• Peterschinegg
    Dabei seit: 1396051200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1530920275162

    Sorry für die wenigen Rechts(Schreib)fehler ... diese sind ab er auf Grund von Spam-Richtlinien derzeit leider nicht zu korrigieren......

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1530944577517

    Watt ? Richtlinien die falsche Rechtschreibung legimitieren ? :blush:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Jensen1970
    Dabei seit: 1531903567295
    Beiträge: 1
    geschrieben 1531904909635

    Moinsen, ich lese viel darüber, wenn das Problem "Umweltzone unerlaubt befahren" bereits passiert ist. Wer kann mir sagen, was ich machen muss, wenn mein gebuchtes Hotel in einer Umweltzone liegt und die Parkplätze am Haus sind. Erledigt sich das dann beim Einchecken im Hotel oder muss ich im Vorfelde noch aktiv werden? WIr haben 1 Hotel in Lucca und ein vom Hotel vorgemerktes Parkhaus in Florenz, die beide, laut ADAC-Routenplaner, in einer ZTL-Zone liegen. Vielen Dank

  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
    Beiträge: 616
    geschrieben 1531910420858

    @ Jensen: Am Besten erkundigst du dich bei den entsprechenden Hotels. Die müssten dir eine Aufenthaltsbestätigung oder so ausstellen, die du ggf. bei einem Strafzettel einreichen kannst. Poste hier mal die Antwort der Hotels.

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1531914350997

    @ Jensen1970

    du solltest deine Hotels vorab kontaktieren und ihnen dein KFZ-Kennzeichen übermitteln. Du erhältst dann eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung. Das Hotel wird der Behörde dein Kennzeichen mitteilen, so dass die An- und Abreise gesichert ein sollte. Schau zu, dass du diese Genehmigung bei Abreise schriftlich bekommst, denn so hast du etwas in der Hand um eventuell Einspruch zu erheben, falls du doch per Foto bzw. Video erfasst wurdest.

    LG

    reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • lilalilliana
    Dabei seit: 1538428774554
    Beiträge: 1
    geschrieben 1538430654806 , zuletzt editiert von lilalilliana

    Hallo ihr Lieben

    Wir waren mit Familie im Juni 2018 im Urlaub in Italien es war sehr schön.

    4 Monate später kriege ich Ein Einschreiben per Post zugesendet 2 mal soll ich90 Euro zahlen nach dem 6 werktag 117€ bei nicht zahlung 199 nach 60 tagen.

    Angeblicher Verstohs: Zugang ohne Erlaubnis in beschrenkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone.

    Beweisfoto ansehen mit code unter www.poliziamunicipale.it/ravenna

    habe ich gemacht da ist mein Auto zu sehen von hinten abfotografiert.

    Um 19.24 Uhr der erste Knölchen in via baccarini Alfredo und der Knölchen um 19.27 uhr in via Mariani Angelo

    Grüße lila

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1538470432868

    Hallo

    und willkommen im HC-Forum. :blush:

    Was ist jetzt Deine Frage ?

    Willst Du wissen, wie Du Dich jetzt verhalten/reagieren sollst ?

    Lies doch einfach mal die Beiträge in diesem Thread durch, dann bist Du schon bestens informiert ! :wink:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1538636044115 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Die Frage dürfte sein, ob der selbe Tatbestand innerhalb von 3 Minuten die doppelte "Multa" nach sich ziehen kann. Nein, kann er grundsätzlich nicht, da es sich um EIN tateinheitliches Vergehen handelt und somit nur einmal zu bezahlen ist. Hier würde, sofern eine Verkehrs-Rechtsschutz oder eine ADAC-Mitgliedschaft besteht eine Eruierung der italienischen Rechtslage Sinn machen. Ein formelles Verfahren wird kontraproduktiv sein, da hier weitere Kosten entstehen.

    Der Informationsgehalt des Beitrags besteht darin, dass korrekte Bußgeldbescheide wie dargestellt erkennbar sind.

    Der Beitrag ist aufgrund der vielen Schreibfehler und des schlechten Duktus nicht leicht verständlich.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1538641479062

    @neckarschwabe sagte:

    ......da es sich um EIN tateinheitliches Vergehen handelt und somit nur einmal zu bezahlen ist.

    Dessen wäre ich mir nicht so sicher.

    Handelt es sich nicht eher um tatmehrheitliches Vergehen, da beide Straßen ~ 1 km auseinander liegen und vllt. unabhängige "verkehrsberuhigte Zonen und/oder Fußgängerzonen" sind ?

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1538643450199

    Na ja, die beiden Straßen liegen keine 100 Meter auseinander, sind keine Fußgängerzonen und liegen einheitlich im verkehrslimitierten Innenstadtbereich (Zonenregelung). Das ist aber auch völlig Banane, es ging lediglich darum über das Begehr von @lilalilliana zu spekulieren.

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