Hausverwaltung hat meinen Keller einfach leergeräumt,ohne mein Wissen!

  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
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    geschrieben 1262647500000

    Heute bin ich immer noch nicht schlauer geworden.

    Habe heute bei der Hausverwaltung angerufen.Die wußten (angeblich)  nicht warum/wie das passieren konnte.Die wollten wenn sie was neues wissen zurückrufen.Als ich von der Arbeit kam natürlich kein Anruf auf dem AB.

    Die sollen bloß nicht denken das die einen ewig hinhalten können.

  • Metrostar
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1262679479000

    Hallo Woodstöckchen

    lass Dich nicht verkohlen. Wenn heute kein Rückruf erfolgt ist, würde ich schriftlich umgehend eine Frist setzen, bis der sich die Hausverwaltung äußern kann. Ich würde direkt eine Liste beilegen, in der die verschwundenen Dinge und deren Wert aufgeführt sind.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1262708779000

    mein gott macht doch nicht die pferde wild.

    vermutlich ist das ganze zeug in dem anderen (freien) keller, den der neue mieter eigentlich bekommen sollte, gelagert.

    immer ruhig blut.

    man muß ja nicht gleich mit dem russen inkasso ankommen, oder?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
    Beiträge: 9960
    geschrieben 1262821892000

    hallo Lexilexi,leider ist das eingetreten was ich befürchtet hatte: Die Sachen sind alle entsorgt worden.Man hat bei der Übergabe wohl die zugehörigen Keller verwechselt.Unverschämtheit!

    Jetzt soll ich eine Liste mit den Sachen die drin waren zur Hausverwaltung schicken.

    Mal sehen was die dann anbieten.Habe mal durchgerechnet,das alles zusammen ca 770 Euro wert war. Die sollen mich bloß nicht mit einem Mini Betrag abspeisen!Normal müßten die mir als Entschuldigung noch was obendrauf zahlen.

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  • Metrostar
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1262852806000

    @frische Luft

    Das sehe ich genauso. Hast du im Keller z. B. die (teuren) Sommerschuhe gelagert, wäre der Zeitwert lachhaft gegenüber dem Wiederbeschaffungswert.

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  • Dirk-1708
    Dabei seit: 1230681600000
    Beiträge: 2031
    geschrieben 1262859690000

    Na na na...... Ich würde als Lektüre den § 263 STGB empfehlen. ;)

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • chriwi
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    geschrieben 1262867464000

    @Woodstöckchen sagte:

    Man hat bei der Übergabe wohl die zugehörigen Keller verwechselt.

     

    Ich hab den Thread jetzt erst gesehen und nach Deinem Eingangsposting GENAU DAS vermutet. Die Bereitschaft der Hausverwaltung Schadenersatz zu leisten, ist ja schon mal ein Anfang.

    Nur nix vergessen beim Liste schreiben. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1262867510000

    Sehr gute Empfehlung, lieber Dirk... :sm3:

    Mann sollte auch immer daran denken:

    "Die anderen sind auch nicht auf den Kopf gefallen."

    Tipps zur Nachweispflicht:

    Der Nachweis der Schadenhöhe ist immer vom Anspruchsteller zu führen, und zwar nach Möglichkeit durch Nachweis des Anschaffungspreises und des Alters mit Hilfe der seinerzeitigen Anschaffungsrechnung.

    Grundsätzlich ist der zu entschädigende Gegenstand selbst das bedeutendste Beweismittel für die Ermittlung der Schadenhöhe. An diesem Beweismittel sind alle Daten zu überprüfen, die der Zeitwertermittlung dienen.

    Privatkunden sind gesetzlich nicht verpflichtet, Rechnungsbelege aufzubewahren. Allerdings darf von Privatkunden im Hinblick auf die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung erwartet werden, dass Rechnungsbelege mindestens für diesen Zeitraum aufbewahrt werden.

    Liegt bei Privatkunden keine Rechnung mehr vor, so sind die Anschaffungsdaten von diesem schriftlich zu erklären. Sollten sich nachvollziehbare Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung bzw. der behaupteten Anschaffungsdaten ergeben, dann lassen sich in der Regel unter Hinweis auf die Nachweislücken und eventuelle Widersprüche höhere Zeitwertabzüge rechtfertigen, als in der Zeitwerttabelle angegeben.

    Quelle: VERSTEEGEN ASSEKURANZ

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
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