• hoerb02
    Dabei seit: 1392681600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1392711640000 , zuletzt editiert von Sokrates

    Wer kennt das nicht- Wetter schlecht und mit dem Auto mal schnell in die nächstgrößere Stadt zur kulturellen Weiterbildung, oder eben einfach zum Geldvernichten (landläufig auch Bummeln gen. :p ). Die ersten Ampeln, das erste Gehupe, das Navi "hängt" langsam hinterher. Feuchte Hände, Hektik- Ansätze von Panik. Wo Parken, wo lang- oje. Dann die Erlösung, eine Seitenstraße ohne Tumult, erstmal tief Luftholen ;) . Das Navi kommt langsam wieder in den Normalmodus. Gut. Die nächste links, dann zwei rechts- da. Freude.

    Ein dreiviertel Jahr später- die Planungen für den kommenden Urlaub laufen- Post. Post aus Italien. Post die per Einschreiben kommt. Kein gutes Ohmen:

    Comune di Brescia - Polizia Municipale

    Aktenzeichen: Blabla

    Verstoß: ART.7

    "Der Fahrzeugführer fuhr auf einer Strasse mit Fahrverbot, es handelt sich um eine verkehrsbegrenzte Zone".

    Nun möchte ich dies nicht abstreiten, jedoch bin ich nicht vorsätzlich in solch eine Straße gefahren. Kann nun mal passieren. 20€ hätten schon für Ärgernis gesorgt, aber 112€ für so einen Lapsus?!

    Konsequenz: nie wieder Brescia oder andere große Städte mit dem Auto besuchen...

    In diesem Sinne

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1392719483000

    Hallo,

    willkommen bei HolidayCheck und im Forum :D

    Bist Du sicher, dass es sich hier bereits um einen amtlichen Bußgeldbescheid

    handelt ?

    Nach den Infos aus Deinem Beitrag sieht es eher danach aus, dass es sich um eine Zahlungsaufforderung eines ital. Inkassounternehmen Nivi Credit S.r.L. "EMO" handelt, die mit den örtlichen ital. Polizeibehörden zusammen arbeiten.

    Die Vollstreckung eines Verkehrsverstoß -innerhalb der EU- kann ab einer Geldbuße von 70 € nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.

    Lies auch mal das Kleingedruckte unter Hinweise auf dem "Bescheid", da könnte stehen:

    Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.

    Ich durfte diese Zahlungsaufforderung 2012 wegen eines Verkehrsverstoß in Lucca (verkehrsberuhigte Zone) in Händen halten. ;)

    Weitere detaillierte Infos findest Du z.B. hier.

    PS: Klick mal hier, dort gibt es auch einen Thread mit weiteren Links zum Thema. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • hoerb02
    Dabei seit: 1392681600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1392724560000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Vielen Dank für die Infos! Gezahlt habe ich trotzdem und das aus einem einzigen (nötigen) Grund:  

     Wie ich bisher überall lesen konnte, können ital. Behörden das Geld nicht ganz so einfach in Deutschland "eintreiben", dieses jedoch aber bei einer erneuten Reise nach Italien. Da reicht eine normale Verkehrskontrolle, aber auch ein Parkplatzrempler. Da ist man dann mit Sicherheit der italienischen Justiz-Willkür ausgeliefert-plus einem garantiert ordentlichen Aufschlag an Euros. Da habe ich schlichtweg keine Lust zu. Was sich solche Kommunen mit ihrer Handlungsweise jedoch nachhaltig an Schaden zufügen steht auf einem andern Blatt.

    Der Beitrag sollte auch nur ein Rat an andere gewesen sein, bei Auto-Besuchen von größeren Städten äußerste Vorsicht walten zu lassen.

    Viele Grüße

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1392725264000

    ...also neben dem überstrapazierten Unwort nun auch noch von "Justiz-Willkür" zu schreiben geht dann doch wohl ein wenig zu weit.

    Du hast einen Fehler begangen und wirst dafür belangt! So wie hierzulande und anderswo.

