• Holledauer-Oha
    Dabei seit: 1523899751253
    Beiträge: 2
    geschrieben 1523979896901

    Das ist sicher wahr, wenn man permanent zu schnell fährt gibts mehrere Knöllchen. Die Blitzer stehen aber nicht im Abstand von 100m und blitzen in Serie !

    Im Übrigen ist es erkennbar daß man zu schnell dran ist. Hat man in Italien die Grenze der Zone erreicht und

    bemerkt das Schild ist es schon zu spät, man wird sofort erfasst und anschließend im Minutentakt an nahezu jeder dritten vierten Kreuzung. So geschehen letztes Jahr im Sommer in Turin,

    im Verkehrsfluß haben wir das Schild übersehen, am Verkehrsaufkommen war die Zone nicht erkennbar,

    sofort wurden wir registriert und dann im 1 - 2 Minutenabstand. Das macht bei sofortiger Bezahlung 103.-€

    pro Erfassung versteht sich. Bei uns war das 412.-€ für einmal durch Turin fahren. Man ist den Behörden Hilf- und Rechtlos ausgeliefert, es gibt die Möglichkeit des Einspruchs bei einem Präfekten bzw. einem Friedensrichter , in italienisch und mit Rückschein, wenn der aber ablehnt was sehr wahrscheinlich ist

    verdoppelt sich der Betrag auf ca. 840.-€

    Bestrafung für Vergehen ist einsehbar und auch richtig wenn es im Rahmen und der Verfehlung angemessen ist, aber in Serie für eine versehentliche Geringfügigkeit ???

    Sowas kann aber auch leicht in die Tausende gehen, da muß ich passen: Hier gibts nur EINS:

     NIE WIEDER TURIN, NIE WIEDER PIEMONT, NIE WIEDER ITALIEN !!!

    Es gibt noch viele andere schöne Länder in Europa ( wir sind viel unterwegs und haben noch nie ein Ticket in Östereich; Slovenien; Kroatien oder Frankreich kassiert )

    und im Zweifelsfall kann man auch in Deutschland bleiben.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1523983967280

    @Dandy,

    "Deine Zitate" aus 2016 waren auch schon 2014 gültig :exclamation:

    Ein amtlichen Bußgeldbescheid konnte damals auch nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.

    Die "freiwillige" Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen war und ist kein vollstreckbarer Titel.

    Die Problematik Kfz.-Halter (Italien) und Fahrer (DE) war auch damals schon Fakt und ein Foto vom Auto m. Kennzeichen reicht als Beweis.

    Natürlich kann man die Zahlungsaufforderung ignorieren, das ändert aber nichts an dem Verkehrsverstoß.

    Deshalb sollte man sich innerhalb der Verjährungsfrist (5 Jahre) besser ein anderes Urlaubsland (per Auto) auswählen.

    Dies sind keine Zitate, sondern eigene Erfahrungen in Verbindung/Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung. :wink:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
    Beiträge: 616
    geschrieben 1524034770071

    @fraenni: Was soll das Ganze? V.S hat angemerkt, dass das mit der Vollstreckung klar ist, dem habe ich widersprochen und dafür Argumente genannt. Deinen Verweis auf Seite 1 trägt da nicht zu einer Klärung bei, weil die Gesetzeslage anders war.

    @fraenni sagte:

    @Dandy,

    "Deine Zitate" aus 2016 waren auch schon 2014 gültig :exclamation:

    Ein amtlichen Bußgeldbescheid konnte damals auch nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.

    Die "freiwillige" Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen war und ist kein vollstreckbarer Titel.

    Der gravierende Unterschied besteht darin, wenn du vor Mai 2016 eine "freiwillige Zahlungsaufforderung" ignoriert hast, ist dir in D nichts passiert. Wenn du das jetzt machst, flattert dir evtl. eine "Zahlungsaufforderung" vom BAJ ins Haus, die in D vollstreckbar ist. Das war vorher nicht möglich. Bußgeldbescheide können jetzt also nicht nur in Italien sondern auch in D vollstreckt werden.

    Die Problematik Kfz.-Halter (Italien) und Fahrer (DE) war auch damals schon Fakt und ein Foto vom Auto m. Kennzeichen reicht als Beweis.

    Sorry, aber auch dass hast du nicht verstanden! Ein Beweis wo und wofür?

    Den italienischen Behörden reich das Autokennzeichen für einen Bußgeldbescheid der dann auch in Italien gegen den Halter vollstreckbar ist.

    In D ist so ein Bußgeldbescheid nur gegen den Verursacher, also Fahrer, vollstreckbar. Und spätestens da ist Schluss mit der "Klarheit".

    Natürlich kann man die Zahlungsaufforderung ignorieren, das ändert aber nichts an dem Verkehrsverstoß.

    habe ich nicht behauptet

    Deshalb sollte man sich innerhalb der Verjährungsfrist (5 Jahre) besser ein anderes Urlaubsland (per Auto) auswählen.

    Falsch. Das konnte man bis Mai 2016. Normal sollte man der freiwilligen Zahlungsaufforderung nachkommen, weil "der Preis" sonst steigt und einem die Zwangsvollstreckung droht. Deine Empfehlung macht nur Sinn, wenn man nachweisen kann, dass man nicht gefahren ist, z.B. die Tochter mit dem Auto der Eltern in Italien geblitzt wurde. Ferner beispielsweise, wenn man aus Unwissenheit drei mal nacheinander bei der Parkplatzsuche in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren ist. In Italien = drei, dort auch vollstreckbare, Bußgeldbescheide. In D könnte nur einer vollstreckt werden.

