• Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1196603646000

    Was wollt Ihr eigentlich :frowning:

    Der Junge wird auf jeden Fall verurteilt, er hat sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen begangen!

    Das ist eine Straftat sowohl in D als auch in der TR. Das ist auch gänzlich unstrittig und wurde von Ihm auch (vielleicht leichtfertig) zugegeben.

    Ob es denn eine Vergewaltigung war.....das steht auf einem anderen Blatt.

    Da er ja aber wegen der sexuellen Handlungen sowieso verknackt wird...und die U_Haft angerechnet...ist es auch nicht so entscheidend wann der Prozess abgeschlossen wird, sofern die U_Haft nicht länger ist, als die Haftstrafe, die wegen der sexuellen Handlungen sowieso auf Ihn wartet!

    So oder so der Junge hat eine oder mehrere Straftaten begangen und deshalb gehen viel der hier gebrachten Argumente am Thema vorbei, denn ungeschoren kann er aus der Nummer nicht herauskommen...lediglich die Vergewaltigung steht zur Diskussion, der Rest steht schon unstrittig fest!

    Er wird also so oder so verknackt......und zwar absolut auch zu Recht!

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  • Siggi1234
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    geschrieben 1196607020000

    @T-H: nicht richtig, Euer Ehren. Es steht noch die Frage offen, ob das Mädchen vorgetäuscht hat, älter zu sein. Äler ausgesehen habe sie auf jeden Fall, sagt mein Sohn, und ein grünes Armband habe sie auch getragen. Der hat da sehr genau hingesehen, weil er mir immer aufgezählt hat, wer alles - außer ihm - ein "Erwachsenbändchen" trotz Minderjährigkeit hatte. Es hat ihm nur nichts genützt, ;) ich bin hart geblieben. Wenn Marco annehmen mußte, das Mädel sei 14+ gewesen, ist es eben keine Straftat mehr bzw. wird nicht als solche gewürdigt - auch nicht im türkischen Strafrecht, das ja die diesbezüglichen §§ aus dem dt. StGb fast abgeschrieben hat.

    Gruß, Peter

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1196609232000

    Laut Ausführung des internationalen Jugend-Rechtsexperten bei Maybritt gibt diese "Anscheinsunterscheidung" NUR im deutschen Recht und NICHT im türkischen!!!!

    Dort ist es völlig unerheblich welchen Anschein das Mädel hatte.....

    Als Grund für diese Unterscheidung zwischen Recht in D und TR wurde genannt, dass man wegen der Probleme mit der "Kinderheirat" KEINE Hintertürchen offen lassen wollte so wie es das Recht in D mit der "Anscheinsunterscheidung" tut!!!

    Wer sich an Minderjährigen vergeht sollte keine Ausreden haben und bestraft werden.

    Maco hat sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen vorgenommen und deshalb in der TR auch keine Ausrede von Wegen.....die sah aber älter aus....und war geschminkt....

    Diese Ausrede würde auch in den meisten anderen Ländern nicht ziehen......

    Jeder Kinderschänder könnte sich dann ja ganz leicht rausreden....

    Der neuen Anwalt von Marco hat in der Runde KEINEN TON zu diesem Vorwurf gesagt, ich denke genau das ist der springende Punkt der in der Öffentlichkeit absichtlich flach gehalten wird..,...der Junge wird so oder so verurteilt werden müssen, wegen der begangenen sexuellen Handlungen an dem Minderjährigen Mädchen, die U-Haft wird angerechnet, ein Freispruch insgesamt sowieso unmöglich......davon haben seine Anwälte ja auch nie etwas gesagt....die fordern ja nur immer die Freilassung auf Kaution nie einen Freispruch...das fällt nur (absichtlich) immer unter den Tisch und ist meiner Meinung auch der Grund warum die Politik sich so zurück hält, der Junge ist eben so oder so schuldig!

    Nur die meisten raffen es eben nicht, dass es um 2 Straftaten geht und nur die ein, die Vergewaltigung strittig ist.....das kam in der Sendung auch sehr schön raus.....Marcos Anwalt hat sich auch NUR zu der Vergewaltigung geäußert....zum Vergehen der sexuellen Handlung hat er nix gesagt....warum auch die ist unstrittig....

    Der Jugend-Rechtsexperte hat auch klar gesagt, dass die U-Haft hier in D bei einer solchen Sachlage, ein Vergehen bewiesen, das andere bei Gericht, auch nie aufgehoben würde....schon gar nicht bei einem Ausländer!

    Merke, wer mit Kindern ins Bett steigt muss auch mit den Konsequenzen leben können!

    Das für diesen Straftäter nun hier soviel Sympatie geschürt wird ist unglaublich....

    Aber bleibt Ihr nur alle schön weg von der TR, dann haben die Russen eben mehr Betten frei zum buchen....das juckt doch dort keinen mehr, die haben inzwischen wichtigere und besser zahlende Touristenströme!

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  • Siggi1234
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    geschrieben 1196611011000

    In dem Punkt muß ich mich geschagen geben, das war mir bzgl. der Anscheinunterscheidung nicht klar, wie steht es mit dem (von Marco unterstellten) Einvernehmen?

    Mit der U-Haft in D habe ich auch schon von Anfang an - mehr oder weniger unbeachtet - angeführt. Der feine Unterschied ist nur der, daß unter den ggb. Umständen eine U-haft in D nie so lange dauern würde.

