@ von Schmeling: Fey ist sich unsicher, ob das Schreiben echt oder ein fake ist. Dabei könnte ihr z.B. der ADAC helfen, bei dem derartige Anfragen sicherlich häufiger eingehen.
Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit könntest du mich ja mal aufklären.
„Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC nun in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt. Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen. „Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt“ , erinnert ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben.
Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen haben keine staatlichen Befugnisse. Der Autoclub AvD rät, Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.“
Aachener Zeitung vom 17.5.2016
„Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.“
ADAC Internetseiten 17.4.2018
Fazit: Eine Zwangsvollstreckung kann in D nur von einer Behörde durchgeführt werden. Ist das italienische Inkassobüro eine Behörde?
Trotzdem wird empfohlen: „Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.
Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.“
ADAC Internetseiten 17.4.2018