Hallo Jürgen,
danke für die überaus interessanten Informationen.
Bis zu wie vielen Tagen vor Reiseantritt kann man von dem von dir genannten Reiserücktritt Gebrauch machen ?
Muss ich ein Ersatzangebot des RV annehmen ? Kann der RV ablehnen, von Kunden gemachte Ersatzangebote mit in die Wahl zu nehmen ? Ist der RV verpflichtet, dem Kunden seine Entscheidung für ein Ersatzangebot zu erläutern und ggf. das Ersatzangebot des Kunden abzulehnen?
Und 50% Abzug bei Kompletausfall der Verpflegung ist ja auch schon mal was...
Unglaublich, dass die RV bei dieser Rechtssituation noch so handeln, wie sie es tun....
Gruß
filo224