• Kitzelbacher
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    geschrieben 1589095403276

    Guten Morgen!

    Wir haben auch umgebucht. Gleiches Schiff, gleiche Route, exakt ein Jahr später.

    Gesprächsbedarf: da die neue Reise pro Person 50€ billiger wäre, wollten wir von Bella nach Fantastica upgraden. Machen die aber nicht mit, bleibt Bella zum Preis 2020.

    LG vom Kitzelbacher
  • Lind-24
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    geschrieben 1589191280003 , zuletzt editiert von Lind-24

    Ich habe jetzt auch mal nach Alternativen in 2021 geschaut. Wobei wir eigentlich andere Pläne hatten. Die Perlen des Baltikums werden zum nahezu identischen Preis auch im Sommer angeboten und mit der ziemlich neuen MSC Virtuosa gefahren. Allerdings schon ein riesen Teil.

    Sollten wir arge Probleme mit der Rückzahlung haben, könnte ich mir die Buchung aber auch vorstellen. Die Leistungen mit Getränkepaket und Bahnanreise sind auch incl.

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • Kourion
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    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Don Arnulfo
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    geschrieben 1589627985135 , zuletzt editiert von Don Arnulfo

    @Kitzelbacher

    @mcgee

    wo hattet ihr gebucht, direkt bei MSC oder in einem Reisebüro?

    Wir sind beim Überlegen, ob wir auch umbuchen, wir hatten im Reisebüro gebucht.

    Nun taucht ja dann die Frage auf, wer sollte die Umbuchung veranlassen MSC oder das Reisebüro?

  • mcgee
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    geschrieben 1589650319120

    Wir hatten bei Dreamlines gebucht...

    Ich hatte am 30.4., unmittelbar nach der MSC-Absage auf Rückzahlung gepocht. Keine Reaktion.

    Zwei Wochen später kam eine direkte Mail zur Absage unserer Reise. Wir haben uns zur Umbuchung entschieden, weil wir die Route unbedingt doch nochmals machen wollten. Das ist nun auch schon wieder acht Tage her, ohne Reaktion. Sicherlich sind die RB derzeitig dermaßen unter Druck, weil -zig Reisen abgesagt werden mussten und weiterhin müssen und alle Gäste natürlich umbuchen sollen. Diejenigen, die auf Rückzahlung pochen, werden wohl zunächst überhaupt nicht beachtet. Das alles dauert Zeit, aber eine Info, dass etwas eingegangen ist und bearbeitet wird, wäre das Mindeste, was man erwarten kann...

    Auch die sog. Hotline ist nicht zu erreichen. Die schriftliche Bitte nach einem Rückruf verläuft im Sand ?

    Da die letzte (2.) Rate für unsere Reise im Juli am 25.06. dran wäre, werde ich natürlich eine automatische Abbuchung mit der KK zu verhindern wissen. Wenn trotz der Absage versucht wird, Geld zu ergattern, werde ich wohl wieder auf Rückzahlung plädieren und einen Anwalt hinzuziehen.

    Ich hoffe auf eine gütliche Einigung bis dahin und bleibe optimistisch...:grin:

  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
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    geschrieben 1589713524352

    @don-arnulfo sagte:

    @Kitzelbacher

    @mcgee

    wo hattet ihr gebucht, direkt bei MSC oder in einem Reisebüro?

    Direkt auf msccruises.de

    LG vom Kitzelbacher
  • Lind-24
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    geschrieben 1589780249118

    @mcgee sagte:

    Wir hatten bei Dreamlines gebucht...

    Ich hatte am 30.4., unmittelbar nach der MSC-Absage auf Rückzahlung gepocht. Keine Reaktion.

    Dort haben wir unsere Ostsee KF auch gebucht. Ich habe auch nur das Angebot auf eine Umbuchung bekommen, eine Rückzahlung wäre nicht möglich. Ich habe inzwischen nochmal 2 x geschrieben und auf Rückzahlung bestanden.

