• Flieger-Giraffe
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    geschrieben 1476638666000

    Mein Mann hatte im September einen Unfall und musste im EL Salam Hospital in Hurghada operiert  werden. Wir haben beim ADAC unsere AuslandsKV, die von der 1. Minute eigentlich alles geregelt hat. Im Krankenhaus wurde mein Mann sehr gut behandelt, die Ärzte haben sehr gut gehandelt.

    Nun aber nach unserer Rückkehr gibt es wiederholt Problem. Das Krankenhaus versucht noch Kosten uns gegenüber geltend zu machen. Der ADAC hat uns aber verdichert, er kümmer t sich. Nun vermuten wir, dass das Krankenhaus überzogene Forderungen gegenüber dem ADAC stellt.  Hat jemand schon solche Abrechnungsprobleme erfahren müssen? Wenn ja, wie wurde letztendlich alles geregelt?

  • wally/x
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    geschrieben 1476803887000

    Hallo Flieger-Giraffe,

    das Krankenhaus stellt Euch nur die Restkosten in Rechnung, die über die Leistungsgrenze ((Deckelung bzw. maximale Summe, bis zu welcher der Versicherer leistet) von 13.000 Euro für die Kostenübernahme bei stationärer Behandlung, beim ADAC in allen 3 Tarifen gleich ist, hinausgeht.

    Leider stehen die Leistungsgrenzen dafür und auch für andere Sparten, (darin ist oft eine Selbstbeteiligung vorhanden)  NUR in den Versicherungs-Bedingungen, die aber die wenigsten lesen.

    Unfälle können kostenintensiv sein und sollten durch eine zusätzliche Versicherung, ist meines Wissens in der ADAC Premium, abgesichert werden.

    Drücke euch die Daumen, dass vielleicht eine bei euch vorhandene Unfallversicherung, die auch für Unfälle im Ausland Leistungen erbringt, diese Restkosten übernimmt.

    VG

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • fernweh1957
    Dabei seit: 1089072000000
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    geschrieben 1477517522000

    Würdest du mir bitte sagen, in welchen Bedingungen du das gelesen hast? Ich finde zur Höchstbegrenzung nichts...in keinem der Tarife.

    lg

    andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • Soommmer-Sonne-Strand
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    gesperrt
    geschrieben 1477551504000

    Es gibt keine Höchstgrenze. Die 13.000 EUR sind nur eine Garantie für das Krankenhaus, dass bis zu dieser Summe bezahlt wird, auch wenn sich dann herausstellt, dass es kein versicherter Fall war.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1477558232000

    @fernweh

    Zur Höchstgrenze finde ich ebenfalls nichts.

    Nur zur Zahlungsgarantie: Beim ADAC (wohl @wally/x' Versicherung und auch meine) werden diese 13000 Euro für alle Tarife unter § 14.2 erwähnt:

    "Bei einer stationären Krankenhausbehandlung geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie bis maximal 13.000,– Euro. Die Abgabe der Zahlungsgarantie ist keine Anerkennung der Leistungspflicht. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten handelt, können wir von Ihnen eine Sicherheit in Höhe der Zahlungsgarantie verlangen. Besteht kein Anspruch nach § 14 Nr. 1, ist der von uns ausbezahlte Garantiebetrag nach unserer Rechnungsstellung von Ihnen zurückzuzahlen."

    (Der erwähnte § 14.1 besagt: "Es ist eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland ein getreten." )

    Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1477562267000

    Soommmer-Sonne-Strand hat es schon richtig beschrieben.

    Wenn der KH-Aufenthalt mehr als 13.000 Euro kostet, ist das selbstverständlich versichert !

  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
    Beiträge: 6228
    geschrieben 1477597588000

    Hallo fernweh und Kourion

    der Fehler von Sommer-Sonne-Strand und Holly-man liegt eigentlich jedem auf der Hand, der begriffen hat, dass der Mann von Flieger-Giraffe nicht nur eine Verletzung hatte, sondern einen Unfall mit einer dafür notwendigen Operation, die auf der ganzen Welt sehr kostenintensiv sein können.

    Deswegen bekam sie ja auch die Rechnung für die Behandlungskosten, die ÜBER der  Garantie-Summe von 13.000 Euro lagen.

    Es gibt nur sehr wenige Auslands-Krankenversicherer (für Europäer die dauerhaft im Ausland arbeiten, oder leben) die aber NUR bei einem Unfall den stationären Aufenthalt mit  der Leistungsgrenze von 30.000 Euro übernehmen.

