Bulgarienfan sagte: ... Gegenmaßnahmen verlangen, etwa einen eigenen Generator im Hotel
Du meinst sicher ein kleines Kraftwerk. Da höre ich doch gleich wieder die erhobenen Stimmen wegen ruhestörenden Lärms und entgangener Urlaubsfreude wenn alle Hotels die Notversorgung hochfahren.
Allerdings fürchte ich wird der Streitfall ausgehen wie das strichwörtliche Nürnberger Schießen. Wenn es denn vor den Richter kommen sollte, wird dieser einen Gütevorschlag unterbreiten. Dieser bringt dann vielleicht weniger als die Klägerseite für Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen haben wird. Auch diese fließen in den Gütevorschlag im gleichen Verhältnis ein. Dann lieber gleich das 10 oder 15 Prozent Angebot des RV annehmen und Nerven sparen.
Wie bereits im "Stromausfallthread" geschrieben; es wird schwer sein nachzuweisen, dass der RV mit dem Stromausfall seine vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt hat (tatsächlich war das Netz wohl komplett überlastet, weil die Netzagentur nicht investiert hat, im Gegenzug argumentierte die Netzagentur evn hätte zu viele Verträge verkauft (!?) und ein Mast soll auch wirklich umgestürzt sein - höhere Gewalt also). Was bleibt ist der Umgang mit der entstandenen Situation. Hat das Hotel eine Notversorgung angeboten und zumindest die Gemeinschaftsräume beleuchtet, war das Personal "bemüht" und und und. Dann bleiben wahrscheinlich wirklich nicht mehr als die o.g. 10 bis 15 Prozent als Entschädigungssumme übrig.
und
altes Sprichwort: Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand. Egal, was das Gesetz sagt, das Urteil fällt der Richter.
Informiert mal über den weiteren Fortgang. Danke.
MfG Roland