• curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1163798402000

    ...mal kurz zur Information bezüglich der Castor-Blockaden:

    Im Namen des Volkes!

    U R T E I L

    In dem Rechtsstreit

    Deutsche Bahn AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder

    X.Y., X.Y. und X.Y., XXXXX

    Klägerin,

    Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte X und Y, Geschäftszeichen: XXX/02

    gegen

    1. X.Y,Z,

    2. X.Y,Z,

    3. X.Y,Z,

    4. X.Y,Z,

    5. X.Y,Z,

    Beklagte,

    Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Geschäftszeichen: XXX/02

    hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg auf die mündliche Verhandlung vom 25.02.2003 durch den Richter am Ländgericht Saffran als Einzelrichter für Recht erkannt:

    Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin- 4.714,99 EUR nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2001 zu zahlen.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 53 % und die Beklagten 47 % als Gesamtschuldner.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

    Tatbestand

    Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten wegen Schäden aus einer Blockadeaktion aus Anlass eines Transportes von Castor-Behältern auf der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg am XX.XX.2001 geltend.

    Am XX.XX.2001 wurde auf den vorgenannten Gleiskörpern, die sich im, Eigentum der Deutschen Bahn Netz AG befinden, ein Transportzug mit sechs Castor-Behältern für abgebrannte Kernbrennstäbe geführt.

    In Höhe von Bahnkilometer XXX im Landkreis Lüchow-Dannenberg befand sich im Gleisbett ein ca. 50 cm langes Stahlrohr sowie ein Betonblock, in welche Stahlröhren eingelassen worden waren. Diese Vorrichtungen waren einige Zeit vor dem Transport dort eingelassen worden und mit Gleisschottersteinen verdeckt worden. Am Abend des XX.XX.2001 fesselte sich der Beklagte zu 5) an beiden Unterarmen an das vorgenannte Stahlrohr fest. Er arretierte das Schloss und konnte sich selbst nicht mehr befreien. Die Beklagten zu 1) - 4) ketteten sich jeweils einen ihrer Arme in je eines der einbetonierten Stahlrohre fest und konnten sich ebenfalls nicht mehr befreien. Auf Grund dieser Blockade wurde der gegen XX Uhr am XX.XX.2001 eintreffende Castor-Transportzug an dieser Stelle aufgehalten und konnte seine Fahrt vorerst nicht mehr fortsetzen. Der Transportzug musste in den Bahnhof nach Dahlenburg zurückgeführt werden.

    Die Beklagten wurden nacheinander aus ihren Verankerungen befreit, die Beklagte zu 3) erst am Nachmittag des Folgetages.

    Der Transportzug konnte daher erst am XX.XX.2001 gegen XX Uhr den Bahnkilometer XX passieren.

    In der Folgezeit hat die Deutsche Bahn Netz AG die durch die Aktion der Beklagten und die Rettungsmaßnahmen aufgetretenen Schäden an dem Gleisbett reparieren lassen. Hierfür hat die Deutsche Bahn Netz AG 4.714,99 EUR mindestens, aufgewendet, wobei auch der Betonblock und das Stahlrohr aus dem Gleisbett entfernt wurden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Rechnung der Fa. XXXXX vom XX.XX.XXXX, Bezug genommen.

    Folgende Schadenspositionen werden von der Klägerin geltend gemacht:

    1. Reparaturkosten: 4.7114,99 EUR

    2. Schotter für das Gleisbett: 587,99 EUR

    3. Verzögerungsschaden: 4.807,29 EUR

    insgesamt: 10.110,27 EUR.

    Die Schadensersatzansprüche für die Gleisreparatur und den Schotter sind an die Klägerin von der Deutschen Bahn Netz AG abgetreten worden. Die Klägerin hat die Abtretung angenommen.

