Ich habe auch die Ehre, ein Schreiben von der EMO im Auftrag der Polcia Munizipale Firenze zu erhalten.
Im Juni 2015 soll ich eine Busspur benutzt haben. Foto von der Fahrzeugrückseite anbei.
Diese Informationen hier legen eigentlich nahe, dass man sich keine Sorgen zu machen braucht, wenn man das Geld nicht zahlt, da das Bundesamt für Justiz wohl nicht für Italien vollstreckt. Die fehlende Halterhaftung in D und die fehlende Fahreridentifizierung tun ja ihr Übriges....
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2014-18-ITALIEN-Geltendmachung-von-Bu%C3%9Fgeldforderungen-durch-das-Inkassob%C3%BCro-EMO_204089.pdf
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man, wenn man nicht vor hat, so schnell wieder nach Italien zu fahren, prinzipiell nicht zahlen muss, da in Deutschland wohl nicht vollstreckt wird.
Frage ist aber, was ihr für Erfahrungen mit Firmenwagen gemacht habt. Ich bin mit einem Wagen einer großen Firma mit über 100 Firmenwagen auffällig geworden. Das heißt, mit dem gleichen Halter (GmbH) werden immer wieder Wagen in Italien aufschlagen. Daher wäre es interessant, zu wissen, ob die Vollstreckbarkeit sich nur auf den Wagen mit dem betreffenden Kennzeichen dreht oder auf den gesamten Fuhrpark. Wäre ja oberpeinlich, wenn ein Kollege von mir mit aufs Revier muss und der Wagen eingezogen wird, bis er das Doppelte der offenen Buße bezahlt hat....
Ebenfalls schreibt die EMO, dass der Geschäftsführer einer Firma den Einspruch einlegen muss. Das ist in meiner Firma eine Person, wo man Wochen vorher bei der Vorzimmerdame einen Termin machen muss. Kein Chef zum anfassen.
Meine Firma macht sich mit sowas keine Arbeit. Haben mir einfach den Wisch der EMO, der an die Firma adressiert war weitergeleitet mit der Bitte um Erledigung.
Ich kann mich höchstens einloggen mit Benutzername und Passwort, was in dem Inkassoschreiben steht und eine Rückmeldung eingeben, dass die Firma nicht der Fahrer ist sondern meine Daten als Fahrer angeben und auf die fehlende Halterhaftung in Deutschland hinweisen. Wenn dann ein Schreiben an mich kommt, würde ich argumentieren, dass wir nicht mehr nachvollziehen können, ob zu dem Zeitpunkt meine Frau oder ich gefahren bin.
Aber die große Frage bleibt, ob das alles Sinn macht vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Firmenwagen handelt? Oder einfach die 110 Euro zahlen?