    Wenn man Zweifel an der Echtheit eines Bußgeldbescheides hat, sollte man diesen überprüfen lassen um ggf. einen Verkehrsanwalt einschalten. Dabei den "Kosten-Nutzen-Effekt" aber nicht aus dem Auge verlieren

    Dies sind keine Zitate, sondern eigene Erfahrungen in Verbindung/Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung. :wink:

    Subjektive Erfahrungen entstehen unter bestimmten Voraussetzungen. Die müssen für andere aber nicht gelten. Ich orientiere mich da lieber an Experten-Texten aus denen ich ggf. auch zitiere. Das heißt nicht, dass ich keine subjektiven Erfahrungen habe.

  • Kristijan88
    Dabei seit: 1434153600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1527800675974

    Hallo alle

    Wir haben auch so einen Brief erhalten (Als Einschreiben) und nicht beachtet. Jetzt nach fast zwei Jahren erhalten wir erneut eine Zahlungsaufforderung mit Androhung für ein Betreibungsbegehren.

    Gründe warum ich das Schreiben nicht beachtet habe sind folgende:

    • die domain policedata.it ist mit keiner ofiziellen (amtlichen) Adresse registriert
    • Poststempel stammt aus den Niederlande (Post NL, Schiedam, Post Box 7005 3109AA)
    • neu ist der Stempel zwei mal aufgetragen für die schlechte Lesbarkeit

    Wie ist der Absender bei euch? Wo kann mann die Richtigkeit der Forderung prüfen?

    Lg

  • acheeseburger
    Dabei seit: 1528217104302
    Beiträge: 3
    geschrieben 1528218409970

    Ok, dann schreibe ich dies in diesen Thread:

    Hallo zusammen!

    Es gibt zwar Threads über dieses Thema; da aber jedes individuell ist, eröffne ich eine Neues.

    Und zwar habe ich ein Bußgeldbescheid aus Italien erhalten (wegen Geschwindigkeitsübertretung).

    Dort steht:

    Datum der Übertretung: 11.05.17

    Das Schreiben kommt direkt von der ital. Polizei, welche auch das Geld einfordert.

    Ist aber nicht das Bundesamt für Justiz für die Einforderung zuständig?

    Ein Beweisfoto ist nicht vorhanden.

    Jedoch findet sich im Schreiben der Hinweis, dass das Foto auf einer ital. Website angesehen werden kann, es steht auch ein Passwort dabei.

    Wenn ich diese Seite jedoch aufrufe, komme ich nicht weiter (alles auf italienisch).

    Außerdem ist ein Formular dabei, das meine Personalien anfordert und sogar eine Kopie des Führerscheins?!

    Alles in sehr schlechtem Deutsch..

    Und mir wird mit mind. 286€ + irgendwelche anderen Kosten gedroht, falls ich dieses Formular nicht ausgefüllt an die ital. Polizei zusende.

    Was mache ich jetzt? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Das Bußgeld beträgt 185€.

    Einfach zahlen + Personalformular ausgefüllt zuschicken, Anwalt einschalten (denke das rentiert sich nicht!) oder ignorieren?

    Vielen Dank schon einmal und einen schönen Abend!

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
    Beiträge: 2001
    geschrieben 1528288990801

    Zahlen und das andere ausfüllen und senden.

    Und einfach nimmer hinfahren zu denen.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1528291031575

    Alternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!

    Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
    Beiträge: 2001
    geschrieben 1528305006940

    Hätten wir jetzt alles so nicht gewusst @NeckarSchwabe.

    Und wie hilft jetzt dein Beitrag dem User @acheeseburger ?

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • acheeseburger
    Dabei seit: 1528217104302
    Beiträge: 3
    geschrieben 1528314414034

    @neckarschwabe sagte:

    Alternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!

    Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.

    Ne echt? Super Beitrag.

    Wenn man nichts dazu beitragen kann, einfach mal die F usw. ;-)

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1528315908112 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @acheeseburger

    Was erwartest du denn für eine Hilfe ?

    Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, dafür gibt es offensichtlich Belege. Datum, Uhrzeit, Foto ...

    Du bekommst für diese offensichtliche Ordnungswidrigkeit einen Bussgeldbescheid von offizieller Stelle.

    Da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten : Zahlen und die Sache ist erledigt - oder nicht zahlen und die Beitreibungskosten kommen noch oben drauf und dann wird trotzdem bezahlt. Die Alternativen sind doch wohl nur 185 € oder 296 €. Und da sollte für jeden die Entscheidung einfach und schnell zu treffen sein - auch ohne den Rat anderer. Was soll das einschalten von Rechtsschutzversicherung und Anwälten an einer offensichtlichen Sachlage ändern ? Oder vermutest du Verfahrensfehler weil italienische Behörden dir in schlechtem Deutsch schreiben oder eventuell weil eine Italienische Internetseite für einen nicht der italienischen Sprache mächtigen deutschen Bürger nicht verständlich ist ?

    Jeder macht Fehler, das ist durchaus verständlich . Aber nicht jeder gesteht sie (auch sich selbst nicht ) ein. Und das ist zumindest mir nicht verständlich.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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