• rannug1
    Dabei seit: 1183420800000
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    geschrieben 1189637670000

    40% Anzahlung und mehr bei einem Reisebeginn in 6 Monaten ist für mich persönlich nicht akzeptabel , aber ich glaube darum ging es weder dem Threaderöffner noch allen anderen, die diese Anzahlung 5 Wochen vor Reisebeginn zahlen würden (und sicherlich auch müssen).

    Für mich war neu, dass es RV gibt, die so hohe Anzahlungen verlangen, da ich offensichtlich immer in der "Grünzone" gebucht habe.

    Da ich was gelernt habe, bin ich sehr zufrieden und weiß auf was ich achten muss, bei einer zukünftigen Schnäppchenjagd.

    Ich danke für die Hinweise und seit bitte nett zueinander. :kuesse: )

    Gute Nacht.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1189637971000

    @ privacy:

    Die Urteilsbegründung vom Jahr 2006 ist mir bekannt, trotzdem danke für den Hinweis ;)

    Natürlich sind 40% Anzahlung/Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt außerhalb der gängigen und allgemein üblichen "Grünzone".

    Wenn der Gesamtpreis akzeptabel ist und nicht storniert wird bzw. werden muß, dürfte das auch hinnehmbar sein - unterm Strich hat man evtl. sogar noch gespart. Wie schon gesagt - bislang gibt es meines Wissens kein Gerichtsurteil, das diese Anzahlungshöhe als gesetzeswidrig erklärt. Solange das nicht der Fall ist, kann ich jedem nur raten, die Veranstalter - AGB aufmerksam zu lesen, zu verstehen, Chancen und Risiken abzuwägen und je nach Gusto bei Veranstalter A oder B zu buchen und für unabsehbare Vorkommnisse (z. B. Krankheit) eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

    @ rannug1: Wir sind nett zueinander, keine Sorge ;) Und falls nicht, schwinge ich mein Hackebeilchen :shock1: ;)

  • privacy
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    geschrieben 1189640745000

    @rannug1 und sina1

    Mit ein wenig Toleranz lassen sich auch schwierigere Themen

    vernünftig diskutieren. Freut mich auch, daß Einige auf die

    Problematik aufmerksam geworden sind.

    Und wie bemerkte schon John Ruskin selig:

    "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften."

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189671164000

    Ob, 10, 20 oder 40% Anzahlung, es muß doch die Frage erlaubt sein, wozu überhaupt eine Anzahlung, ganz unabhängig von ihrer Höhe?

    Antworten wie "Weil das schon immer so war" oder "Die Anzahlung ist ein Zeichen der ernsten Absichten des Käufers" oder "Das ist branchenüblich" können es ja wohl nicht allen Ernstes sein.

    Was macht der Veranstalter mit dieser Anzahlung, wozu ist sie da? Welchen Sinn hat sie? Was und wer soll damit ggf. abgesichert werden?

    Ich habe diese Frage vor ca. 1 1/2 Jahren einer Möbelverkäuferin gestellt, die von uns beim Kauf einer Couchgarnitur 10% Anzahlung haben wollte. Nachdem ich ihr geantwortet hatte "Ich bin keine Bank, die Ihrer Firma einen zinslosen Kredit gewährt", meinte sie "Man kann es ja schließlich mal probieren" und verzichtete gänzlich auf meine Anzahlung.

    "Man kann es ja mal probieren", das scheint mir der einzige Sinn dieser Anzahlungen zu sein. Weitergehende Erklärungen der Sinnhaftigkeit wurden im Verlaufe dieses Threads nicht abgegeben.

    Wenn der Thread den einen oder anderen zum Nachdenken anregt, ist der Zweck erreicht.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1189674993000

    Aber auch in vielen anderen Dienstleistungsgewerben wird bei Vertrag eine Anzahlung erwünscht.

    LG

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189676115000

    Carsten, das kann ja sein, daß bei bestimmten Reparaturarbeiten am Fernseher etc. eine Anzahlung gewünscht wird. Aber was heißt gewünscht? Ich wünsche mir auch vieles, was ich nicht kriege.

    Wie auch immer: Die Frage des Sinns solcher Anzahlungen ist damit aber überhaupt nicht beantwortet.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1189676786000

    Es ist so, daß auch den Veranstaltern schon vor Reiseantritt der Kunden Kosten entstehen. Bei den meisten Hotels und Fluggesellschaften müssen je nach Vertrag Vorauszahlungen geleistet werden, um die Kontingente abzusichern, das Personal möchte natürlich auch regelmäßig bezahlt werden, die Fixkosten in der Veranstalterzentrale wollen auch gedeckt werden, etc..

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189679445000

    Was haben denn die Kunden mit den Fixkosten in der Veranstalterzentrale, den Personalkostenverpflichtungen und anderen Zahlungsverpflichtungen der Veranstalter zu tuen?

    Sind die Veranstalter so klamm, daß sie die Kunden zur Finanzierung ihrer Zahlungsverpflichtungen heranziehen müssen und sie als "Bank" mißbrauchen, ohne selber einen Handschlag dafür getan zu haben?

    Was wäre, wenn beispielsweise ein Gebäudereinigungsunternehmen (oder ein anderes Diestleistungsunternehmen) seinen Auftraggeber unter Hinweis auf seine Zahlungsverpflichtungen bitten würde, vorab schon mal die Summe x auszuklinken, bevor überhaupt irgendeine dem Auftraggeber zugute kommende Leistung erbracht worden ist?

    Der Unternehmer könnte gleich seine Eimer, Leitern und Fensterleder wieder einpacken.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1189680300000

    Zu dem Thema hab ich was im Web gefunden:

    Urteil zu: Anzahlung Zulässigkeit Reiseveranstalter

    Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage einer Verbraucherzentrale ab, die meinte, die durch einen Reiseveranstalter von Pauschalreisenden verlangten Anzahlungen von 20 Prozent des Gesamtpreises seien unangemessen hoch. Das Gericht hielt hier eine Überschreitung der ansonsten üblichen Grenze von 10 Prozent für gerechtfertigt, da sich der Reiseveranstalter angesichts der selbst eingegangenen Verpflichtungen, z. B. mit Fluggesellschaften und Hotels, darauf verlassen können muss, dass es der Kunde mit seiner Buchung ernst meint. In einem Massengeschäft wie bei Pauschalreisen hat der Veranstalter in der Regel keine Möglichkeit, die Bonität des Kunden vorab zu prüfen.

    Es scheint die Veranstalter sind hier ziemlich frei in der Handhabung der Anzahlungsmodalitäten.

    Deswegen entweder Akzeptieren oder einen anderen suchen.

    Lg MIchl

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1189682143000

    @wiener-michl

    Das von Dir zitierte Urteil war Grundlage der BGH-Entscheidung.

    Aber zwischen erlaubter 20% Anzahlung/Stornogebühr

    und bis zu 70% liegen nun mal Welten.

    Merkt man besonders dann, wenn durchaus plaubible

    persönliche Umstände die Stornierung einer Pauschalreise

    unumgänglich machen und auch keine RRV dafür aufkommt.

    Somit favorisiere ich noch eine dritte Möglichkeit:

    Weitgehender Verzicht auf Pauschalreisen.

    Wer dies nicht möchte, dem kann man nur die

    Empfehlung geben: Vorsicht bei manchen

    Veranstaltern und deren dubiosen AGB's.

    Fs. John Ruskin:

    "Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann."

    Obwohl bereits 1900 verstorben, hat er das System schon damals

    recht gut erkannt.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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