    Und das mit Minderjährigen ins Bett usw ist ja auch völlig richtig, Du vergißt aber zu erwähnen, daß Marco selbst minderjährig ist der zumindest beim Tathergang einer war. Ich habe keine Sympatie mt Sexualstraftätern, ich bin aber ein glühender Verfechter der Unschuldvermutung, Du scheinst ihn aber schon vorverurteilt zu haben. Und hier gibt es zu viele Ungereimtheiten, viel zu viel Schlamperei in der Ermittlung als daß man hier von einem "klaren Fall" sprechen könnte.

    Das mit dem Türkeiboykott ist natürlich, mit allem RESPEKT, naiv zu nennen, um mich vorsichtig auszudrücken. Man hat es ja an Spanien gesehen, der Stierkampf wurde ja schon vor Jahren abgeschafft, seitdem drei unerschrockene Deutsche Ibiza boykottiert haben :laughing: :rofl: :rofl:

    Ich gehe mit gutem Beispiel voran, ich fahre über Wehnachten in die Türkei, ob Russen da sind oder nicht, ist mir Bockwurst, solange die bei Vodka bleiben und mir mein Bier übrig lassen :D und ich lasse mir von jedem Mädchen, das mein Sohn anbaggern will - oder umgekehrt - den Pass zeigen und eine Einwilligungserklärung unterschreiben :rofl: :rofl:

    Gruß, Peter

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  • jordan26
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    geschrieben 1196612765000

    Peter dreh doch den Spiess um schau das die Frau einfach volljährig ist und lass die auf deinen Sohn,der hat dann das vergnügen und die pupliciti :laughing: :rofl: :rofl:

  • Siggi1234
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    geschrieben 1196615244000

    Klar, Fred, deshalb will ich doch den Pass sehen :laughing:

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1196617376000

    Ob einvernehmlich oder nicht ist ebenfalls rechtlich wurst sowohl in D als in der TR!

    ...das Kind hatte ja auch Spaß....ist also auch keine akzeptable Ausrede.

    Kinder unter 14 Jahren sollen vor jeglichen sexuellen Handlungen geschützt werden und das ist ja auch gut so!

    Ergo ist Marco so oder so schuldig, er ist KEIN Kind mehr, sondern strafmündig und ist mit einem straf unmündigen KIND ins Bett gegangen. Das hat er auch zugegeben....woher soll also die Unschuldsvermutung kommen :frowning:

    Irgendwo muss man nun mal die Altersgrenze ziehen und die liegt in D und der TR bei 14 Jahren. Wer also älter als 14 ist und mit Kindern ins Bett geht macht sich strafbar, wobei es in D eben noch das Hintertürchen mit der Ausrede gibt.....in anderen Länder (z.B. auch in Asien) gibt es diesen Ausweg nicht, da langt die Tatsache zur Strafe!

    Marco als fast Erwachsener ist mit einem Kind (in juristischem Sinne) in Bett gestiegen und dafür muss er nun die Konsequenzen tragen.

    Er wird so ca. 2 Jahre für die Handlungen an dem Kind bekommen, die Vergewaltigung endet wohl eher mit Freispruch....in Summe kann sich der Prozess noch lange ziehen, OHNE dass er irgendwelche Nachteile erleidet!

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  • MaraIswed
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    geschrieben 1196617921000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Kinder unter 14 Jahren sollen vor jeglichen sexuellen Handlungen geschützt werden und das ist ja auch gut so!

    sicher, da hast Du völlig recht. Keine Frage.

    Aber unabhängig davon sollte man und da sind die Eltern gefordert, die oft schon sehr frühreifen Früchtchen im Zaum halten wollen und das auch können.

    Sicher ändert das nichts am sog. Tatbestand aber da sei Dir sicher das solche Geschichten Jahr für Jahr in sämtl. Urlaubsgebieten ablaufen und nicht nur dort. Nur merken das nicht alle Eltern und die Eltern der kleinen Möchtegernlolita hatten das Glück das sie das mitbekommen haben und können jetzt Krach schlagen um das eigene Fehlverhalten in den Hintergrund treten zu lassen.

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1196618319000

    Stimme 100% zu.....ändert aber nichts daran, das der gute Marco eine Straftat begangen hat und dafür hinter Gitter wandert.....hätte er eben vorher überlegen sollen, mit wem er ins Bett steigt, bzw. SEINE Eltern hätten den möchte gern Casanova auf die möglichen Folgen aufmerksam machen müssen, wenn er sich an viel jüngeren vergeht.

    Aber das weiß er ja nun...... ;)

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  • kruemel1312
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    geschrieben 1196618345000

    @TH

    Nur gut das Dir so etwas niemals passieren kann......

    Ich finde es schwer nachvollziehbar, wie man einen 17 jährigen - dem unter Umständen ( weil noch gar nicht bewiesen ) der Verstand in die Hose gerutscht ist - mit einem Kinderschänder auch nur annähernd vergleichen kann :frowning: :frowning: :frowning:

    Ich glaube kaum TH, dass Du Dir in Deiner Jugend von jedem Mädel den Ausweis hast zeigen lassen, bevor Du etwas mit ihr angefangen hast...

    Wer sagt Dir denn dass nicht das Mädel ihn verführt hat - soll ja auch schon vorgekommen sein oder??????

    Damit mich aber keiner hier falsch versteht - natürlich ist eine Vergewaltigung in keinster Weise zu tolerieren und muss auch entsprechend bestraft werden - aber um diese handelt es sich hier ja wohl nicht - zumindest haben das die Ärzte festgestellt, die das Mädel untersucht haben.....

    Da keiner von uns dabei war, sollten wir uns also auch nicht als Moralapostel aufspielen und Marco so (vor) verurteilen.....

    Dankt doch mal darüber nach :shock1:

    Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber
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