anfang oktober für 10 tage Antalya urlaub buchen mit meinem kinder. Habe gehört das ab 01.10. 20 neu regelungen kommen.. Es hiess das man nach der Urlaub trotz negativ test 5 tage in die quarantäne muss und wiederholt ein test machen muss, das ergebnis vom test würde 3 tage dauern.. Wir haben exrta kein Urlaub gemacht, damit wir in hetbsferien in ruhe fliegen konnten.. Anscheind wird wieder alles unternommen das man nicht nach Antalya fliegt.. Mit Corona könnten wir uns doch genauso überall anstecken!! In den Hotels werden corona und hygiene massnahmen durchgeführt, hotels bekommen zertifikats... Wo liegt das problem... Soll ich jetzt buchen... Oder immernoch warten.. Diese ungewissheit löst bei mehrern Menschen panickattacken vor.. Ist auch ungesund.. Nur mal sooooo

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1599753851909

    An sich stehen die künftigen Regelungen fest, daran dürfte sich kaum noch etwas ändern.

    Wenn deine Frage die ist, ob du buchen sollst oder noch warten sehe ich mich leider außerstande sie seriös zu beantworten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Oly
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    geschrieben 1599754293769

    Hallo liebe Leser und Schreiber,

    wir haben im Januar 9 Tage Side gebucht (Abflug 13.10.2020).

    Vor kurzem erhielten wir die Nachricht, dass sich die Airline ändert und die Flugzeit sich um 8 Stunden nach hinten verschiebt.

    Wir hatten extra einen Rückflug um 14:50 Uhr gebucht, da wir an nächsten Tag wieder arbeiten müssen.

    Jetzt Abflug 22:55 Uhr - Ankunft 01:30 Uhr in Deutschland und um 03:00 Uhr zuhause. Dann um 05:00 Uhr wieder zum Dienst.

    Jetzt wollte ich gemäß § 651 g Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 651 h Absatz 1 Satz 2 BGB das Recht des kostenlosen Reiserücktritts ausüben....Zuvor hatten wir schon versucht, die Reise auf 2021 umzubuchen - wurde negativ beschieden.

    Dachte ich, aber nix da....

    Antwort Reisevermittler:

    Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.

    Bei Ihrer Buchung auf unserer Homepage weisen wir in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Reiseveranstalters und im Feld der Anzeige der Flugdaten daraufhin, dass alle Flugangaben vorraussichtlich und unverbindlich sind.

    Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und Streckenführung vorbehaltlich und damit nicht vertragsbindender Bestandteil sind. In einigen seltenen Fällen kann es auch mehrmals zu Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf ausländischen Flughäfen, Überlastung der Luftkorridore oder Umstellungen durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, kurzfristige Flugzeitänderungen auftreten.

    Der Veranstalter hat auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei Einfluss, da diese von den jeweiligen Flughäfen und den nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben werden. Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich dadurch nur selten verwirklichen.

    Sie haben eine 9 Tage Reise gebucht. Die Reisedauer bemisst sich nicht nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An- und Abreise angegeben.

    Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.

    Es liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor, da wir und Ihr gebuchter Reiseveranstalter keine bestimmte Fluggesellschaft und Flugzeit zusichern.

    Stornierungen oder Umbuchungen sind nur zu den Gebühren laut AGB Ihres Veranstalters "SLR" möglich.

    Wir bedauern sehr, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können und entschuldigen uns in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Gern können wir eine Kompensation aufgrund der Änderung anfragen.

    Wir hoffen, diese Änderung mindert Ihre Reisevorfreuden nicht allzu sehr und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub...

    Bin jetzt bissle ratlos...kostenpflichtig stornieren? Abwarten was ab 01.10. kommt?

    Vielleicht hat jemand einen Tipp...

    Besten Dank im Voraus!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1599760308587

    @Oly

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Oly ... :palm_tree:

    Grundsätzlich wäre einmal festzuhalten, dass man bestimmte Abflugzeiten oder LVU innerhalb von Pauschalreisen überhaupt nicht "bucht" sondern eine Beförderung mit dem Flugzeug von a nach b.

    Ferner ist mir auch nicht bekannt, dass Reisezeitenänderungen im BGB geregelt wären, insofern wurde dazu seitens des Adressaten auch nicht Stellung genommen.