  • hoerb02
    Dabei seit: 1392681600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1392726717000

    Bitte höflichst, meine verbale Verfehlung zu entschuldigen! Das ich einen Fehler begangen habe, bemerkte ich bereits im ersten Beitrag- dennoch vielen Dank für den erhellenden und sinnigen Hinweis.

    Aber- warum so viele Fälle ausgerechnet nur in Italien?! Und dann noch ein Unwort: Verhältnismäßigkeit - die ist nun wirklich auf der Strecke geblieben.

  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
    Beiträge: 908
    geschrieben 1392733890000

    Nachdem Italien ein Rechtsstaat ist, besteht die Möglichkeit, die behördliche Entscheidung anzufechten, falls man der Meinung ist, ein Delikt nicht begangen zu haben.

    Falls man der lieben Ruhe willen zahlt - kann ich auch verstehen - sollte man sich aber nachher nicht über die Bestrafung aufregen.

  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1392734309000

    :D   Wir wissen seit gestern auch, dass wir wohl in einer Verkehrsberuhigten Zone unterwegs waren. Wo und wie? Keine Ahnung. Wir waren nur erstaunt, warum über 4 Monate später eine Bearbeitungsgebühr von knapp 43€ auf unserer KK belastet wurde. Auf Nachfrage erhielten wir diese Info. Scheinbar bekommen wir nun noch ein Bußgeld aus Italien. Wann und wie hoch der Betrag sein wird? Keine Ahnung.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1392735474000

    @Rubin9999,

    in meinem obigen Beitrag habe ich bereits einen Thread zum Thema verlinkt.

    Da findest Du auch weitere Infos und Links. ;)

    Übrigens hat mich das Durchfahren einer verkehrsberuhigten Zone in Lucca 102,23 €

    gekostet (Zahlungsaufforderung Nivi Credit "EMO" ).

    Ein amtliches Bußgeld durch Vollstreckung über das "Bundesamt für Justiz" dürfte/wird

    dann noch teurer.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • hoerb02
    Dabei seit: 1392681600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1392735856000

    @ Karl99:

    Die Möglichkeit einer Anfechtung hatte ich gehabt, jedoch mit dem Hinweis, dass das in italienischer Sprache erfolgen muss (ansonsten ungültig). Nachdem in der deutschen Rechtssprechung schon jedes Wort auf die Goldschale gelegt wird, was soll dann hierbei herauskommen?! Noch eine Anmerkung: Italien und Rechtsstaat passt glaube so gut zusammen wie Nordpol und Hitze. Aber das gehört dann wohl doch eher in andere Foren.

    Fakt scheint nun mal zu sein, dass gerne deutsche Urlauber "rangenommen" werden. Die Kritiker meiner Ausführungen sollen sich einmal ehrlich fragen, ob sie noch nie aus Versehen bsplw. eine Busspur in D. benutzten. Kam da 5 Monate später ein Bußgeldb. von über 100€?!!!

  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
    Beiträge: 448
    geschrieben 1392737105000

    @fraenni

    ja nu - was sollen wir machen? :D   Wir können ja erst einmal nur abwarten. Das Knöllchen ging ja quasi erst einmal an die Autovermietung (Hertz), die dann unsere Anschrift rausgerückt hat. Wir würden auch (gerne) zahlen - kennen aber weder Betrag noch Bankverbindung. Und Einspruch werden wir auch nicht einlegen, da wir unseren Urlaub für September (Sardinien) bereits gebucht haben.

    Ich empfinde dies übrigens auch als Abzocke. Wie gesagt: Wir wissen nicht einmal warum - können uns allerdings vorstellen, dass dies in Alghero war. Dort standen wir plötzlich in einer sehr engen Gasse und hatten uns noch gewundert, dass dort Autos fahren. Aber zurück kamen wir nicht mehr und es war auch nicht ganz einfach überhaupt einen Weg heraus zu finden. Da es an diesem Tag auch noch regnetet haben wir noch lachend im Auto gesessen: "Heute machen wir Auto-Sightseeing. Drive-In am Schuhladen" :D

    Naja - es ist wie es ist. Der Urlaub war wunderschön und der nächste hoffentlich auch... und der Übernächste definitiv nicht mehr in Italien :D

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