@ Sabi83
Zigarren und Zigarillos (ab den zulässigen 50 Stück in Mengen bis zusätzlich 250 Stück):
► Präferenzberechtigte Waren: 22% *
► Andere Waren 38% *
* Der Abgabenberechnung wird der inländische Kleinverkaufspreis für Erzeugnisse derselben Marke oder gleichartiger Beschaffenheit zugrunde gelegt.
Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden.
Das Original der Abgabenberechnung erhält der Reisende.
Zusätzlich wird über den gezahlten Betrag an Einfuhrabgaben eine Quittung ausgestellt.
Sollte eine direkte Zahlung der Abgaben nicht möglich sein, wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen festgelegt.
Quelle: zoll.de
Jetzt musst Du mal selber rechnen, ob es sich rentiert bzw. rechnet.
► Präferenzberechtigte Waren sind Produkte, die man auch in Deutschland zum €-Preis offiziell kaufen kann.
Beispiel: Eine "Cohiba Genios" kostet auf Kuba 15,36 CUC (laut Aussage von Belicosos Finos) = ca. 10,76 €.
In Deutschland im Zigarrenhandel kostet diese Zigarre 21,50 €.
Kaufst Du also so eine Zigarre auf Kuba, müsstest Du in Deutschland nach hiesigem Verkaufpreis noch 4,73 € pro Stück Abgaben zahlen.
Infolgedessen kostet Dich jede Zigarre dieser Sorte Brutto 15,49 €.
Folglich liegst Du immer noch mit 6,01 € unter dem Preis, den Du in Deutschland im Zigarrenhandel zahlen müsstest.
► Anderen Waren sind Produkte, die es nicht in Deutschland zu kaufen gibt.
Zur Abgabenberechnung wird ein vergleichbares, in Deutschland offiziell käuflich zu erwerbendes Produkt herangezogen.
Also ist so etwas immer heikel, da sehr gerne über die wirklichen Preise gestritten wird.
Beispiel: Eine Zigarre der Marke "El Cacique" kostet auf Kuba 1 CUP = ca. 0,03 €.
Keine Ahnung, was da für ein Vergleichsprodukt zur 38%igen Abgabenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, denn solche Zigarren gibt es nicht in Deutschland offiziell zu kaufen.
Somit wäre eine hahnebüschend Diskussion mit dem Zoll vorprogrammiert.