    Quelle: Robin Wood

    -------------------------------------------------------------------------------

    Bußgeld wegen Blockade eines Castor-Transports

    Ein wegen der Blockade von Gleisen, über die ein Castor-Transport rollen soll, verhängtes Bußgeld verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

    Zwei Demonstrantinnen hatten sich im April 1995 auf der Strecke, die der Castor-Transport nahm, trotz eines Versammlungsverbots an Eisenbahnschienen angekettet. Sie waren dafür zu einem Bußgeld in Höhe von 500 DM verurteilt worden. Dagegen legten die beiden Atomkraftgegnerinnen Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Zwar könne das Bußgeld nicht darauf beruhen, daß sich die beiden nicht an das Versammlungsverbot gehalten hatten. Es sei nämlich nicht sicher, daß das Versammlungsverbot zu Recht erlassen wurde. In jedem Falle hätten die beiden Demonstrantinnen aber gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verstoßen. Diese schütze die Sicherheit des Schienenverkehrs und schränke die Versammlungsfreiheit rechtmäßig ein.

    Quelle: ard.de

    -------------------------------------------------------------------------------

    Verurteilung von Umweltschützern

    Zwei Umweltschützern der Organisation Greenpeace, die sich an Blockadeaktionen gegen "Castor"-Transporte beteiligt haben, sind rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der beiden Angeklagten, eine Frau und ein Mann, zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Paderborn rechtskräftig (AZ.- XXXXXXXXXXXXXXXXXXX).

    Die Angeklagten hatten sich 1996 an einer Blockadeaktion auf dem Verbindungsgleis zwischen dem Atomkraftwerk Würgassen und dem öffentlichen Schienennetz der Bundesbahn beteiligt. Ein Stahlkasten war auf den Schienen so befestigt worden, daß er die Gleise,nicht beschädigte, aber auch nicht entfernt werden konnte. Die Blockierer streckten ihre Arme in den Stahlkasten, um den Transport an der Weiterfahrt zu hindern. Als die Aktion am zwölften Tag ausgeweitet

    werden sollte, wurde sie von der Polizei beendet. Das Schienenstück mußte ausgewechselt werden. Es entstanden Kosten in Höhe von mehr als 25 000 Mark.

    Das Landgericht Paderborn verurteilte die Angeklagten wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung. Der 4. Strafsenat des BGH bestätigte das Urteil in vollem Umfang. In der Begründung heißt es, Sachbeschädigung liege nicht erst bei einer Beschädigung der Schienen, sondern auch dann vor, wenn die Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt werde. Der Tatbestand der Sachbeschädigung sei damit erfüllt. Die Angeklagten hätten in strafbarer Weise versucht, die Verantwortlichen zum Unterlassen des Transports zu nötigen. Auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit könnten sie sich nicht berufen: Allerdings kann ihnen nicht abgesprochen werden, sich ernsthaft um ein gewichtiges Anliegen der Allgemeinheit bemüht zu haben", so der Senat. Die Demonstrationsfreiheit schütze nur friedliche Veranstaltungen. Als solche könne die Aktion nicht angesehen werden.

    Quelle: Frankfurter Rundschau

    -------------------------------------------------------------------------------

    Aktenzeichen und Namen wurden zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von mir gexxxt

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1163846811000

    Ich habe den Eindruck, daß hier einiges durcheinander geht.

    Der Staat hat keinerlei Veranlassung, seinen Bürgern Regreß wegen des Einsatzes von Schutzkräften anzudrohen. Aber wenn bei einer unfriedlichen Demo Privateigentum beschädigt wird, dann hat der Geschädigte natürlich das Recht, Schadensersatz einzuklagen. Das ist nicht nur bei den Castor-Transporten so, das trifft immer zu.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1163848607000

    Nein, Salvamor, hier geht nichts durcheinander. Mein posting mit den Urteilen bezog sich auf meine Bemerkung

    @'curiosus' sagte:

    ...tut mir leid Lexilexi, das ist so nicht richtig. Sowohl einige der Krawallmacher der Chaos-Tage, Randalierer in Kreuzberg oder auch "einbetonierte" Castor-Gegner wurden bislang zur Rechenschaft gezogen. Schau mal bei den entsprechenden Gerichturteilen der letzten Jahre nach...

    Also keine Regressforderung wegen der Teilnahme an einer Demonstration, sondern wegen Schädigung Dritter bzw. Eingriff in den Schienenverkehr.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1163849021000

    Entschuldigung, curiosus, ich hatte Dich auch nicht gemeint mit meiner Bemerkung. Deine Darstellung ist schon ok.

