Hausverwaltung hat meinen Keller einfach leergeräumt,ohne mein Wissen!

  • bernhard707
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    geschrieben 1262394195000

    @Dylan sagte:

    Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen...

    Kalter Kaffee, natürlich darf/muss er das!

    Ich hab's für die Wohnungen aus gutem Grund an die Hausverwaltung delegiert. Es könnte ja auch in einer Wohnung z.Bsp. ein Schlauch von der Wasch- oder Spülmaschine platzen während der Mieter in Urlaub ist.

    ...oder die werte Gattin hängt tot überm Sessel und es riecht ziemlich übel im Hausflur.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Metrostar
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    geschrieben 1262395672000

    @mabysc sagte:

    Hast Du ein paar Leichen im Keller :open_mouth: ?

    Deine VErmieterin hat aber bestimmt einen Schlüssel Deiner Whg. oder ?

     

    Nein, was soll die dort?

    Leihen habe ich nicht im Keller, aber Original-Eishockeyschläger der DEG :p

  • Dylan
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    geschrieben 1262397994000

    @bernhard – Nix mit kalter Kaffee!

    Sicherlich darf Dein Vermieter einen Zweitschlüssel von Dir besitzen – vorausgesetzt, Du hast ihm Dein Einverständnis dazu ausgesprochen.

    Meine Kommunale Wohnungsgesellschaft wollte von mir keinen Zweitschlüssel für meine Wohnung annehmen. So sehen die hiesigen Verordnungen in meiner Stadt aus.

    Heimlich darf jedoch der Vermieter mit Sicherheit keinen Zweitschlüssel vom Mieter besitzen. So ist es in ganz Deutschland gesetzlich geregelt. Schlagwort: "Schutz der Privatsphäre". Nutzt er ihn doch, ist das Hausfriedensbruch.

    Und wenn Deine Gattin tot über'm Sessel hängt, geht es "Eins, zwei, drei" und die Tür fliegt mit einem Getöse auf; oder man nimmt sich die Zeit und ruft einen Schlüsseldienst.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
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  • Dylan
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    geschrieben 1262429478000

    @Woodstöckchen sagte:

    Muß man eigentlich auch kassenbons von den geklauten Sachen haben?Da hab ich nämlich so gut wie keinen mehr.Wer rechnet denn auch damit,das ALLES aus dem Keller leer geräumt wird.

    Kassenbons sind nicht zwingend. Du musst nur glaubhaft nachweisen, dass sich die aufgeführten Dinge auch wirklich in Deinem Keller währen der Räumung befanden. Dafür reichten Zeugenaussagen aus.

    Bedenke jedoch, dass der Vermieter eventuell selber ein Protokoll der Räumung bzw. eine Liste der entfernten Dingen besitzt.

    @frische luft sagte:

    Das Kellerschloß bei Woodstöckchen, so wie sei es geschrieben hat, war ein Schloß, dass man mit einer "Haarnadel" öffnen kann.

    Wo hat Woodstöckchen das geschrieben, lieber Rolf? ;)

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  • Dylan
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    geschrieben 1262438163000

    Ja DU gehst davon aus, lieber Rolf!! – aber Woodstöckchen hat von "Schlössern mit bunten Bärten" nix geschrieben. Wir wollen doch hier nichts hineininterpretieren. Oder? :kuesse:

    Schönes Wochenende! :wave:

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