@omali,
du hast recht. Ganz sicher läuft es nicht bei allen privaten KV genau gleich ab.
Bei meiner - und bei einigen großen anderen - privaten KV sind in den Versicherungsbedingungen hinterlegt, dass z.B. Leistungspflichten zwar Dritter vorgehen, aber Freiheit bestehe wo die Erstattung angemeldet wird; ggf. dann eben die Leistungspflicht des Dritten an die Private abgetreten werden muss.
Ob dies bei kleinen zu erwartenden Leistungen des Dritten - über deren zu erwartende Höhe haben die Privaten sicher gutes Wissen - evtl. entfällt weil der organisatorische Aufwand zu hoch wäre, oder aber ob ggf. diese anderweitigen Zugang (ohne Auskunft des Versicherten) auf die erforderlichen Daten haben, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich, deren Recht besteht, die Kosten die die gesetzl. KV übernimmt, auch "erstattet" zu bekommen. Dies aber auf dem Wege holen zu wollen, erst mal den Patienten an die gesetzliche zu verweisen sieht für mich stark danach aus zu hoffen es kämen dann gar keine Forderungen mehr auf sie zu. Ob das mit deren AGB/den gesetzlichen Grundlagen überhaupt vereinbar ist?????
Habe neulich im TV eine interessante Reportage zu diesem Thema gesehen: Unter anderem auch kurz darüber berichtet wurde, aber in größerem Maße auch Sachbearbeiter der PKV interviewt wurden zu den Abrechnungsmodalitäten mit ausländischen Ärzten/KV usw. Es wurde geklagt, dass ein Großteil der Rechnungen überhöht sei, und auch dargestellt, dass die Zahlungshöhe an die rechnungsstellende Seite teils erheblich gekürzt werden musste. Wie das so laufen kann, wenn der Patient im Ausland in Vorleistung gehen musste (sehr, sehr oft der Fall), frage ich mich allerdings intensiv.