Glücklicherweise kann ich nur von wenigen Erlebnissen dieser Art berichten: mein Kind und ich waren gleichzeitig in der TÜrkei erkrankt - Bronchitis, schwerer grippaler Infekt. VOn der Rezeption wurde ein Arzt angerufen, der brachte gleich Medikamente mit...;
In den USA hatte ich im Untersgeschoss des Hotels einen Unfall. Ich rutsche auf dem zuvor gewaschenen Fussboden, wo sich noch etwas Seife befand, schwer aus. Riesebeule, wohl auch ein ekliene Gehirnerschütterung. Der Security wurde gerufen, er fragte, ob ich ins Krankenhaus gefahren werden wolle...ich verneinte, weil mein Flug in drei Stunden ging...; wäre das nicht gewesen, wäre ich wohl nach diesem Unfall reich geworden - denn es war keines dieser gelben Warnzeichen aufgestellt gewesen, dass Rutschgefahr besteht.
Ich hatte also dort keine Zeit mehr zum Arzt zu gehen - der Heimflug war schlimm - hatte wohl auch ein paar kleine Prellungen, bei der Durchsuchung am Flughafen konnte ich den Arm nicht hochheben...zuhause sprach ich dann mit meiner Rechtsschutzversicherung, weil ich mich ziemlich ärgerte über das Verhalten im Hotel (ich wollte, als ich mich nach ca. 1 Std. wieder gefangen hatte, mit dem oder der Geschäftsführerin sprechen - was aber abgewimmelt wurde). Meine Rechtsschutzversicherung meinte, sie können keine Klage gegen das Hotel führen, weil die Versicherung nur europaweit gültig ist. Man gab mir den Tipp..und den gebe ich jetzt weiter: wenn ein Unfall in den USA passiert, dann sofort die Polizei kommen lassen wie auch einen oder eine "SchnellrichterIn". Leider weiß ich die Bezeichnung nicht. Für jeden ORtsbereich gibt es solche SchnellrichterInnen, die mal vorentscheiden. Hat man das gemacht, kann man dann auch von Europa aus die Klage weiterverfolgen. Das habe ich so gehört...evtl. kennt sich da ja jemand genauer aus.
Ein ander Mal, auch in den USA hatte mein Kind schlimme Halsschmerzen - wir fuhren ins Krankenhaus, warteten dort ca. 2 od. 3 Stunden, dann schaute die Ärztin kurz in den Mund, verschrieb ein Rezept und ich zahlte dafür 350 Dollar (!). Von der Krankenkasse zuhause erhielt ich nur 10 % zurück, weil ich für diese 16 Tage keine Reisekrankenversicehrung abgeschlossen hatte. Wobei ich mit Visacard die Reise gebucht hatte (und dort eine Reisekrankenversicherung dabei war), man mich aber anwies, mich zuerst an die allgemeine Krankenversicherung zu wenden. Viell. hätte ich die Rechnung dann auch noch bei dem Kreditkartenunternehmen einreichen sollen..