    Du kannst die Reise zu den gegebenen Bedingungen stornieren oder in aller Bescheidenheit um ein für dich geeigneteres Operating ersuchen - dazu ist es aber viel zu spät wenn du schon "mit Berufung auf §651 ..." einen Rücktritt zu begründen begehrst.

    Ich für meinen Teil bin immer ratlos, wenn Begehren statt auf eigene Worte mit dem Hinweis auf irgendwelche §§ oder Urteile gestützt werden und damit unnütz Verhandlungsspielraum vergeben werden.

    Die Fakten:

    Die Änderung der Rückreisezeit beeinträchtigt nicht den Gesamtzuschnitt deiner Reise.

    Zwar erkannten Gerichte auchs schon geringere Abweichungen als Kündigungsgrund, aber da nützt dir zunächst einmal nichts.

    Mein Rat an dich:

    Gehe nochmal auf dein Reisebüro zu und schildere offen dein Dilemma. Vielleicht gelingt es dir, den Vertragspartner zu erweichen?

    Da dein Sachverhalt nur geringfügig mit der Pandemie und auch nur zufällig mit der Destination zu tun hat:

    Im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen findest du schon etliche Informationen - Titel des Thread "Flugzeitenänderungen vor Reiseantritt".

    Epilog:

    Wenn du nicht reisen und nicht kompensieren willst musst du dich streiten.

    Weder das BGB noch irgendein Einzelurteil verschafft dir unstreitig Recht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Leilulani
    Dabei seit: 1585250444419
    Beiträge: 7
    geschrieben 1599809275935 , zuletzt editiert von Leilulani

    Hallo Zusammen,

    ich lese nun seit Monaten still mit, möchte nun aber auch nach Rat fragen.

    Wir haben im Dezember über Holidaycheck bei ANEX Tour folgendes gebucht: Hotel Voyage Belek Golf & Spa / 9 Nächte / 14.10.-23.10. / Nürnberg-Antalya / 2 Erwachsene, Kind 3 Jahre, Kind 1 Jahr.

    Lt. Holidaycheck haben wir bis 15.09. Zeit, den Reiserücktritt auszusprechen (edit: mit 25% Stornogebühr, danach steigend) oder die Restzahlung zu leisten. Wir befinden uns seit Wochen im Gefühlschaos, weil wir nicht wissen, was wir machen sollen.

    Als sich herausgestellt hat, dass ab Oktober eine Quarantänepflicht kommen soll, haben wir uns nun schweren Herzens dafür entschieden, dass wir stornieren möchten. Wir haben keinen Urlaub mehr, den wir dafür aufwenden könnten und auf den Ärger mit dem Arbeitgeber möchten wir verzichten. Am liebsten würden wir einfach abwarten und spontan entscheiden, wie es in einem Monat aussieht. Bei der Dynamik kann sich ja vielleicht noch etwas ändern – da wird es mit den Stornogebühren dann allerdings ziemlich ungemütlich. Auf Nachfrage bei Holidaycheck und dem Reiseveranstalter gibt es keine Möglichkeit für den kostenlosen Storno. Es wurde bestätigt, dass unsere Flüge weiterhin so bestehen, wie wir gebucht haben. Auf der Seite des Nürnberger Flughafens wurden für diesen Tag allerdings alle Flüge unserer Airline gestrichen, auch auf der Homepage der Airline sehe ich die Flüge nicht mehr. Den Rückflug finde ich auch nicht mehr, aber einen anderen Flug der gleichen Airline 2 Stunden früher. Kann uns das bei einer kostenlosen Stornoanfrage irgendwie helfen? Ich scheue mich ehrlich gesagt etwas, den Restbetrag zu zahlen, um dann ab Oktober auf eine Reisewarnung zu hoffen. So wie ich die letzten Beiträge gelesen habe, berechtigt das allerdings auch nicht automatisch zum kostenlosen Storno? Zudem habe ich bei den jüngsten Bewertungen nichts Gutes über die Rückerstattungsmoral seitens ANEX gelesen. Eine Umbuchung kommt nicht in Frage, da der Reiseveranstalter das Hotel scheinbar nicht mehr gelistet hat.

    Kurzum: Kann uns jemand einen Rat geben, ob wir ohne Stornogebühren aus der Sache herauskommen?

    Vielen Dank fürs Lesen.

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