    Ebenfalls keine Reaktion und keine Zahlung. Allerdings geht es bei uns nur um die Anzahlung. Ich hatte der Abbuchung der Restzahlung per SEPA widersprochen und das hat auch funktioniert.

    Wir sind gespannt wie es weiter geht.

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • Robert63
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    geschrieben 1589824696629

    Hallo. Wir haben vor Corona zwei Kreuzfahrten mit MSC gebucht. Die im Mai über Hoferreisen (Anzahlung für die abgesagte Reise wurde von Hofer sofort zirücküberwiesen)!

    Die im Juni wurde direkt bei MSC gebucht. Lt. Homepage wird, wie ja bekannt ist, nur ein Gutschein und, in unserem Fall, 200,00 Euro Bordguthaben angeboten. Nach österreichischem Recht ist das natürlich rechtswidrig! Noch dazu wurden bei Buchung die damals geltenden Geschäftsbedingungen übermittelt wo auch unter Punkt 15 angeführt ist, dass sich die Reisenden bei Absage der Reise aussuchen können, ob sie das Geld zurückhaben wollen, einen Gutschein erhalten oder kostenfrei umbuchen möchten!

    Habe einen eingeschriebenen Brief mit einem Monat Frist zur Überweisung der Anzahlung und eines gebuchten Ausfluges übermittelt. MSC haltet am Gutschein fest und teilte mit, dass der Betrag für den gebuchten Ausflug i.H.v. Euro 278,00 sechzig Tage nach dem ursprünglichen Kreuzfahrttermin, also erst im August überwiesen wird!?

    Wir führten mit MSC bereits acht Kreuzfahrten durch und wären es mit den heurigen zehn gewesen. Ich warte also die gesetzte Frist von einem Monat ab und schalte dann meinen Rechtsanwalt ein. Für uns ist MSC dann Geschichte, es gibt auch andere Reedereien! "Lustig" ist ja, dass der Gutschein nur bis Ende 2021 gültig ist. Das Bordguthaben hört sich natürlich auch super an. Zu bedenken ist, wenn MSC in Konkurs geht, was wir ja nicht hoffen wollen, ist der Gutschein und das Bordguthaben wertlos! Das war es vorerst.

  • Robert63
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    geschrieben 1589825798891

    Hallo. Nach österreichischem Recht muss MSC die Anzahlung rücküberweisen! Habe die selbe Vorgangsweise mit eingeschriebenem Brief gewählt und einem Monat Frist gesetzt! Das ist ihnen aber momentan egal. Sie wollen trotzdem einen Gutschein übermitteln. Die Zahlung für einen gebuchten Ausflug 278,00 Euro bekomme ich im August!? Warten wir ab.

    Habe ursprünglich eine ausführlichere Antwort geschrieben, wird aber von Holidaycheck nicht veröffentlicht!?

  • mcgee
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    geschrieben 1589826783798 , zuletzt editiert von mcgee

    @Robert63 Steht doch direkt über Deinem letzten Beitrag...:flushed:

    Bei FB wird sich mächtig ausgelassen...

    Eine (wahrscheinlich Azubi) Mitarbeiterin versucht mit den bekannten Ausreden, die Wogen zu glätten. Wahrlich keine einfache Aufgabe...

    Etliche Mitarbeiter sollen in Kurzarbeit sein, deshalb bleibt alles liegen...

    Definition Kurzarbeit:

    Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. 

    Eigentlich gibt es doch genug Arbeit...

    Man könnte auch auf Insolvenzverschleppung tippen...

    Aber ich hab da keine Ahnung von...

    ...möchte nur ordentlich informiert werden. Und wenn ich mich schon für eine Umbuchung entschieden habe, sollte eine Bestätigung zeitnah kommen. Denn, wenn die gewünschte Reise nicht klappt, würde ich gern so früh wie möglich, mich nach Alternativen umschauen wollen. Mit dem Hinauszögern werden die letztem Buchungswilligen auch noch vergraut...

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