    Höchstgrenze = Leistungsgrenze

    https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenschutzversicherung/auslandskrankenschutz/kontakt_service.aspx

    Leistungen

     

    • Welche Leistungsgrenzen gibt es beim Auslands-Krankenschutz?
    • Der ADAC Auslands-Krankenschutz leistet bei medizinisch notwendiger ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung. Bei einer stationären ärztlichen Behandlung geben wir eine Zahlungsgarantie bis 13.000,- Euro.
    • Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport wird von uns organisiert und in unbegrenzter Höhe übernommen.
    •  
    •  Leistungsgrenzen in allen Tarifen:
    •  
    • Personen-Bergung: 2.600,- Euro pro Person.
    • Überführung im Todesfall: Kosten für Rückführung in voller Höhe, Bestattung am Sterbeort bis 10.000,- Euro pro versicherter Person
    • Telefonkosten zur Meldung einer stationären Behandlung, eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall: bis 52,- Euro 
    • Leistungsgrenzen im Tarif EXKLUSIV und PREMIUM:
    •  
    • Krankenhaus-Tagegeld: 30,-  pro Tag / max. 30 Tage
    • Übergangsleistung:
    • Erstes Übergangsgeld ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 1.000,-  
    • Zweites Übergangsgeld ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 2.000,- .
    • Sofort-Leistung: einmalig 5.000 
    • Begleitung Verlegungstransport: bis zu 1.000,- 
    •  Leistungsgrenzen im Tarif PREMIUM:
    •  
    • Invaliditätsleistung: Bereits ab einer Beeinträchtigung von 75% bezahlen wir Ihnen die volle Leistung in Höhe von 100.000,- Euro.
    • Todesfall-Leistung: Führt ein Unfall im Ausland innerhalb eines Jahres zum Tode, zahlen wir 5.000,- Euro 
    • Unfallhilfeleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall im Ausland (Invalidität von mehr als 25 Prozent), stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beteiligen uns an medizinischen Hilfsmitteln bis zu 5.200,-  und an einem Fahrzeugumbau bis zu 2.100,- Euro.

     Also noch einmal, der ADAC zahlt nur bei Verletzungen die Leistungsgrenze, NICHT für einen Unfall mit Operation.

    Wer aber eine private Unfallversicherung hat, der kann die Zusatzkosten von dieser übernehmen, oder sich erstatten lassen.

    Welche Leis­tungen erbringt die Unfall­ver­si­che­rung?

    Eine Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls ab. Diese umfassen sowohl den akuten medizinischen Notfall als auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Um sich bei Unfällen und eventuell daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch sportliche Aktivitäten, Hobbys oder durch Verletzungen im Haushalt abzusichern, müssen Verbraucher eine private Versicherung abschließen.

    Diese gilt dann weltweit, also auch bei Unfällen im Ausland.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • Soommmer-Sonne-Strand
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    gesperrt
    geschrieben 1477600247000

    Totaler Humbug!

    @Wally

    Ruf mal morgen beim ADAC an und lass dich aufklären. Das, was du hier in die Tasten hämmerst ist leider total falsch.

    Sind wir mal froh, dass der ADAC auch Leistungen von 100.000 und höher übernimmt, wenn es sich um einen versicherten Fall handelt und gerade dazu gehört ein Unfall.

    Unterscheidungen zwischen Verletzung und Unfall? Jede Versletzung resultiert aus einem "Unfall" oder es handelt sich um Selbstverstümmelung.

  • Soommmer-Sonne-Strand
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    gesperrt
    geschrieben 1477600718000

    Um es dir nochmals "etwas einfacher" zu erklären:

    Wenn jemand mit einer Vorerkrankung wissentlich in den Urlaub fährt und dort wegen dieser Vorerkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden muss, dann ist der ADAC bereit, Kosten bis zu 13.000 EUR zu übernehmen um die kurzfristige Behandlung sicherzustellen, aber wird sich diese im Nachhinein wieder holen.

    Wenn du mit einem Herzinfarkt in Singapur vom Hocker kippst und in ein erstklassiges Krankenhaus in Singapur eingeliefert wirst, bist du dort Privatpatient und wirst als solcher auf Kosten des ADAC behandelt. Dass da ganz schnell eine Rchnung von >30.000 entsteht, ist wohl klar. Überdies wird dich der ADAC auch noch, wenn notwendig, nach Hause fliegen, wenn der Krankenhausaufenthalt > 2 Wochen ist.

    Das gleich gilt, wenn du einen Unfall hast - sämtliche Behandlungskosten werden übernommen.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1477601288000

    Ausserdem hat die to doch nie davon geredet, dass man nun alles über diese 13tsd euro hinaus einfordert. 

    Zudem schrieb sie ja auch, dass sich der adac bemüht. 

    Das würde er wohl nicht machen, wenn er nicht in der leistungsplficht wäre

    ausserdem gibt es hier keine subsidirität in der kranken -  und unfallVersicherung 

    du kannst u.u. Beide versicherungen für eine leistung in anspruch nehmen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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