• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477746370000

    @wally

    welche versicherer sollen das denn konkret gewesen sein ?

    in der auslands kv ist der begriff "medizinisch notwenig" existentiell. 

    Alleine schon, um dem schönheits-tourismus oder gebiss-tourismus vorzubeugen 

    solange, wie ich mich mit dem thema befasse, ist mir kein solcher fall bekannt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
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    geschrieben 1477773883000

    Hier sind mal 3 Urteile aus dem Jahr 2015, ohne Namensnennung, wobei das 1.  für jeden Urlauber wichtig ist.

    1. 

    Darlegungslast für die Kosten einer notwendigen Heilbehandlung im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung bei unterlassener Kontaktierung der Notrufzentrale des Versicherers

    AG München

    Unterrichtet der Versicherungsnehmer nicht die Notrufzentrale seiner Auslandsreisekrankenversicherung über seine auf einer Reise im Ausland eintretende Krankheit und ist der Versicherer deshalb nicht in der Lage, die medizinische Behandlung des Versicherungsnehmers zu begleiten, ist der Versicherungsnehmer dafür beweispflichtig, dass bei ihm akut eine Krankheit auftrat, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte, dass die abgerechneten Behandlungen allesamt medizinisch notwendig waren und dass die hierfür geltend gemachten Kosten anfielen.

    2. 

    Unwirksame AVB in Auslandskrankenrücktransportversicherung

    OLG Stuttgart

    1. Eine Klausel bei einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland nur einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist unwirksam, § 307 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ein Versicherer verstößt mit einer solch einschränkenden Klausel in erheblichem Maße gegen den Zweck einer Rücktransportversicherung für den Fall der Erkrankung im Ausland, weil der Vertragszweck durch Einschränkung auf die bloße - nachträgliche - Kostenerstattungspflicht gefährdet ist (sog. Aushöhlung).

    2. Eine zusätzliche Klausel bei einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die den Versicherungsanspruch davon abhängig macht, dass der Transport oder dessen medizinische Notwendigkeit von einer "ärztlichen Anordnung" oder einem "ärztlichen Attest" vor Beginn des Rücktransports als ärztlichen Nachweis abhängig ist, benachteiligt einen Versicherungsnehmer ebenfalls unangemessen gem. §§ 307 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BGB.

    3. Die ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass der Versicherer im Versicherungsfall auch die Organisation des Auslandskrankenrücktransportes schuldet.

    3.

    Zur Frage der medizinischen Notwendigkeit eines Krankenrücktransports durch Charterflug, wenn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Linienflug) in Betracht kommt

    OLG Karlsruhe

    Die Notwendigkeit einer schriftlichen ärztlichen Anordnung vor einem Krankenrücktransport ist unwirksam. Einen Krankenversicherer mit einer Komponente zur Auslandskrankenrücktransportversicherung trifft die Pflicht, bei einem behaupteten Versicherungsfall (Erkrankung und Notwendigkeit der Heilbehandlung bzw. des Krankenrücktransports) die Notwendigkeit eines Krankenrücktransports vor Durchführung zu prüfen und die Krankenrücktransportkosten auszugleichen. Unter einem "medizinisch notwendigen Krankenrücktransport" ist eine erforderliche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Rücktransport zu verstehen, die nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt ihrer Vornahme aus ärztlicher Sicht vertretbar gewesen war. Im Einzelfall kann eine Rückreise (hier: einer Schwangeren) nach Hause grundsätzlich medizinisch notwendig sein, nicht aber der gewählte Rücktransport mittels eines Charterfluges. Dies ist der Fall, wenn eine möglichst schnelle Rückreise nicht erforderlich gewesen ist

    Quelle: kunzrechtsanwälte.de

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1477776680000

    @wally

    danke.

    für gewöhnlich benennt man urteile mit den entsprechenden aktenzeichen, um dem leser die mögöichekit zu geben, den kompletten sachverhalt nachvollziehen  zu können.  

    Zudem sind alle  3 sachverhalte zwar irgendwie der branche zu zuordnen.

    haben aber nicht im entferntesten mit dem hier diskutierten problem zu tun.  

    Sorry.  

    wir sollten möglichst darauf achten, hier nicht noch mehr  durcheinander zu werfen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1477777748000

    Der geneigte Leser kann die Inhalte des Verfassers mittels Link zu dessen Webpräsenz erreichen.

    Ich sehe zudem reichlich Überschneidung von Thema und Entscheidungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1477778704000

    ich sehe keinen link in dem beitrag.

    und @vs

    ist doch schön, wenn du da überschneidungen siehst.  

    unzerschiedliche meinungen sind doch vollkommen o.k..

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477829517000

    hab mir gerade sagen lassen, dass manche links bei manchen ipad einstellungen nicht sichtbar sind.

    macht aber nichts.  

    @wally

    hab grad mal auf der homepage geschaut. Die du als quelle benannt hast.

    auch dort sind die gerichtsurteile von den rechtsanwälten zusammne gefasst worden.

    ohne benennung der entsprechendden aktenzeichen. 

    Hast du da noch infos zu ?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1477852957000

    Es ist doch so was von egal @Lexilexi .....

    Das von Wally/X verlinkte Zeugs hat Null-Komma-Nix mit dem Ur-Thema zu tun.

    Ich weiß nicht was die damit mitteilen möchte, aber das Thema ist eigentlich durch und kann abgeschlossen werden.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1477853947000

    @hollY man

    da hast du auch wieder Recht

    ich habe mich zumindest bemüht , wally zu Verstehen

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
    Beiträge: 6228
    geschrieben 1477873301000

    Das Thema war und ist für mich schon erledigt, seit von Kourion die Information kam:

     "Bei ambulanter und stationärer Behandlung werden die Kosten unbegrenzt übernommen, wenn es um eine akute Erkrankung oder um eine Verletzung z. B. durch einen Unfall geht.", da die Schadensabteilung vom ADAC der TE das auch bestätigt hat, sie also nur die Rechnung der Versicherung zu übergeben und somit nicht zu klagen braucht.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477902431000

    Mich hat es einfach interessiert.

    aber is wurscht. 

    ich möchte nur mal den tipp geben dass man sich in solchen fällen allerdings nicht auf eine telefonsiche auskunft verlassen sollte.

    am telefon kann man immer mal aneinader vorbei reden oder den anderen falsch verstanden haben.

    ich würde mir sowas immer kurz schriftlich bestätigen lassen.

    nur so als liefehack für die zukunft.  

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