Das hilft dem freundlichen Herrn Cheeseburger mit dem noch freundlicheren Duktus natürlich nichts, da er wohl gehofft hat um die Zahlung herumzukommen. Der Bußgeldbescheid muss in der Landessprache desjenigen der ihn bekommt ausgestellt sein. Das ist er wohl, ob das Deutsch jetzt gut oder holprig ist dürfte unerheblich sein. Der Verweis auf eine italienische Seite mit den Beweismaterialien ist ebenso zulässig - wenn ich schon selber nicht rudimentär italienisch kann findet sich bestimmt irgendjemand im Umfeld der das kann. Um die Zahlung kommt man nur herum, wenn der Betrag entweder weniger als 70 Euro ist (dann wird nicht vollstreckt) oder das Beweismaterial nicht ausreicht, also z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen der Fahrer nicht zu sehen ist. Das dürfte aber auszuschließen sein.
Das Bundesamt für Justiz ist nur dann für die Beitreibung zuständig, wenn nicht gezahlt wird und die ausländische Behörde die Vollstreckung beantragt. Ob das in jedem Fall automatisiert geschieht weiß ich nicht. Aber selbst wenn nicht: Bei der Wiedereinreise nach Italien, sofern eine solche geplant ist, werden die Italiener von sich aus tätig werden, und dann kanns richtig teuer werden. Wichtig hierbei zu wissen, dass zumindest auf den Autobahnen die Kennzeichen automatisch registriert werden und mit den Strafdatenbanken vermutlich abgeglichen.
Das sind die Fakten (die im Übrigen für das gesamte EU-Ausland sowie Schweiz und Norwegen gültig sind), was Kollege Cheeseburger daraus nun für seinen speziellen Fall rauszieht ist seine Sache.