• reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1523876413363

    @ Fey,

    vielleicht handelt es sich um 2 verschiedene Vergehen. Einmal das Parkvergehen, welches du vor Ort schon bezahlt hast, und einmal bist du vielleicht durch eine Straße/Gasse/Zone gefahren, wofür du eine Durchfahrterlaubnis brauchst. Du wirst dann dabei fotografiert und bekommst das Knöllchen dafür nachhause geschickt.

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Fey
    Dabei seit: 1523707247078
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    geschrieben 1523877521823 , zuletzt editiert von Fey

    @reiselilly sagte:

    @ Fey,

    vielleicht handelt es sich um 2 verschiedene Vergehen. Einmal das Parkvergehen, welches du vor Ort schon bezahlt hast, und einmal bist du vielleicht durch eine Straße/Gasse/Zone gefahren, wofür du eine Durchfahrterlaubnis brauchst. Du wirst dann dabei fotografiert und bekommst das Knöllchen dafür nachhause geschickt.

    Das dachten wir Anfangs auch...-aber wenn ich -Livorno p.za del luogo pio- Google (Bilder) kommt genau der Parkplatz (für Einwohner, wußten es noch nicht mit den weißen, blauen,... Streifen) wo die Polizia an meinem Auto stand und ich dann zahlte und eine Quittung bekam. Auf Anfrage, ob damit alles ok sei oder mich zuhause noch etwas erwartet, erwiderte der Polizist das nun alles ok sei und die Sache abgehackt.

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1523877977696

    @ Fey

    in deinem ersten posting stand aber etwas von verkehrsberuhigter Zone. Das sagt eigentlich schon alles = Durchfahrt nur für Anwohner mit Genehmigung

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Fey
    Dabei seit: 1523707247078
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    geschrieben 1523878370051 , zuletzt editiert von Fey

    @reiselilly sagte:

    @ Fey

    in deinem ersten posting stand aber etwas von verkehrsberuhigter Zone. Das sagt eigentlich schon alles = Durchfahrt nur für Anwohner mit Genehmigung

    Steht hier 7/1-14

    auch ganz unten. Hoffe nur nicht das das, daß selbe ist und wirklich ein anderer Fall.

    Danke erstmal, ich warte jetzt mal ab!

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1523879813629

    Du kannst uns hier später ja mal berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Dandy77
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    geschrieben 1523879978591

    @ Fey: Ist diese freiwillige Zahlungsaufforderung per Einschreiben gekommen? Wenn nicht, würde ich sie ignorieren. Wenn ja, solltest du sie ernster nehmen. Seit ein paar Jahren können auch Zahlungsaufforderungen aus Italien bei uns in D vollstreckt werden. Genaueres weiß z.B. der ADAC. Vielleicht ist dein Vater ja Mitglied und kann das Schreiben mal zur Prüfung dorthin schicken.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1523889622772

    Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit herrschte bereits Klarheit, Dandy ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1523970029807 , zuletzt editiert von Dandy77

    @ von Schmeling: Fey ist sich unsicher, ob das Schreiben echt oder ein fake ist. Dabei könnte ihr z.B. der ADAC helfen, bei dem derartige Anfragen sicherlich häufiger eingehen.

    Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit könntest du mich ja mal aufklären. :smirk:

    „Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC nun in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt. Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen. „Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt“ , erinnert ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben.

    Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen haben keine staatlichen Befugnisse. Der Autoclub AvD rät, Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.“

    Aachener Zeitung vom 17.5.2016

    Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.“ 

    ADAC Internetseiten 17.4.2018

    Fazit: Eine Zwangsvollstreckung kann in D nur von einer Behörde durchgeführt werden. Ist das italienische Inkassobüro eine Behörde?

    Trotzdem wird empfohlen: „Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.

    Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.“

    ADAC Internetseiten 17.4.2018

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1523975168328

    :wave: Das konntest Du auch mit div. Links bereits auf S. 1 nachlesen. :smirk:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1523979377196

    Seite 1 ist von 2014. Damals waren italienische Bußgeldbescheide in D definitiv nicht vollstreckbar. Macht schon einen Unterschied. Meine Zitate sind nach Mai 2016. Da ist dann eine Vollstreckbarkeit in D möglich. Die Problematik liegt alleine schon darin, dass nach italienischem Recht der KFZ-Halter haftbar ist, in D aber nur gegen den tatsächlichen Verursacher (also Fahrer) vollstreckt werden kann.

    Die Vollstreckbarkeit in D ist daher, zumindestens mir, nicht klar. Vielleicht ist v.s. ja Verkehrsanwalt und hat mehr Durchblick :smirk:

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