Hallo Mary, die Gesundheitsbehörden der Staaten der EU regeln in allen Mitgliedsländern die Sicherheit der Arzneimittelanwendung über die sogenannte "Rezeptpflicht" - d.h. eine Vielzahl von Medikamenten dürfen nur bei schriftlicher ärztlicher Verordnung in der Apotheke abgegeben werden. Dies ist natürlich auch in Spanien der Fall. Welche Arzneimittel nun aber rezeptpflichtig sind (und in welcher Dosierung), das ist den Ländern selbst überlassen. Generell gilt, dass insbesondere Arzneimittel mit Suchtpotential ( z.B. Schmerzmittel auf Opiatbasis, stärkere Schlafmittel), aber auch Antibiotika nur nach einer ärztlichen Konsulation abgegeben werden dürfen.
Bei Dauermedikation und geringem Mißbrauchsrisiko kann man die Ansicht vertreten, dass nicht für jede neue Arzneimittelpackung der Arzt aufgesucht werden muss. Das ist Ansichtssache, aber gerade bei der Vielzahl von Wechsel- und Nebenwirkungen einer Dauermedikation möchte ich mich uneingeschränkt der Meinung von Erika1 anschliessen - gerade bei Hormonsubstitution sind regelmäßige Kontrollen sinnvoll.
Die Rezeptpflicht ist übrigens leider immer noch keine absolute Sicherheit bei der Verwendung von Arzneimitteln - immerhin kann man sich selbst mit der kompletten Einnahme der kleinsten Packungsgröße des freiverkäuflichen Paracetamols relativ sicher und dauerhaft aus diesem Forum verabschieden.
Arzneiabgabe und Arzneimittelsicherheit sind eine zentrale Aufgabe der Apotheke, hier wird fundiert und professionell beraten. Oftmals entdeckt gerade der aufmerksame Apotheker, dass z.B. bei Verordnungen zweier verschiedener Fachärzte die Kombination der Medikamente nicht verträglich ist und kann dann als sachkundiger Vermittler eine Änderung der Verordnung abstimmen. Auch diesen Sicherheitsaspekt sollte man übrigens bei Auslandseinkäufen und "Internet-Apotheken-Schäppchen" berücksichtigen - "Geiz ist geil", aber bei der Arzneimittelsicherheit auch mit Risiken verbunden.
Viele Grüße von Jörn