Hallo. Wir haben vor Corona zwei Kreuzfahrten mit MSC gebucht. Die im Mai über Hoferreisen (Anzahlung für die abgesagte Reise wurde von Hofer sofort zirücküberwiesen)!
Die im Juni wurde direkt bei MSC gebucht. Lt. Homepage wird, wie ja bekannt ist, nur ein Gutschein und, in unserem Fall, 200,00 Euro Bordguthaben angeboten. Nach österreichischem Recht ist das natürlich rechtswidrig! Noch dazu wurden bei Buchung die damals geltenden Geschäftsbedingungen übermittelt wo auch unter Punkt 15 angeführt ist, dass sich die Reisenden bei Absage der Reise aussuchen können, ob sie das Geld zurückhaben wollen, einen Gutschein erhalten oder kostenfrei umbuchen möchten!
Habe einen eingeschriebenen Brief mit einem Monat Frist zur Überweisung der Anzahlung und eines gebuchten Ausfluges übermittelt. MSC haltet am Gutschein fest und teilte mit, dass der Betrag für den gebuchten Ausflug i.H.v. Euro 278,00 sechzig Tage nach dem ursprünglichen Kreuzfahrttermin, also erst im August überwiesen wird!?
Wir führten mit MSC bereits acht Kreuzfahrten durch und wären es mit den heurigen zehn gewesen. Ich warte also die gesetzte Frist von einem Monat ab und schalte dann meinen Rechtsanwalt ein. Für uns ist MSC dann Geschichte, es gibt auch andere Reedereien! "Lustig" ist ja, dass der Gutschein nur bis Ende 2021 gültig ist. Das Bordguthaben hört sich natürlich auch super an. Zu bedenken ist, wenn MSC in Konkurs geht, was wir ja nicht hoffen wollen, ist der Gutschein und das Bordguthaben wertlos! Das war es vorerst.