Hallo an alle Miesepeter,
ich verfolge schon seit einiger Zeit eure Gedanken und Mutmaßungen
und es ist nicht mehr schön.
50% gibt es bei vollkommenden Ausfall der Verpflegung, es wird aber Ersatz angeboten. Nicht bequem für den Urlauber aber glaubt mir, für die Richter, zumutbar.
Wenn ihr Tagesraten für euren Schadenersatz ausrechnet,lieber JürgenHH, teilt nicht so naiv durch 7, der Flug- und Transferpreis hat damit nichts zu tun, ihr müßt die Verlängerungsnächte zum Berechnen nehmen.
Und außerdem; fahrt doch einfach hin, genießt euren Urlaub und erkundet die Insel, nehmt das Schlimmste an, dann wird alles vor Ort viel positiver aussehen und im Notfall könnt ihr immer noch abhilfe fordern, wenn ihr dort seid.
Übrigens ist von Dtl. aus alles Spekulation und ohne jede Beweismöglichkeit, wenn der VA den Missstand nicht zugibt. Wer eine Erstattung haben möchte oder sogar Schadenersatz wegen vergeudeten Urlaub, sollte sich ins Zielgebiet begeben, den Veranstalter auffordern Abhilfe zu leisten und erst dann könntet ihr notfalls früher Abreisen oder nach dem Urlaub Regress fordern.
Nun haltet mal den Ball etwas flacher und warten auf die Berichte der Mutigen.