@'gobo0101' sagte:
von der seite des auswärtigen Amt
" Auch Inhaber von Nationalpässen der Staaten die zur Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen (Angabe: "Nein"), dürfen sich ohne Visum nicht länger als drei Monate pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen."
zu den 3% Frauenanteil, das haut hier in Berlin nicht hin
Mal kurz zur Aufklärung: Laut der EU-Visum Verordnung (gilt in allen EU-Staaten verbindlich) differenziert man Negativstaater (z.B. Dominikaner, Kubaner, Iraker etc.) von Positivstaatern (z.B. Mexiko, USA, Australien) (das ist keine Wertung, die Listen heißen einfach so). Positivstaater benötigen für Kurzaufenthalte bis 3 Monate keinen Aufenthaltstitel (z.B. Visa), Negativstaater dagegen wohl.
Für EU-Bürger gilt die Freizügigkeits-VO (oder so ähnlich) (und nicht die Visum-VO) nach der sich sämtliche EU-Bürger (mit Einschräkungen für die Bürger aus den 12 neu beigetretenen Staaten) EU-weit frei bewegen dürfen (der Personalausweis muß natürlich am Mann sein).
Wenn deine "Dominikanerin" laut ihrem englischen Paß Engländerin ist, müßte sie sich EU-weit frei bewegen dürfen. Weißt ihr englischer Paß sie dagegen als Dominikanerin aus, so bin ich mir nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass sie höchstens eine Aufenthaltgenehmigung für Großbritannien hat und für Reisen ins europäische Ausland eines Aufenthalttsitels Bedarf - dies aber nur unter Vorbehalt!