• yurena
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1189264431000

    Wir haben 5 Wochen vor Reiseantritt gebucht und mussten 40% Anzahlung leisten! Ist das jetzt die Regel, oder liegt es nur an der Kürze der Zeit? Vom Buchungsdatum bis zum Reiseantritt :frowning:

    Im März waren es noch 20%!?!

    Saludos y hasta luego, Yurena :shock1:

    Adui mpende
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189271386000

    Handelt es sich um eine privat gebuchte Reise, Baustein-Buchungen oder um eine Pauschalreise? Über welche Summe reden wir?

    So der so würde ich aus Prinzip ohne Gegenleistung keine Anzahlung in dieser Höhe leisten. Du gibst denen Geld in die Hand, ohne etwasw in die Hand zu bekommen.

    Mein Prinzip: Geld nur Zug um Zug gegen entsprechende Gegenleistung. Oder Anzahlung gegen Bankbürgschaft.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • yurena
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1189274341000

    :shock1: @Salvamor,

    ganz normal im Reisebüro gebucht! Mittelstrecke.

    Hasta luego Yurena

    Adui mpende
  • noki
    Dabei seit: 1087344000000
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    geschrieben 1189283367000

    @

    Ohne verbindliche schriftliche Gegenleistung (Vertrag) kein Geld!

    Sonst hast Du evtl. mit Rosinen gehandelt.

    In ein paar Tagen kann Dein Reiseveranstalter insolvent sein! Das ist doch in letzter Zeit bei denen, die wie die Pilze aus dem Boden schießenden Internet-Reiseagenturen, fast schon normal!

    Dann hast Du auf Sand gebaut.

    Wie Salvamor ausführte: Zug um Zug! Ohne Wenn und Aber.

    Bei Vorableistungen ist doch schon mal der leichte Verdacht da, dass der Verkäufer am Rande seiner Liquidität arbeitet, - oder?

    Er versucht doch nur das altbekannte Spiel zu machen: "Mit der Vorauszahlung kann ich die nächsten Kunden finaznieren - und verdienen!"

    In der Branche der Bauunternehmer ist das doch schon längst Gang und Gebe!........ Von der Hand in den Mund!

    Solange diese Masche gut geht!

    Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht! Jedenfalls überwiegend zu Ungunsten der Kunden.

    Dieter (noki)

    Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht!
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189325389000

    Yurena, bitte auf keinen Fall zahlen. Wofür sollten sie die 40% verlangen?

    Die haben doch noch überhaupt nichts geleistet, außer den Vertrag mit Dir abgeschlossen. noki hat Recht, wenn jemand so anfängt, der braucht Geld.

    Also, mal sehen, wie sie reagieren, wenn Du nicht zahlst. Wenn sie darauf bestehen, dann sage "Adio adagio" und buche woanders.

    Nebenbei: noki hat die Baubranche erwähnt. Da ist es eigentlich üblich, nach Baufortschritt zu zahlen, d.h. wenn Teilleistungen erbracht sind und der Bauunternehmer möchte sie bezahlt kriegen, gibt es ein gemeinsames Aufmaß, die Baustelle wird gemeinsam begangen und die Leistungen werden quantitativ und qualitativ abgenommen, und dann erst zahlt der Bauherr die Teilsumme. Wie viele sind schon auf irgendwelche vermeintlich exzellenten Angebote, so 30-40% unter Markt bei Vorauskasse, reingefallen.

    Die Unternehmen sauten vor sich hin oder konnten die Leistungen gar nicht erbringen, gingen in die Insolvenz und das Geld der Kunden war futsch.

    Merke: Immer dann, wenn jemand Geld von mir haben will, ohne etwas dafür getan zu haben, ist allerhöchste Vorsicht geboten.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • noki
    Dabei seit: 1087344000000
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    geschrieben 1189352553000

    @salvomor,

    ich lege besonderen Wert darauf zu betonen nach erbrachter Leistung, je nach Vertrag und so wie Du das beschrieben hast.

    Vorauszahlungen, deren Leistungen noch nicht erbracht, oder nur unvollständig erbracht wurden, haben einen ganz bitteren Beigeschmack!