    Es wurde von einigen Usern (nicht von Dir) die Forderung erhoben, der Staat solle Demonstranten in Regreß nehmen wegen des Einsatzes der Polizei und von anderen Schutzkräften. Meine Bemerkung ging in diese Richtung.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1163849365000

    Hab verstanden, ja von solchen Forderungen halte ich nichts, schließlich gibt es, wie ich schon geschrieben hatte, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Diese Freiheit der Bürger ist sehr hoch anzusiedeln.

    Das es immer wieder zu negativen Erscheinungen bei einigen Aktionen kommt ist schlimm genug, aber deshalb die friedliche Meinungsäußerung der Mehrheit zu beschneiden geht dann doch wohl zu weit.

    :meinung:

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1163856965000

    @'salvamor41' sagte:

    Es wurde von einigen Usern (nicht von Dir) die Forderung erhoben, der Staat solle Demonstranten in Regreß nehmen wegen des Einsatzes der Polizei und von anderen Schutzkräften. Meine Bemerkung ging in diese Richtung.

    nein lieber salva, so hat das niemand gefordert. das willst du aber immer so verstehen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1163858948000

    @'Lexilexi' sagte:

    ...dass das recht der meinungsfreiheit ein wichtiges gut ist bleibt unumstritten. das haben ja alle user bisher auch hinlänglich betont.

    aber warum soll es unangemessen sein, die demonstrierer, die einen über das normale maß hinaus erzwungenen polizeieinsatz provozieren, zur kasse zu bitten?da werden durch diese einsätze steuergelder verpulvert, die man sich wirklich sparen kann. genaus so sehe ich das bei polizeieinsätzen bei fußballspielen. für diejenigen, die sich nicht für das spiel interessieren, sondern denen es nur ums die "große beulerei" nach dem spiel geht, sollte es rechnungen geben. vielleicht würde so die agressivität mal ein bißchen eingedämmt werden.

    die "erziehugnsmaßnahmen" fruchten doch nur, wenn es dem einzelnen weh tut. und am meisten tut es weh, wenn man am geldbeutel rüttelt...

    @ Lexilexi

    Du solltest, bevor Du postest, erst noch mal durchlesen, was Du vorher zu dem jeweiligen Thema geschrieben hast. Nach meinem Eindruck flutschen Dir die Worte oft recht schnell raus, so daß Du das hinterher gar nicht mehr auf die Reihe bringst. Und dann beschwerst Du dich, wenn Dir jemand antwortet und behauptest, das hättest Du nie geschrieben bzw. gemeint.

    Also, ich habe einen Auszug aus Deinen Beiträgen vorangestellt. Jetzt sage mir bitte mal, was das anders bedeuten soll, als jemanden in Regreß zu nehmen!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1163859916000

    Salvamor, ich verstehe Lexilexi so, daß sie die Krawallmacher, "die einen über das normale maß hinaus erzwungenen polizeieinsatz provozieren", damit gemeint hat.

    Oder sehe ich das falsch?

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1163859919000

    @salva

    sei mir nicht bös. ich habe keine lust mit dir darüber zu diskutieren. alle anderen haben mich verstanden und ich habe mit ihnen gut diskutiert. sorry und dann kamst du und unterstellst und bringst alles durcheinander.

    wir beide, so scheint es, werden nie auf einen grünen zweig kommen. und wenn es hart auf hart kommt bist du der admin und sitzt am längeren hebel.

    wenn du mich so verstanden haben willst, nun gut. bitte.

    lassen wir es doch einfach gut sein.

    schönen abend beim usertreffen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1163860164000

    @curiosus

    wie gesagt, alle anderen haben es verstanden.dich eingeschlossen.

    @salva

    dein eindruck, mir würden die worte raus flutschen und ich würde nicht drüber nachdenken, was ich da schreibe, könnte man in diesen zeiten im forum auch als beleidigung auffassen.

    vielleicht solltest du mal einfach darüber nachdenken dass manche user geistig nicht so minderbemittelt sind, wie du es annimmst.

    wie gesagt:lassen wir es einfach. o.k?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!