@Juanito, ich sprach von meiner Auslandsreiseversicherung, die mir im Fall der Fälle Geld vorschiesst. Das die KV erst später zahlt, weiß ich.
Genauer lesen!
Aber da in der DomRep mit maestro Geld abgehoben werden kann, muss mir dann niemand was vorschiessen und selbst eine teurere Arztbehandlung wäre dann nicht das Problem.
Außerdem 50:50 Flugkosten muss der Reisegast nicht bezahlen, da der Rückflug Teil des Reisevertrages ist. Kündigt der RV muss er die Kosten des Fluges erstatten.
Aber Du weißt ja eh alles besser.
Lass uns doch einfach in die Dom.Rep fliegen. Wenn dann was ist, dann kannst du hinterher meinetwegen lachen!
Meine Frage wurde von vielen nett beantwortet. Ich weiß nun, was ich wissen wollte und daher sage ich nun nichts mehr dazu.
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