Franz, das ist ein Trugschluß!
Als Individualbucher kannst Du wenigstens selbst entscheiden, ob Du bleibst oder nicht, hingegen kann der Veranstalter Dir den Reisevertrag aufkündigen und Du "mußt" dann mit seinen Lösungen die Heimreise antreten. Du kannst dann zwar bleiben, kostet dann aber halt doppelt. Auch ist es absolut nicht gesichert, daß Du auf alleinige Kosten des Veranstalter ausgeflogen wirst. Er muß Dich zwar heimbefördern, kann Dir aber Mehrkosten z.B. für den Flug von bis zu 50% nachberechnen. Beschäftige Dich mal mit den entsprechenden § zum Reiserecht 651ff, ist recht komplex.
Ich behalte lieber meine Eigenständigkeit und entscheide selbst, ob und wann ich fliege, trage dafür aber auch die Verantwortung!
Hätte z.B. in der jetzigen Situation nicht ausgeflogen werden wollen, wenn ich nicht gerade am Ende des Urlaubes gewesen wäre. Ebenso kenne ich einige "Opfer" des arabischen Frühlings, die meisten wollten bleiben, ging aber ohne nochmalige Hotel- und Rückflugbuchung nicht.
Aber danke, daß Du wenigstens ehrlich geantwortet hast, hast aber ja auch kein Problem damit zuzugeben, Reiseziele und -Zeiten aufgrund ihrer günstigen Preise auszusuchen und stellst Dich nicht als Retter der Welten hin, um dann über den ach so bösen Veranstalter zu schännen, wenn er es nicht genauso handhabt, wie es Dir gerade beliebt.
Weißt Du, mir ist es absolut egal, ob und wie ein Anderer bucht, auch gerne pauschal, wenn man sich damit besser fühlt. Mich nervt es nur jedesmal auf`s Neue, daß der Veranstalter in den Situationen immer wieder als der Schuldige dargestellt wird, paradoxerweise brüllen die Einen zur gleichen Zeit nach einer Reisewarnung, um kostenfrei stornieren zu können, während Andere nicht verstehen können, wenn Reisen nicht wie gebucht durchgeführt werden
Man schließt Verträge über mehrere Tausend €, hat keine Ahnung von den eigenen Pflichten, schreit aber gleich nach den Pflichten der Gegenseite oder beharrt auf seinen Rechten, die man dann schnell mal googlet, was meist ordentlich in die Hose geht. Wenn ich dann bei solchen Naturkatastrophen noch lese, man verlange mängelunbehaftete Ablieferung, oder bereitet sich jetzt schon darauf vor, im Nachgang zu reklamieren, bekomme ich das kalte Grausen!