• omali
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    geschrieben 1422439893000

    @ginus: sagte:

    Üblich ist die Kosten mit der Privat-Versicherung abzurechnen, und diese holt sich dann den Kleinteil wieder zurück bei deiner Gesetzlichen.

    Eine üble Masche die Visacard da fährt. Schick den Narren weiter, und verunsichert gibt er dann auf, wenn er ein 2./3.Mal vorstellig werden soll.

    So allgemein kann man das nicht sagen.

    Nicht bei allen Visacard-Unternehmen wird erst auf die gesetzliche Krankenkasse verwiesen.

    Ich habe immer direkt über meine Visacard-Auslandskrankenversicherung abrechnen können, der volle Betrag wurde mir zügig erstattet.

    Auch glaube ich nicht, dass man sich grundsätzlich den "Kleinteil" von der Gesetzlichen einfordert, denn ich musste nie angeben, bei welcher GKV ich versichert bin.

  • ginus
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    geschrieben 1422541935000

    @omali,

    du hast recht. Ganz sicher läuft es nicht bei allen privaten KV genau gleich ab.

    Bei meiner - und bei einigen großen anderen - privaten KV sind in den Versicherungsbedingungen hinterlegt, dass z.B. Leistungspflichten zwar Dritter vorgehen, aber Freiheit bestehe wo die Erstattung angemeldet wird; ggf. dann eben die Leistungspflicht des Dritten an die Private abgetreten werden muss.

    Ob dies bei kleinen zu erwartenden Leistungen des Dritten - über deren zu erwartende Höhe haben die Privaten sicher gutes Wissen - evtl. entfällt weil der organisatorische Aufwand zu hoch wäre, oder aber ob ggf. diese anderweitigen Zugang (ohne Auskunft des Versicherten) auf die erforderlichen Daten haben, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich, deren Recht besteht, die Kosten die die gesetzl. KV übernimmt, auch "erstattet" zu bekommen. Dies aber auf dem Wege holen zu wollen, erst mal den Patienten an die gesetzliche zu verweisen sieht für mich stark danach aus zu hoffen es kämen dann gar keine Forderungen mehr auf sie zu. Ob das mit deren AGB/den gesetzlichen Grundlagen überhaupt vereinbar ist?????

    Habe neulich im TV eine interessante Reportage zu diesem Thema gesehen: Unter anderem auch kurz darüber berichtet wurde, aber in größerem Maße auch Sachbearbeiter der PKV interviewt wurden zu den Abrechnungsmodalitäten mit ausländischen Ärzten/KV usw. Es wurde geklagt, dass ein Großteil der Rechnungen überhöht sei, und auch dargestellt, dass die Zahlungshöhe an die rechnungsstellende Seite teils erheblich gekürzt werden musste. Wie das so laufen kann, wenn der Patient im Ausland in Vorleistung gehen musste (sehr, sehr oft der Fall), frage ich mich allerdings intensiv.

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  • happy.winner
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    geschrieben 1422823758000

    Meine Frau musste zum HNO Arzt weg Ohrenschmerzen.   Mit Blaulicht und Tatütata !!! ca 10 km nach Alanya in die Klinik, sofortige Aufnahme an der Rezeption, Durchleitung zum HNO Arzt, der holte Ohrenschmalz raus, das durch die Hitze erst weich war und beim Sprung in den Pool aushärtete und sich auf das Trommelfell gelegt hatte. Dann zur Kasse, 350 € bezahlt und mit dem Krankenwagen ins Hotel. Rechnung wurde von der Auslands KV voll übernommen.

    1 Jahr später ich dasselbe Problem: Ab zur Apotheke - ein uralter, deutschsprechender Apotheker fragte mich aus, gab antibiotische Ohrentropfen und Kochsalzlösung. Alles ok für 15 €.  

    Wer sich etwas auskennt sollte also den Apothekern ruhig vertrauen.

  • happy.winner
    Dabei seit: 1306281600000
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    geschrieben 1422824194000

    Soey98:

    Hallo,

    meine Tochter ist 2004 in der Türkei bei einem Strandspaziergang in einen langen rostigen und verschmutzten Nagel getreten. Man hat ca 0,5 bis 1 cm tief die Verschmutzung der Wunde sehen können. Zurück zum Hotel hat die Rezeption sofort den Hotelarzt gerufen, welche ca eine halbe Stunde später da war und nach der Untersuchung hat er uns geraten die Wunde im KKH mit einem kleinen Schnitt zu öffnen und zu reinigen. Der Arzt fuhr uns bis zur nächsten Hauptstr. und setzte uns dort ab und da kam doch tatsächlich ein Krankenwagen der uns einsammelte (es kam noch eine Familie vom Hotel mit einem erkrankten Kind mit) und uns in eine Privatklinik fuhr, dort bekamen wir ein Formular zum Ausfüllen, dann 10Minuten Wartezeit und wir wurden aufgerufen. Beim Arzt war auch ein Dolmetscher anwesend, welcher die ganze Behandlungszeit dabeiblieb. Meine Tochter hat dann noch eine Tetanspritze bekommen und ein Rezept für Antibiotika. Dann standen wir wieder im Eingangsbereich der Klinik und wurden aufgefordert die Behandlungskosten in Höhe von 200 € zu zahlen, erst dann wurden wir wieder zum Hotel zurückgebracht, dort kümmerte die Rezeption sich sofort um das Rezept und die nächsten Tage erkundigte sich die Hotelleitung ständig um das Befinden meiner Tochter. Zurück in Deutschland erstattete erst die KK den Betrag der in Deutschland bei Behandlung angefallen wär, da es ja eine Privatklinik war aber der Rest wurde anstandslos von der Auslandskrankenversicherung beglichen.

