@ADEgi sagte:
also ich finde die Frage erst einmal interessant, was Euch denn vor Ort von der TUI angeboten wurde. Anderes Hotel? Anderes Zimmer? (wohl eher nicht) oder was auch immer. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Die TUI so gar nichts getan hat. Das wäre doch recht untypisch.
@kerstinsp sagte:
wir sind bestimmt sieben mal bei der reiseleiterin gewesen und haben immer wieder nachgefragt was denn mit unserer honeymooner überraschung wäre und dem gebuchten paket. den rest haben wir dort nicht angebracht da sie ja tagtäglich selber alles mitbekommen hat. ich weiss noch von urlauben zuvor das einem keine reiseleitung so etwas unterschreibt noch bestätigt.
Ein Reiseleiter ist verpflichtet, zumindest schriftlich zu bestätigen, daß ihm "Mängel" gemeldet worden sind. Ob sich nun jemand beschwert, daß der Gärtner grüne Gummistiefel trägt oder ein wirkliches Problem hat, tut in dem Fall nichts zur Sache.
Die Unterschrift des Reiseleiters ist allerdings nur als Kenntnisnahme und vor allem als Nachweis dafür, daß der Gast vor Ort ein Abhilfeverlangen beim Reiseleiter vorgetragen hat, zu werten und nicht als Bestätigung der vom Gast geschilderten Umstände.
Für eine Reklamation beim Reiseveranstalter ist der Nachweis, daß man vor Ort "Mängel" rechtzeitig (und nicht erst am letzten Tag) bei der Reiseleitung konkret und detailliert vorgetragen hat, zwingend erforderlich.
Im vorliegenden Fall liegt eine Bestätigung vom Hotel (Brief beim Check In) vor. Das reicht, um eine Baustelle nachzuweisen. Allerdings sagt es noch nichts darüber aus, ob die Gäste sich nun durch die Arbeiten gestört fühlten oder nicht. Da der Reiseleitung diesbezüglich auch nichts mitgeteilt wurde und nicht um Abhilfe gebeten wurde (Hotelwechsel o. ä.), besteht strenggenommen kein Anspruch. Eine über den kleinen Gutschein hinausgehende Kulanzlösung könnte m. E. wegen der besonderen Umstände (Honeymoon) eventuell noch gefunden werden, wenn Ihr den Veranstalter noch einmal anschreibt.