• wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
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    geschrieben 1477604299000

    Ich mache es jetzt ganz kurz und frage in die Runde, wer von euch ist eine Versicherungs-Fachkraft und zwar eine, die die Leistungsgrenzen, die Begriffsunterschiede der Versicherer kennt und einem Laien (der ich übrigens nicht bin, da eine Fachkraft in meiner Familie ist) erklärt, warum der Versicherer mehr zahlen sollte, als in den Verträgen bei den Bedingungen steht

    Dass der medizinische Rücktransport in UNBEGRENZTER Höhe stattfinden kann, sollte jedem zu denken geben.

    Wenn von vornherein der TE schon geschrieben hätte (wie mir über PN), dass man bereits im Krankenhaus gesagt bekommen hat, dass der ADAC NICHT die gesamten Kosten übernimmt, der ihr gegenüber aber (wahrscheinlich mündlich) erwähnt hat, dass doch zu tun, dann hätte sie die erhaltenen Rechnungen doch nur an den ADAC zu senden brauchen, denn vielleicht ist der Versicherer ja so kulant und übernimmt diese dann doch, weil man es ihr ja versprochen hat?

    und lexilexi, hätte sie eine Private Unfallversicherung, dann gäbe es dieses Thema nicht, denn dann hätten die 2  in Absprache zusammen diesen Fall bearbeitet.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1477605222000

    @wally/x

    Was du zum Unfall schreibst, ist so nicht korrekt.

    Dazu findest du im "Produktinformationsblatt zum ADAC Ausland-Krankenschutz Basis" (ebenso Exklusiv / Premium):

    "2. Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?

    a) Was ist versichert?

    Der Tarif BASIS bietet rund um die Uhr Hilfe bei akuter, unerwarteter Erkrankung oder Verletzung im Ausland, z. B. nach einem Unfall. Wir erstatten unbürokratisch die Kosten für ambulante Behandlung und stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland. Bei Bedarf organisieren wir die notwendige Hilfe. Sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar, bringen wir Sie bei einer akuten, unerwarteten Erkrankung zu Ihrem Wohnort nach Deutschland zurück; wenn nötig per Ambulanz-Jet. Versicherungsschutz besteht welt-weit mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben."

    Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Prodinfo_1687.pdf

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
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    geschrieben 1477607135000

    Das sind doch NUR die Produkt-Informationen, genau wie die Schlagzeilen in den Medien.

    Das Kleingedruckte in den Verträgen informiert aber über die Preise für den Produktumfang.

    Ich gebs jetzt aber auf, denn wem nicht zu raten ist, der soll seine eigenen Erfahrungen damit machen.

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477607997000

    @wally

    sorry. 

    Aber es wird einfach nicht besser. 

    klären  wir mal ein paar begriffe.  

    Versihceurngsfachkraft ist jemand, bei allem respekt, der quereinsteiger ist und 1jahr lang hinsichtlich der tarife  des eigenen hauses geschult wird.  Rechtliche belange werden aufgrund der zeit nur an der oberfläche besprochen.  

    versicherungskaufmannn (heute kaufmann f. Versicheung und finanzidienstleitung) :lehrberuf, den man mindestens in 2,5 jahren erlent. Mit den rechtlichen hintergründen, die vor allem intensiv beleuchtet werden. baufinazierung, sämtliche finszdienstleitungen weren auch gelehrt. 

    Versicherungsfachwirt : studium nach der ausbildung , wo der rechtliche und betriebswirtschaftliche teil intensiver gelehrt wird. 

    Versicherungsbetriebswirt : stuidum mach  dem fachwirt.  Man befasst sich mit einem speziellen thema und verfasst seine bachelor arbeit.  

    Keine dieser irgendwie erarbeiteten titel oder bezeichnungen  hat man, wenn man mit einem solchchen qualifizierten verwandt ist. 

    Krankenversicherung : hier speziell auslandskrankenbersicherung deckt die inanspruchnahme medizinsich notwendiger hilfe im ausland ab. 

