• wiener-michi
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    Verwarnt
    geschrieben 1553521242091 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    .hallo zusammen,

    ich habe nun auch lernen muessen was eine ZTL ist .

    Im letzten Juni war ich in Pisa und habe wohl dieses Zeichen ignoriert, nun (9 Monate später!!!!!!) kam der Bußgeldbescheid , 118 €.

    Also auf passen wenn ihr in italienischen Städten unterwegs seid, wenn ihr dieses Zeichen seht keinesfalls weiterfahren.

    Mehr Details zu ZTL hier : https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/ztl-zona-traffico-limitato-in-italien-worauf-sie-achten-sollten-16181256

    XXXBild gelöscht--Verletzung des UrheberrechtsXXXX

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund
  • Magis1999
    Dabei seit: 1565033015404
    Beiträge: 1
    geschrieben 1565033409336

    Ich fahre sonst immer vorschriftsmäßig. Auch in unserem Toscanaurlaub (3 Wochen) hatte ich nicht ein Strafzettel bekommen. Dies war leider nun in Neapel anders. Während dort ja sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten waren und der Verkehr aus meiner Sicht sehr gewöhnungsbedürtig erscheint, weil ständig Mopetfahrer von rechts und links überholt haben, habe ich offenbar dennoch ein Strafmandat in saftiger Höhe über den Autovermieter angekündigt bekommen. Ein weiteres Strafmandat hatten wir vor Ort für das Falschparken bekommen. Dieses konnten wir bis Heute (Aufenthalt war im Mai) nicht bezahlen, da ich der Sprache nicht mächtig bin und keine IBAN auf dem Strafmandat angegeben war. Wir hätten dieses vor Ort bei einer Post bezahlen können, welche aber während unseres Aufenthaltes am Wochenende nicht mehr geöfnet hatte. Am Sonntag sind wir dann zurück geflogen.

    Offenbar bin ich wohl, ohne es zu merken, zu schnell gefahren oder in eine beruhigte Zone (auch das hatten wir nicht gemerkt), wofür dann das zweite Ticket ist. Meine Sorge ist nun, dass sich hier 10 oder mehr Tickets ansammel könnten und ich dann mal eben 1000 Euro zahlen muss. Hat hier jemand eine Idee, an wen ich mich da wenden kann? Die Behörde in Neapel hat auf unsere Kontaktmail leider nicht reagiert.

  • moselpaar
    Dabei seit: 1290988800000
    Beiträge: 222
    geschrieben 1565071586895

    Hallo Magis1999

    Google mal nach Iban Rechner International. Dort kannst du wenn die C.I.N./A.B.I./C.A.B./Numero di Conto bekannt ist, dir die Iban Nummer errechnen.

    Vielleicht hilft dir das weiter

    Mfg

    Moselpaar

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"
  • NeckarSchwabe
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    Beiträge: 2580
    geschrieben 1565083811183

    Ich würde mich mal an die Autovermietung wenden ob die weiterhelfen können. Das ist ja ein bißchen anders gelagert als eine Buße mit dem Privatwagen, bei Nichtbezahlung wird u.U. der Halter in die Haftung genommen - und das ist die Vermietung.

    Evtl. findet sich auch jemand im Bekanntenkreis, der des italienischen mächtig ist?

    Wenn es nicht regulär bezahlbar ist (was ich mir kaum vorstellen kann) - Schreiben irgendwelcher Inkassounternehmen ignorieren. Die haben keinerlei Befugnis. Vollstreckungen, sprich Beitreibungen ausländischer Bußen übernimmt ausschließlich das Bundesamt für Justiz auf Ersuchen einer ausländischen Behörde. Es gibt eine Grenze von 70 € bis zu der keine Beitreibung im Inland erfolgt.

    Infos unter BfJ wo es auch FAQ's gibt.

  • Joeberg
    Dabei seit: 1572355197317
    Beiträge: 1
    geschrieben 1572356843530

    Ich habe mit Datum 10.01.2017 einen Bußgeldbescheid über 60,80 € (im Falle der verspäteten Zahlung 85,00 €) bekommen, weil ich am 30.05.2016 durch die verkehrsbegrenzte Innenstadt von Brescia gefahren bin. Da ich nicht bezahlt habe, weil ich annahm, dass wegen der Höhe der Betrag nicht eingetrieben würde, bekam ich einen weiteren Bescheid vom 29.03.2017 über nunmehr 68,70 € (zahlbar binnen 5 Tagen) bzw. 93,00 € (zahlbar binnen 60 Tagen) Nach dieser Frist gilt der Bescheid als Vollstreckungstitel in Höhe von 174,00 €.

    Jetzt habe ich mit Datum vom 21.10.2019 das Schreiben einer Anwaltskanzlei in Florenz (abgeschickt in Zürich) bekommen mit einer Forderung über 224,00 € (incl. Beitreibungskosten) Das sind über 2 1/2 Jahre später. Muss ich noch zahlen oder ist der Fall verjährt?

  • Possibaer
    Dabei seit: 1496421269094
    Beiträge: 466
    geschrieben 1572357439888

    Hallo Joeberg,

    klickst du hier: https://www.bussgeld-info.de/strafzettel-italien-verjaehrung/

    Kurz zusammengefasst: Nicht verjährt!

    Ich würde das schnellstens zahlen, dass wird sonst noch teurer wenn der Gerichtsvollzieher klingelt.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1572359415865

    @Joeberg,

    willkommen im HC-Forum. :blush:

    1. Verfolgungsverjährung 360 Tage = 30.06.2016 Verkehrsvergehen > 10.01.2017 Bußgeldbescheid = Frist eingehalten
    2. Vollstreckungsverjährung 5 Jahre = Nicht verjährt !

    10.01.2017 > 60,80 € und 21.10.2019 > 224,-- €, leicht verkalkuliert würde ich sagen. :wink:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1572359688649

    Yep, ich würde auch in Strafzettel aus Italien investieren, die jährliche Rendite ist fantastisch im Vergleich zu üblichen Anlagen ;-)

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1572360003546 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Der Gerichtsvollzieher "klingelt" nur wenn ein vollstreckbarer Bescheid da ist. Und der wird ausschließlich über das Bundesamt für Justiz erstellt. Und bei Bußgeldern unter 70 Euronen gar nicht. Also, entweder dortselbst vorstellig werden oder einen Anwalt das ADAC oder der sonstigen Verkehrsrechtschutzversicherung zu Rate ziehen.

  • Teaser1900
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1576658675377

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Strafzettel in Italien wegen angeblichen Falschparken bekommen. Vor Ort hatte ich extra gut geschaut und sogar Locals gefragt ob ich hier parken dürfe. Es war also absolut nicht zu erkennen. Dennoch habe ich einen Strafzettel bekommen, den ich versucht habe per Email zu widersprechen. Dort hieße das ginge erst, wenn ich per Post eine Nachricht erhalte. Meine Mutter hat als Fahrzeughalterin einen solchen nun bekommen, ausgestellt von der ITALIENISCHEN BEHÖRDE. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht dem Strafzettel zu widersprechen. Laut Schreiben müsste das auf italienisch erfolgen!? Oder soll ich garnichts machen und warten ob sich die Deutsche Behörde meldet? Meines Wissens ist ja nur diese zur Eintreibung berechtigt.

    Danke im Vorhinein!

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