@Petronella, selbst wenn Du Deinen Beitrag 2x postest, wird er nicht richtiger . Bitte nicht persönlich nehmen, aber das meinte ich mit "gut fundierter Ahnungslosigkeit". Natürlich wurde Charlotte geladen, sie ist aber einfach nicht erschienen. Ob sie nicht wollte oder ihre Mutter oder beide, sei dahingestellt. Aber: ein türkisches Gericht kann eine englische Staatsbürgerin nicht zwangsvorladen. Wäre die Türkei in der EU, sähe das u.U. anders aus. In D - ja. Da kannst Du sogar per Haftbefehl vor gericht zur Aussage gezwungen werden. Soll das Gericht in Antalya die Mafia bitten, das Mädel zu verschleppen? Das ist sicherlich lieb und nett von Dir gedacht, ich finde es auch toll, daß Du Dich so engagierst, aber, die Verhältnisse, die sind nicht so, sagte schon B.Brecht.
Gruß, Peter