    Unfallversicheung : versichert ist der körper gegen den im versicherungsbegriff definierten begriff unfall (stichwort PAUKE). 

    Und zwar unabhängig davon, was schin geleistet wurde.  

    In der unfallversicherung ist hauptsächlich eine individialitätsleiistung versichert. 

    Hat man aufgrund eines unfalls einen bleibenden invaliditätsgrad, bekommt man einen entsprechenden porzentsatz aus der versicherten inv. Summe. 

    Wenn unfallkrankenhaustaggeld versichert ist, bekommt man aus der unfallbersicherung on top auch. Ochmal eine leitung, wenn man im ausland im krankenahus gelegen hat. 

    Aber est zu hause.  Erst einmal hat die unfallbersicheRung mit der leistung im ausland nicjt viel zu tun. Aus welcher versicherten leistung heraus auch.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477608600000

    ich gebe dir aber recht, dass es wahrlich nicht viel braucht (aber das muss ich ja nicht beurteilen) und auch nicht viel bringt,  wenn man stumpf die agb zitiert.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1477611021000

    @wally/x

    Mir liegen der Vertrag / die Versicherungsunterlagen der von dir erwähnten ADAC Auslandskrankenversicherung vor.

    Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen. Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten.

    Könntest du vielleicht ein Beispiel zu dem, was dir vorliegt, nennen ? Da ich persönlich betroffen bin, interessiert es mich schon sehr.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1477644655000

    Kourion:

    Dort wird erneut auf die Zahlungsgarantie in Höhe von 13 000 Euro hingewiesen.

    ...............................................................................................................................

    0 800 5 12 10 06

    bei dieser kostenlosen ADAC-Hotline werden Sie geholfen ;) .

    Die sind sogar so nett und erklären den Begriff "Zahlungsgarantie".

    (das hat alles andere damit zu tun, als das die nur bis 13.000 Euro zahlen  :laughing: )

  • panguitch
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    geschrieben 1477645740000

    Eventuell sind das einfach noch Kosten die beim Verlassen des Krankenhauses noch nicht erfasst waren und deshalb noch nachträglich bezahlt werden müssen? Das hatten wir vor vielen Jahren in Key West. Wir bekamen ca 2 - 3 Wochen nach dem Aufenthalt noch eine Rechnung nach Hause. Diese Summe wurde auch von der Auslandskrankenkasse übernommen. 

    Letztes Jahr hatte ich auch einen kleinen Unfall in Florida und (ambulant) habe alles bezahlt nach den Untersuchungen und bekam dieses Mal nach ca. 4 einen Scheck, da man mir zu viel bezahlt hatte...

    Schöne Reise!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477648717000

    Was die to der userin wally per pn noch für infos gegeben hat, die die situation weiter erklären könnte, wissen wir leider nicht.  

    Zitat @kourion

    "

    Neue Informationen über die Preise für den Produktumfang finde ich dort nicht - auch nicht im Kleingedruckten."

    es steht nicht im kleingedruckten ? Ich frage mich auch ehrlich gesagt, was das sein soll ?

    Ist hier eine preisliste gemeint ?und was hat der preis für den tarif mit der leistung zu tun ?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1477648720000

    @Holly-man

    Das ist mir bekannt. Ich habe an keiner Stelle Leistungsgarantie = Höchstgrenze gesetzt. @wally/x - ja.

    In diesem Zusammenhang:

    Ich hatte bis Ende 2013 keine Auslandskrankenversicherung, da die Rechnungen für kleinere ambulante Behandlungen so gut wie immer voll von meiner Krankenkasse übernommen worden waren.

    Im Sommer 2013 brach sich eine Kollegin auf einer Ägyptenreise ein Bein (komplizierter Bruch), lag dort eine Woche im Krankenhaus und wurde - als sie transportfähig war - ausgeflogen und in ein Krankenhaus in Dt. gebracht. Versicherer war der ADAC, zusätzliche  Kosten hatte sie keine zu tragen.

    Das hat damals zu meinem Entschluss geführt, vielleicht besser doch für kleines Geld ein Auslandskrankenversicherung abzuschließen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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