    Sylke

    Hört sich aus der zeitlichen Entfernung wie Alanya an ...

  • tomoyo20
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    geschrieben 1423585672000

    Hallo,

    ich war 2006 in der Dom.Rep. in Punta Cana im Urlaub. Leider habe ich am 2. gegen Abend solche Probleme bekommen, dass ich den Toilettengott von oben und unten angebetet habe. Um 3 Uhr morgens habe ich den Hotelarzt kommen lassen. Aus früheren Bewertungen wusste ich schon, dass der mich sofort ins Krankenhaus schickt. Das war auch jetzt der Fall.

    Im Krankenhaus (Touristenprivatklinik) habe ich noch versucht Kontakt mit meiner Auslandskrankenversicherung zwecks Übernahmegarantie aufzunehmen. Leider bis zur Entlassung ohne Erfolg. In der Klinik gab es eine Ärztin, mit der ich mich auch auf Deutsch verständigen konnte. Das Essen war OK und nach 2 Tagen wurde ich entlassen. Die Krankenhausrechnung war fast genau so teuer, wie der komplette Urlaub. In Deutschland wurde alles von der Krankenkasse übernommen. Ich habe noch auf die VisaAbrechnung gewartet, und dann den Abrechnungsbetrag lt. Abrechnung eingereicht. (wg. dem Umrechnungskurs)

    Leider habe ich noch in der Notaufnahme gehört, dass ein Amerikaner oder Engländer (mit Angehörigen) in das Aufnahmezimmer neben mir eingeliefert wurde und Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt wurden. -Leider ohne Erfolg.- Nach all diesen Jahren denke ich noch immer an diese Situation.

  • Saloniki950
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1446173971000

    Wenn ich mir das alles hier so durchlese, habe ich arg Bedenken, mit meiner Enkelin nach Rhodos zu fliegen. Was hilft mir unterm Strich die Reisekrankenversicherung, wenn weder ich noch die Eltern das Geld haben mit womöglich zig1000 Euro in Vorleistung zu treten? Was ist denn mit "unterlassener Hilfeleistung" in diesem Fall? Kein Thema im Ausland?

    Sorry, aber sich eine Reise leisten zu können bedeutet ja nicht zwangsläufig auch auf dem Konto Beträge von mehreren 1000 Euro zu haben. Also entweder Kohle oder im dümmsten Fall sterben?

    Ich bin Kinderkrankenschwester, kann also durchaus mit Bagatellerkrankungen umgehen, aber ein perforierter Appendix? Der hat nicht Tage Zeit bis man das Geld irgendwie von Verwandten oder Bekannten "erbettelt" hat.

  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1446186002000

    Man könnte auch einfach eine Kreditkarte mitnehmen...  :frowning:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • puschellotte
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    geschrieben 1446199257000

    es wird wohl kaum jemand verreisen der mehrere Tausend € in bar mit sich rumträgt, nur um abgesichert zu sein bei einer ernsthaften Erkrankung.

    Auch wenn es nur innerhalb der EU ist, ohne Kreditkarte geht das gar nicht.

    Ebenso eine Auslandskrankenversicherung ist Pflicht. Und das eine ersetzt das andere nicht.

  • rumsstein
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    geschrieben 1446207539000

    Wenn man eine private Auslandskrankenversicherung für die Reise abgeschlossen hat, übernimmt diese nach Verständigung über die Notfallnummer Krankenhauskosten direkt. In Vorleistung treten muss man nur bei ambulanten Arztbesuchen. Und da ein perforierter Appendix wohl kaum im Behandlungszimmer des Hotels operiert wird, ist das kein Problem. Auch eine Kreditkarte ist nicht zwingend nötig, es gibt vor allem in Deutschland noch viele, die diese grundsätzlich ablehnen.

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1455621423000

    Saloniki950:

    Wenn ich mir das alles hier so durchlese, habe ich arg Bedenken, mit meiner Enkelin nach Rhodos zu fliegen. Was hilft mir unterm Strich die Reisekrankenversicherung, wenn weder ich noch die Eltern das Geld haben mit womöglich zig1000 Euro in Vorleistung zu treten? Was ist denn mit "unterlassener Hilfeleistung" in diesem Fall? Kein Thema im Ausland?

    Sorry, aber sich eine Reise leisten zu können bedeutet ja nicht zwangsläufig auch auf dem Konto Beträge von mehreren 1000 Euro zu haben. Also entweder Kohle oder im dümmsten Fall sterben?

    Ich bin Kinderkrankenschwester, kann also durchaus mit Bagatellerkrankungen umgehen, aber ein perforierter Appendix? Der hat nicht Tage Zeit bis man das Geld irgendwie von Verwandten oder Bekannten "erbettelt" hat.

    Eine Auslandskrankenversicherung ist wie eine private Krankenversicherung, bzw. ist eine. Übersteigt die Rechnungsumme wg einer ernsten Erkrankung die üblichen Sätze sogreift sie sofort. D.h. Die Rechnung wird direkt an die KV übermittel und auch ohne Umweg, über dich, beglichen.

    So handhabt es unsre private KV auch in D .... habt ihr schon mal ne Rechnung für ne Geburt gesehen???

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
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