Hallo fernweh und Kourion
der Fehler von Sommer-Sonne-Strand und Holly-man liegt eigentlich jedem auf der Hand, der begriffen hat, dass der Mann von Flieger-Giraffe nicht nur eine Verletzung hatte, sondern einen Unfall mit einer dafür notwendigen Operation, die auf der ganzen Welt sehr kostenintensiv sein können.
Deswegen bekam sie ja auch die Rechnung für die Behandlungskosten, die ÜBER der Garantie-Summe von 13.000 Euro lagen.
Es gibt nur sehr wenige Auslands-Krankenversicherer (für Europäer die dauerhaft im Ausland arbeiten, oder leben) die aber NUR bei einem Unfall den stationären Aufenthalt mit der Leistungsgrenze von 30.000 Euro übernehmen.
Höchstgrenze = Leistungsgrenze
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenschutzversicherung/auslandskrankenschutz/kontakt_service.aspx
Leistungen
- Welche Leistungsgrenzen gibt es beim Auslands-Krankenschutz?
- Der ADAC Auslands-Krankenschutz leistet bei medizinisch notwendiger ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung. Bei einer stationären ärztlichen Behandlung geben wir eine Zahlungsgarantie bis 13.000,- Euro.
- Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport wird von uns organisiert und in unbegrenzter Höhe übernommen.
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- Leistungsgrenzen in allen Tarifen:
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- Personen-Bergung: 2.600,- Euro pro Person.
- Überführung im Todesfall: Kosten für Rückführung in voller Höhe, Bestattung am Sterbeort bis 10.000,- Euro pro versicherter Person
- Telefonkosten zur Meldung einer stationären Behandlung, eines Krankenrücktransportes oder einer Überführung im Todesfall: bis 52,- Euro
- Leistungsgrenzen im Tarif EXKLUSIV und PREMIUM:
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- Krankenhaus-Tagegeld: 30,- pro Tag / max. 30 Tage
- Übergangsleistung:
- Erstes Übergangsgeld ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 1.000,-
- Zweites Übergangsgeld ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag: einmalig 2.000,- .
- Sofort-Leistung: einmalig 5.000
- Begleitung Verlegungstransport: bis zu 1.000,-
- Leistungsgrenzen im Tarif PREMIUM:
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- Invaliditätsleistung: Bereits ab einer Beeinträchtigung von 75% bezahlen wir Ihnen die volle Leistung in Höhe von 100.000,- Euro.
- Todesfall-Leistung: Führt ein Unfall im Ausland innerhalb eines Jahres zum Tode, zahlen wir 5.000,- Euro
- Unfallhilfeleistung: Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall im Ausland (Invalidität von mehr als 25 Prozent), stehen wir Ihnen beratend zur Seite und beteiligen uns an medizinischen Hilfsmitteln bis zu 5.200,- und an einem Fahrzeugumbau bis zu 2.100,- Euro.
Also noch einmal, der ADAC zahlt nur bei Verletzungen die Leistungsgrenze, NICHT für einen Unfall mit Operation.
Wer aber eine private Unfallversicherung hat, der kann die Zusatzkosten von dieser übernehmen, oder sich erstatten lassen.
Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls ab. Diese umfassen sowohl den akuten medizinischen Notfall als auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Um sich bei Unfällen und eventuell daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch sportliche Aktivitäten, Hobbys oder durch Verletzungen im Haushalt abzusichern, müssen Verbraucher eine private Versicherung abschließen.
Diese gilt dann weltweit, also auch bei Unfällen im Ausland.