    "Achtung da ist was faul!"!

    Egal in welchem Gewerbe oder Geschäft.

    @yurena

    .... wilst Du Deine Vorauszahlung zurückhaben, dann wird es schwierig bei einer Insolvenz des Vertragspartners. Du mußt ihm Täuschung oder Betrug (betrügerische Absicht) beweisen können, denn sonst kommst Du in den großen Topf all derer die auch noch Ansprüche haben. Und glaube mir, der Insolvenzverwalter hat absolut kein Geld mehr für Dich!

    Gruß Dieter (noki)

    Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1189354255000

    @salvamor41 sagte:

    Yurena, bitte auf keinen Fall zahlen. Wofür sollten sie die 40% verlangen?

    Hallo Salva,

    hier liegst du mit deinem Rat aber gründlich daneben. Es gibt Veranstalter mit 40% Anzahlung. Das Thema hatten wir auch schon in diesem Forum!

    Zahlt jemand die Anzahlung nicht, so wird er eben nicht reisen - einfache Sache. Es steht schließlich jedem frei sich einen anderen Veranstalter mit weniger Anzahlung zu suchen. Was das aber bei kurzfristiger Buchung bringen soll, entszieht sich meiner Kenntnis, denn etwa eine Woche später wäre ohnehin der komplette Betrag fällig.

    Klar muß natürlich eine Buchungsbestätigung ausgehändigt werden.

    Aber der Rat gar nicht zu zahlen, ist absolut fahrlässig!

    Gruß

    Berthold

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1189354489000

    Merke: Immer dann, wenn jemand Geld von mir haben will, ohne etwas dafür getan zu haben, ist allerhöchste Vorsicht geboten.

    Werde ich meinem VERmieter sagen :D

    Der will immer die Miete im Voraus haben, obwohl lt. BGB erst nach Ablauf der Berechnungsperiode gezahlt werden muss.

    +++

    oder an der kinokasse, theater... oder oder....

    ( ich weiss, dies ist Abdingbar.)

    Muss nicht bei der Anzahlung schon ein Sicherungsschein übergeben werden?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Juli R.
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1189546023000

    Die Höhe der Anzahlung variiert von Veranstalter zu Veranstalter. Je nach Art der Reise kann es auch vorkommen, das ein und derselbe Veranstalter unterschiedlich hohe Anzahlungen verlangt. TUI z.B. will normalerweise 20%, bei kurzfristigen Buchungen (ab ca. 6 Wochen vor Reisebeginn) aber 40%.

    Eigentlich findet man in den AGB des Veranstalters die genaue Regelung. Die AGB werden Vertragsbestandteil, so dass dann das gilt, was da drin steht.

    Es kann schon mal vorkommen, dass AGB zumindest teilweise unwirksam sind. Die Regelungen über die Anzahlung gehören aber idR nicht dazu.

    Eine Anzahlung von 40% bei Buchung 5 Wochen vor Reisebeginn erscheint völlig normal. Selbstverständlich muss man auch zahlen, schließlich hat man den Vertrag unterschrieben. Und sonst gibt's halt einfach keine Reise und ggf. macht man sich sogar noch schadensersatzpflichtig...

    Die Sache mit "keine Leistung ohne Gegenleistung" ist halt so pauschal nicht richtig. Sehr oft werden in Verträgen andere Modalitäten vereinbart, was auch ohne weiteres möglich und zulässig ist...

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189557626000

    Es geht doch darum: Mit welcher Berechtigung werden die 40% Anzahlung verlangt? Gibt es eine entsprechende Gegenleistung des Veranstalters oder nicht? Wenn ja, was soll konkret die Gegenleistung für diese Vorauszahlung sein?

    Wer als Urlauber einen solchen Stuss-Vertrag unterscheibt, handelt fahrlässig und muß mit den Folgen seines Handelns selber klar kommen.

    Aber offenbar gibt es immer noch genug Leute, die solche Verträge unterschreiben. Und es gibt auch genug Veranstalter, die darauf vertrauen!

    Die Dummen sterben nicht aus!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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